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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER (https://dejure.org/2008,18838)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER (https://dejure.org/2008,18838)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - L 20 B 225/07 AS ER (https://dejure.org/2008,18838)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des turnusgemäßen Aufenthalts eines Kindes im Rahmen des Umgangsrechts in einer Wohnung bei der Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten; Erforderlichkeit eines eigenen Zimmers für den regelmäßigen Besuch des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-fuesslein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kosten der Unterkunft bei temporärer Bedarfsgemeinschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2008 - L 20 B 225/07
    Zur Bestimmung der angemessenen Kosten bedarf es, wie vom Sozialgericht im Einzelnen zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats sowie der Rechtsprechung des BSG (vgl. etwa Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R) dargelegt worden ist, einer mehrstufigen Prüfung.

    Während der Senat die Überlegungen des Sozialgerichts zur Bedeutung des Umgangsrechts und - bezogen auf den konkreten Fall - auch hinsichtlich der Erforderlichkeit eines eigenen Zimmers für den Antragsteller zu 2) (hierfür streiten sein Alter und die behaupteten - ggf. im Hauptsacheverfahren konkret etwa durch Beiziehung der Akten des Jugendamtes nachzuvollziehenden - Verhaltensauffälligkeiten) teilt, gelangt der Senat hinsichtlich der Wohnungsgröße zur Überzeugung, dass den Antragstellern ein höherer Raumbedarf als 50 m² (als Rechnungsgröße zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach der sog. Produkttheorie, vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006, a.a.O.) nicht zuerkannt werden kann.

    Der Senat hält es nicht für glaubhaft gemacht, dass die Antragsteller tatsächlich nicht auch die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können, so dass es an einer konkreten Unterkunftsalternative fehlt, mit der Folge dass die Aufwendungen für die tatsächlich gemietete Unterkunft als konkret angemessen anzusehen wären (BSG, Urteil vom 07.11.2006, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2008 - L 20 B 225/07
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung nach eigener Überprüfung angeschlossen (vgl. Urteil vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06).

    Dabei ist der Antragsteller zu 2) wirksam durch den Antragsteller zu 1) vertreten, da die sorgeberechtigte Mutter ihr ausdrückliches Einverständnis mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch den Antragsteller erklärt hat (zur Problematik der ordnungsgemäßen Vertretung durch ein sorgerechtigtes Elternteil bei fehlendem Einverständnis des anderen Elternteils vgl. Urteil des Senats vom 21.04.2008, a.a.O.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2008 - L 20 B 225/07
    Es sei eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II anzunehmen, weil insoweit jeweils ein dauerhafter Zustand in der Form vorliege, dass das Kind in einer gewissen Regelmäßigkeit länger als einen Tag bei dem Antragsteller wohne (Verweis auf BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R).

    Die Antragsteller bilden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil vom 7.11.2006 (B 7b AS 14/06 R = FEVS 58, 289 = NZS 2007, 383 mit Anm. Behrend jurisPR-SozR 9/2007 Anm. 1) eine zeitweilige Bedarfsgemeinschaft.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 7 AS 744/17

    Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

    Die Frage des erhöhten Raumbedarfs ist im Einzelfall zu klären, so dass sich pauschale Lösungen verbieten (so schon LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER; LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 04.08.2010 - L 11 AS 105/10 B; für § 22b Abs. 3 SGB II Luik, in: Eicher, SGB 11, 4. Aufl., § 22b Rn. 14).

    Sperrige Gegenstände, wie ggf. Fahrräder, Musikinstrumente etc. können ebenfalls regelmäßig übers Wochenende auch in einem Singlehaushalt untergebracht werden bzw. bei Bedarf in der naheliegenden Wohnung der Kindesmutter abgeholt und untergebracht werden (zum Entfernungskriterium der Wohnung des anderen Elternteils schon LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER; ebenso LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 04.08.2010 - L 11 AS 105/10 B PKH).

  • SG Dortmund, 28.12.2010 - S 22 AS 5857/10

    Hartz IV: Größere Wohnung für getrennt lebenden Vater

    Die Kammer geht aber jedenfalls davon aus, dass Kosten für Unterkunft und Heizung in einem Umfang gewährt werden müssen, der eine Wahrnehmung des Umgangsrechts nicht vereiteln darf (vgl. etwa Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17.06.2008, L 20 B 225/07 AS ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2012 - L 11 AS 635/11

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze für

    Ob und ggf. in welchem Umfang eine sog. temporäre Bedarfsgemeinschaft auch im Bereich der Unterkunftskosten zu berücksichtigen ist, ist - soweit ersichtlich - bislang höchstrichterlich nicht geklärt (vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - Rn 25) und wird auch auf der Ebene der LSG und der SG unterschiedlich beurteilt (vgl. z.B. SG Berlin, Urteil vom 22. April 2010 - S 128 AS 11433/08 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - L 25 B 2022/08 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Juni 2008 - L 20 B 225/07 AS ER - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. August 2010 - L 11 AS 105/10 B PKH - SG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juli 2011 - S 45 AS 282/11 ER - mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • SG Fulda, 27.01.2010 - S 10 AS 53/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Wohnflächenbedarf durch

    Ähnlich stellt das LSG NRW in seinem Beschluss vom 17.06.2008 (Az.: L 20 B 225/07 AS ER, zit. nach juris) heraus, dass Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II in einem Umfang gewährt werden müssen, der eine Wahrnehmung des Umgangsrechts nicht vereiteln darf.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 7 AS 1048/16

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Die Frage des erhöhten Raumbedarfs ist im Einzelfall zu klären, sodass sich pauschale Lösungen verbieten (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER; LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 04.08.2010 - L 11 AS 105/10 B; für § 22b Abs. 3 SGB II Luik, in: Eicher/Luik, SGB 11, 4. Aufl., § 22b Rn. 14).
  • SG Duisburg, 31.03.2009 - S 5 AS 93/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach Auffassung der Kammer ergibt sich bereits aus der besonderen Förderungspflicht des Staates gem. Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG), dass - unter der Voraussetzung einer gewissen Regelmäßigkeit und zeitlichen Erheblichkeit der Anwesenheit von Kindern im Haushalt eines hilfebedürftigen Elternteiles - dort ein höherer Anspruch auf Leistungen für Unterkunft bestehen muss (vgl. LSG NRW, Beschluss v. 17.6.2008 - L 20 B 225/07 ER, das bei Wochenendbesuchen von 3 Tagen am Stück alle 14 Tage und zusätzlichen wochenlangen Aufenthalten in den Ferien 50 qm für angemessen hält, zitiert nach www.dejure.org.de; vgl. i.ü. SG Aachen, Urteil v. 19.11.2007 - S 14 AS 80/07; SG Duisburg, Beschluss v. 31.10.2007 - S 10 AS 90/07 ER, abrufbar jeweils unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Nach Auffassung der Kammer ist in einem solchen Fall der eingeschränkten Wahrnehmung des Umgangsrechtes, gerade noch keine Regelmäßigkeit zu bejahen, die eine generelle Anpassung der angemessenen Wohnungsgröße rechtfertigt, da sich diese Situation praktisch nicht von allgemeinen Besuchen durch Gäste unterscheidet (vgl. ähnlich LSG NRW, Beschluss v. 17.6.2008, a.a.O.; vgl. zum Kriterium der zeitlichen Erheblichkeit auch SG Aachen, Urteil v. 19.11.2007, a.a.O.).

  • SG Freiburg, 16.03.2010 - S 21 AS 5220/07

    Arbeitslosengeld II - temporäre Bedarfsgemeinschaft zwischen Elternteil und Kind

    Differenzierter hat dagegen das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17.6.2008, Az. L 20 B 225/07 AS ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de ) darauf abgestellt, ob den Aufenthalten des Kindes lediglich "Besuchscharakter" zukommt oder ob es einen signifikanten Teil seiner Zeit bei dem betroffenen Elternteil verbringt.

    Wie das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17.6.2008, Az. L 20 B 225/07 AS ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de ) hält auch die Kammer eine Abgrenzung zu punktuellen "Besuchen" für notwendig.

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.08.2010 - L 11 AS 105/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Ermittlung des

    Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Wohnungsgröße können insoweit insbesondere der zeitliche Umfang der Ausübung des Umgangsrechts, das Alter der Kinder, individuell erhöhte Raumbedarfe, gegebenenfalls auch die Entfernung zum Haushalt des Elternteils usw. sein (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2008 - L 20 B 225/07 AS ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2014 - L 11 AS 647/14

    Angemessenheit; Arbeitslosengeld II; maßgeblicher Vergleichsraum; schlüssiges

    Ob und ggf. in welchem Umfang eine sog. temporäre Bedarfsgemeinschaft auch im Bereich der Unterkunftskosten zu berücksichtigen ist, ist - soweit ersichtlich - bislang höchstrichterlich nicht geklärt (vgl BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - Rn 25) und wird auch auf der Ebene der LSG und der SG unterschiedlich beurteilt (vgl z.B. SG Berlin, Urteil vom 22. April 2010 - S 128 AS 11433/08; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - L 25 B 2022/08 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Juni 2008 - L 20 B 225/07 AS ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. August 2010 - L 11 AS 105/10 B PKH; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15. März 2012 - L 6 AS 334/08; SG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juli 2011 - S 45 AS 282/11 ER - mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • SG Berlin, 22.04.2010 - S 128 AS 11433/08

    Arbeitslosengeld II; Unterkunfts- und Heizkosten; Ermittlung der

    Auch das LSG Nordrhein-Westfalen meint, die Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II müssten in einem Umfang gewährt werden, der eine Wahrnehmung des Umgangsrechts nicht vereiteln darf (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2008 - L 20 B 225/07 AS ER - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 1428/12
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - L 3 AS 819/17
  • SG Bremen, 31.05.2010 - S 23 AS 987/10

    Gewährung der darlehensweisen Übernahme einer Mietkaution im Wege des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2016 - L 6 AS 312/16
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