Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 318/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7550
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 318/12 (https://dejure.org/2013,7550)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.04.2013 - L 20 SO 318/12 (https://dejure.org/2013,7550)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. April 2013 - L 20 SO 318/12 (https://dejure.org/2013,7550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,7550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1913
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessunfähigkeit - Notwendigkeit der Bestellung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 318/12
    Prozessunfähig ist eine Person, die sich nicht durch Verträge verpflichten kann (vgl. § 71 Abs. 1 SGG), also u.a. eine solche, die nicht geschäftsfähig i.S. des § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist, weil sie sich gemäß § 104 Nr. 2 BGB in einem nicht nur vorübergehenden, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und deshalb nicht in der Lage ist, ihre Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R).

    Zwar kann bei bestehender Prozessunfähigkeit der Prozess grundsätzlich nur mit einem besonderen Vertreter fortgeführt werden, wenn eine sonstige gesetzliche Vertretung nicht gewährleistet ist und - wie hier - das Amtsgericht von der Bestellung eines Betreuers abgesehen hat (eingehend BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R).

    Das ist insbesondere bei absurden Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht von sich gibt, oder wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 15.11.2012, a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 SO 318/12
    Ausnahmsweise kann jedoch von der Bestellung eines besonderen Vertreters abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsmittel eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist (BSGE 5, 176, 178 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht