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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - L 20 AY 139/11 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - L 20 AY 139/11 B (https://dejure.org/2012,11496)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.05.2012 - L 20 AY 139/11 B (https://dejure.org/2012,11496)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - L 20 AY 139/11 B (https://dejure.org/2012,11496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • SG Köln - S 17 AY 58/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - L 20 AY 139/11 B
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - L 20 AY 139/11
    Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn bei Anwendung der gesetzlichen Bestimmungskriterien eine Toleranzgrenze von 20 % überschritten wird (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R).

    Unter einem "Normalfall" ist ein Fall zu verstehen, in dem sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Beachtung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt aller sozialrechtlichen Fälle abhebt (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R).

  • SG Kiel, 07.01.2011 - S 21 AR 28/08
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - L 20 AY 139/11
    Ob der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit deshalb unberücksichtigt bleiben muss, weil die voraussichtliche Dauer einer mündlichen Verhandlung in den meisten Fällen spekulativ sei und die Praxis immer wieder Fälle zeige, in denen die erwartete Dauer einer mündlichen Verhandlung nicht eingehalten werden könne (so etwa Thüringer LSG a.a.O. m.w.N.; vgl. auch SG Kiel, SG Kiel, Beschluss vom 07.01.2011 - S 21 AR 28/08 SK, das aus diesen Gründen sich hinsichtlich der Terminsgebühr an der Verfahrensgebühr orientieren will), kann letztlich dahinstehen.
  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90

    Abweichung von der angemessenen Gebühr durch den Rechtsanwalt - Ermittlung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - L 20 AY 139/11
    Ein Abweichen von der Mittelgebühr ist bei einem Durchschnittsfall nicht zulässig (BSG, a.a.O.; zur Vorgängervorschrift des § 12 BRAGO etwa BSG, Urteil vom 29.02.1992 - 9a RVs 3/90).
  • LSG Bayern, 24.03.2020 - L 12 SF 271/16

    Kostenrecht: Anwendung der Toleranzgrenze bei Rahmengebühren

    Für letzteres spreche, dass die Gebühr als Gesamtgebühr festgesetzt und zu Überprüfung gestellt werde (für letzteres BayLSG Beschluss vom 01.04.2015 - L 15 SF 259/14 E und vom 23.09.2015 - L 15 SF 273/14 E, LSG NRW, Beschluss vom 28.06.2010 - L 20 B 125/09 AS und vom 02.05.2012 - L 20 AY 139/11 B; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, § 14 RVG Rn. 24).

    Für letzteres spricht - wie das SG zu Recht ausführt -, dass die Gebühren als Gesamtbetrag festgesetzt und zur Überprüfung gestellt werden (so auch BayLSG, Beschluss vom 01.04.2015, Az.: L 15 SF 259/14 E; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2012, Az.: L 20 AY 139/11 B; Toussaint in Hartmann/ders., Kostengesetze, 49. Aufl. 2019, § 14 RVG, RdNr. 24 unter Verweis auf OLG Koblenz, NJW 2005, 918).

  • LSG Bayern, 01.04.2015 - L 15 SF 259/14

    Erinnerungen nach § 55 RVG, Beschluss von grundsätzlicher Bedeutung

    Maßgebend sind dabei die gesamten Gebühren des Verfahrensabschnitts (vgl. Hartmann, a.a.O.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2012, Az.: L 20 AY 139/11 B, m.w.N.), d.h. der Gesamtbetrag der Gebühren (nicht der Auslagen), der von dem Rechtsanwalt bestimmt wurde; denn im Kostenfestsetzungsverfahren ist immer der vom Kostengläubiger geforderte Gesamtbetrag zur Überprüfung gestellt (vgl. den Beschluss des Senats vom 11.02.2015, Az.: L 15 SF 278/14 E, mit den dort genannten Entscheidungen der neueren Rechtsprechung im Hinblick auf die im Beschluss des Senats vom 08.07.2013, Az.: L 15 SF 279/12 B, zum Ausdruck kommende abweichende Auffassung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - L 20 SO 317/13

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Wahlrecht bei der

    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Rechtsanwalt den von ihm für angemessenen gehaltenen Betrag der Gebühr festsetzt (§ 14 Abs. 1 S. 1 RVG), der als solcher lediglich auf seine Billigkeit hin zu überprüfen ist (hierzu bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 02.05.2012 - L 20 AY 139/11 B m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - L 20 SO 466/14

    Festsetzung der Vergütung nach dem RVG für das Tätigwerden in zwei parallel

    Dabei ist die vom Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmte Gebühr verbindlich, sofern sie nicht unbillig ist (§ 14 Abs. 1 S. 4 RVG; vgl. dazu den Beschluss des erkennenden Senats vom 02.05.2012 - L 20 AY 139/11 B m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 04.09.2013 - L 8 AS 1282/12
    Besonderheiten, die insbesondere bei besonders schwierigen oder aufwändigen Verfahren (vgl. zur Orientierung an der Verfahrensgebühr etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2012 - L 20 AY 139/11 B - juris RdNr. 34 m. w. N.) eine hiervon abweichende Bestimmung gebieten könnten, sind im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.
  • LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 8 R 665/12

    Fiktive Terminsgebühr bei Erlass eines Gerichtsbescheides - fiktive

    Besonderheiten, die insbesondere bei besonders schwierigen oder aufwändigen Verfahren (vgl. zur Orientierung an der Verfahrensgebühr etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2012 - L 20 AY 139/11 B - juris RdNr. 34 m. w. N.) eine hiervon abweichende Bestimmung gebieten könnten, sind im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.
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