Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2007 - L 20 B 137/06 SO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12435
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2007 - L 20 B 137/06 SO (https://dejure.org/2007,12435)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.01.2007 - L 20 B 137/06 SO (https://dejure.org/2007,12435)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - L 20 B 137/06 SO (https://dejure.org/2007,12435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Höhe einer durch den Sozialhilfeträger auf sich selbst übergeleiteten Forderung; Vergleichbarkeit des Interesses am Unterbleiben einer Überleitung mit einem Interesse an der Abwehr einer Inanspruchnahme aus der übergeleiteten Forderung durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 10.06.2004 - 2 S 169/04

    Gegenstandswert; Anspruchsüberleitung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2007 - L 20 B 137/06
    Aus den vorliegenden Bescheiden lässt sich das wirtschaftliche Interesse nicht hinreichend sicher beziffern (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 10.06.2004, 2 S 169/04).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1993 - 24 E 413/93
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2007 - L 20 B 137/06
    Die wirtschaftliche Bedeutung einer Anfechtungsklage gegen eine Überleitungsanzeige bestimmt sich nur dann nach der Höhe des übergeleiteten Anspruchs, wenn dieser vom Sozialhilfeträger nach bewirkter (wirksamer) Überleitung (absehbar) geltend gemacht werden wird (vgl. auch zum Gegenstandswert Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.7.1993, 24 E 413/93; BVerwG, Beschluss vom 11.08.1997 - 5 B 158/96).
  • BVerwG, 11.08.1997 - 5 B 158.96

    Gegenstandswert bei Anspruchsüberleitung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2007 - L 20 B 137/06
    Die wirtschaftliche Bedeutung einer Anfechtungsklage gegen eine Überleitungsanzeige bestimmt sich nur dann nach der Höhe des übergeleiteten Anspruchs, wenn dieser vom Sozialhilfeträger nach bewirkter (wirksamer) Überleitung (absehbar) geltend gemacht werden wird (vgl. auch zum Gegenstandswert Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.7.1993, 24 E 413/93; BVerwG, Beschluss vom 11.08.1997 - 5 B 158/96).
  • LSG Bayern, 21.12.2020 - L 18 SO 148/19

    Sozialhilfe, Grundsicherung, Bescheid, Leistungen, Lebensunterhalt, Streitwert,

    Ergänzend sei noch auf den Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 09.01.2007 (L 20 B 137/06 SO) hinzuweisen.

    (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.01.2007 - L 20 B 137/06 SO).

    Zwar führt das LSG Baden-Württemberg (a. a. O.) in der Rn. 5 zunächst zutreffend aus: " ...Das Interesse des Klägers am Unterbleiben der Überleitung ist indes nicht gleichzusetzen mit einem Interesse an der Abwehr der Forderung überhaupt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2008 - L 7 SO 1561/08 W-A und vom 15. Oktober 2007 - L 7 SO 2561/07 W-B; BVerwG FEVS 48, 97; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 12 C 99.3410 - (juris); LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Januar 2007 - L 20 B 137/06 SO - (juris)).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 9 SO 281/11

    Sozialhilfe

    Schon wegen des lediglich klarstellenden Charakters des § 197a Abs. 3 SGG lässt sich aus dieser Vorschrift jedoch nicht der Umkehrschluss ableiten, dass Verfahren, in denen Sozialhilfeträger als Kläger oder Beklagter beteiligt sind und die nicht Erstattungsstreitigkeiten mit anderen Sozialhilfeträgern zum Gegenstand haben, gerichtskostenfreie Verfahren sind, für die die Kostenentscheidung nach § 193 SGG und nicht nach § 197a SGG zu erfolgen hat (zum Vorstehenden LSG NRW, a.a.O.; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller, Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 197a Rn. 2b; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007, L 7 SO 5195/06; ebenso bereits LSG NRW, Beschluss vom 09.01.2007, L 20 B 137/06 SO, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06

    Sozialhilfe - Nothilfe - Eilfallzuständigkeit - keine Aufwendungserstattung des

    Keineswegs ist der Umkehrschluss gerechtfertigt, dass Verfahren, in denen Sozialhilfeträger als Kläger oder Beklagter beteiligt sind, und die nicht Erstattungsstreitigkeiten mit anderen Sozialhilfeträgern zum Gegenstand haben, gerichtskostenfreie Verfahren sind, für die die Kostenentscheidung nach § 193 SGG und nicht nach § 197a SGG zu erfolgen hat (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Januar 2007 - L 20 B 137/06 SO - m.w.N.; Senatsurteil vom 18. Oktober 2007 - L 7 SO 2737/06 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2011 - L 20 SO 373/11

    Sozialhilfe

    Schon wegen des lediglich klarstellenden Charakters des § 197a Abs. 3 SGG lässt sich aus dieser Vorschrift jedoch nicht der Umkehrschluss ableiten, dass Verfahren, in denen Sozialhilfeträger als Kläger oder Beklagter beteiligt sind und die nicht Erstattungsstreitigkeiten mit anderen Sozialhilfeträgern zum Gegenstand haben, gerichtskostenfreie Verfahren sind, für die die Kostenentscheidung nach § 193 SGG und nicht nach § 197a SGG zu erfolgen hat (Leitherer in: Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, a.a.O., § 197a Rdnr. 2b; einen Umkehrschluss ebenfalls verneinend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06 - und LSG NRW, Beschluss vom 09.01.2007 - L 20 B 137/06 SO - m.w.N.).

    § 183 SGG sieht eine entsprechend weitreichende Kostenbefreiung für die zum 1. Januar 2005 der Zuständigkeit der Sozialgerichte unterfallenden Sozialhilfeangelegenheiten jedoch nicht vor (LSG NRW, Beschluss vom 09.01.2007 - L 20 B 137/06 SO -), ohne dass Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der Gesetzgeber die Regelung des § 188 S. 2 VwGO unbewusst nicht in das SGG übernommen hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 9 SO 9/07

    Sozialhilfe

    Wegen des insoweit lediglich klarstellenden Charakters des § 197a Abs. 3 SGG ist allerdings nicht der Umkehrschluss gerechtfertigt, dass Streitigkeiten, in denen Sozialhilfeträger als Kläger oder Beklagte beteiligt sind und die nicht Erstattungsstreitigkeiten mit anderen Sozialleistungsträgern zum Inhalt haben, gerichtskostenfreie Verfahren sind, für die die Kostenentscheidung nach § 193 SGG und nicht nach § 197a SGG zu erfolgen hat (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.01.2007, Az.: L 20 B 137/06 SO, Rn. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Wegen des insoweit lediglich klarstellenden Charakters des § 197a Abs. 3 SGG ist allerdings nicht der Umkehrschluss gerechtfertigt, dass Streitigkeiten, in denen SGB-II-Träger als Kläger oder Beklagte beteiligt sind und die nicht Erstattungsstreitigkeiten mit anderen Sozialleistungsträgern zum Inhalt haben, gerichtskostenfreie Verfahren sind, für die die Kostenentscheidung nach § 193 SGG und nicht nach § 197a SGG zu erfolgen hat (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.01.2007, L 20 B 137/06 SO, Rn. 7).
  • LSG Hessen, 23.01.2018 - L 4 SO 175/17

    Sozialhilfe, Kostenrecht

    Damit kommt es auf die Bezifferbarkeit des übergeleiteten Anspruchs und die Frage möglicher Einwendungen gegen das Bestehen der Forderung an (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18. Juli 2008 - L 7 SO 1336/08 W-A, L 7 SO 3383/08 AK A - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Januar 2007 - L 20 B 137/06 SO -).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2008 - L 7 SO 1336/08 W-A

    Streitwert eines Verfahrens bezüglich einer Überleitung

    Das Interesse des Klägers am Unterbleiben der Überleitung ist indes nicht gleichzusetzen mit einem Interesse an der Abwehr der Forderung überhaupt (vgl. a. Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2008 - L 7 SO 1561/08 W-A und vom 15. Oktober 2007 - L 7 SO 2561/07 W-B; BVerwG a.a.O.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 12 C 99.3410 - ; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Januar 2007 - L 20 B 137/06 SO - ).
  • LSG Bayern, 08.10.2008 - L 8 B 46/08
    7 des SK; LSG Berlin-Brandenburg vom 12.04.2006, L 1 B 170/05 KR ER; LSG Baden-Württemberg vom 10.07.2007, L 10 U 2777/07 ER-B u.a. juris Rn. 14; vom 14.02.2007, L 5 KR 2854/06 W-A; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.02.2004, L 2 ER 59/03 U; LSG Baden-Württemberg vom 14.02.2007, L 5 KR 2854/06 W-A; LSG Berlin-Brandenburg vom 15.01.2007, L 7 B 101/06 KA; LSG Baden-Württemberg vom 12.07.2006, L 8 AL 570/06 W-B; LSG Nordrhein-Westfalen vom 09.01.2007, L 20 B 137/06 SO juris Rn. 3; LSG Rheinland-Pfalz, L 2 ER-U 18/02; LSG Thüringen, L 6 RJ 113/02 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2020 - L 8 SO 334/17
    Eine höhere Streitwertfestsetzung wäre nur bei unstreitigen Forderungen gerechtfertigt, wenn also feststeht, dass keine Einwände gegen die Forderung erhoben werden oder sie tituliert ist (vgl. hierzu etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9.1.2007 - L 20 B 137/06 SO - juris Rn. 3; Hess. LSG, Beschluss vom 23.1.2018 - L 4 SO 175/17 B - juris Rn. 10 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2010 - L 8 SO 360/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2009 - L 8 SO 28/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2013 - L 8 SO 348/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 SF 2/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht