Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - L 23 SO 327/16 B ER, L 23 SO 328/16 B ER PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1575
LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - L 23 SO 327/16 B ER, L 23 SO 328/16 B ER PKH (https://dejure.org/2017,1575)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2017 - L 23 SO 327/16 B ER, L 23 SO 328/16 B ER PKH (https://dejure.org/2017,1575)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - L 23 SO 327/16 B ER, L 23 SO 328/16 B ER PKH (https://dejure.org/2017,1575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,1575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 86a Abs 1 S 1 SGG, § 86a Abs 2 Nr 5 SGG, § 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage - Anordnung der sofortigen Vollziehung - besonderes öffentliches Interesse - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 45 SGB 10, § 48 SGB 10, § 82 Abs 1 S 1 SGB 12
    Einkommen - Kick-Back-Zahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter wegen Erzielung von Einkünften (hier: sog. Kick-Back-Zahlungen); Rückforderung von Erstattungsbeträgen; Bewilligung von Prozesskostenhilfe;

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leistungskürzungen wegen Pflegebetrugs - LSG bremst Sozialämter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewinn aus strafbarem Pflegebetrug mindert nicht Sozialhilfe

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 02.02.2017)

    Keine Sozialhilfekürzung wegen Pflegebetrugs

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 07.02.2017)

    Pflegebetrug: Kick-backs mindern nicht die Sozialhilfe

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 124 (Kurzinformation)

    Sozialrecht/Opferentschädigungsrecht/Impfschadensrecht/Blindengeld | Kürzung von Sozialleistungen wegen Pflegebetrugs | Kick-Back-Zahlungen kein "Einkommen" im Sinne des Sozialhilferechts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Leistungskürzungen wegen angenommenen Pflegebetrugs unwirksam - Sozialämter dürfen auf angebliche Kick-Back-Zahlungen nicht mit Rückabwicklung von Sozialhilfeleistungen reagieren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2012 - L 20 AS 2161/12

    Auslegung des Antrages - Voraussetzungen für Anordnung Aufhebung der Vollziehung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - L 23 SO 327/16
    Deshalb muss hierfür ein besonderes Interesse des Betroffenen auch im Falle der Geltendmachung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII dargelegt werden (LSG Berlin-Brandenburg v. 01.11.2012 - L 20 AS 2161/12 B ER - juris, Rn. 35; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 86 b, Rn. 10a; Hintz/Lowe, SGG, § 86 b, Rn. 70).

    Antragsteller, die eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung erwirkt haben, sind bei Nichtbefolgen der Behörde grundsätzlich gehalten, ihre Ansprüche in einem auf Vornahme gerichteten einstweiligen Rechtsschutzverfahren nach § 86 b Abs. 2 SGG geltend zu machen (LSG Berlin-Brandenburg v. 01.11.2012, a.a.O., Rn. 37), weshalb die Anordnung der Aufhebung der Vollziehung durch das Gericht auf Ausnahmefälle beschränkt ist (Keller, a.a.O.), die hier nicht vorliegen.

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - L 23 SO 327/16
    Zu beachten ist jedoch, dass es vorliegend bei einer Anhörung zu einer beabsichtigten Korrekturentscheidung nach § 48 SGB X und tatsächlicher (Teil-)Aufhebungen nach § 45 SGB X mit dem Bescheid an einer ordnungsgemäßen vorherigen Anhörung nach § 24 Abs. 1 SGB X fehlen dürfte (vgl. zu Anhörungen bei Aufhebungsentscheidungen nach §§ 45, 48 SGB aktuell: BSG v. 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R - Terminbericht; vgl. zu "Umdeutungen" auch BSG v. 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R - juris, Rn. 33f., dort Anhörungsmangel offengelassen, Rn. 39).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - L 23 SO 327/16
    Es müssen besondere Gründe dafür sprechen, dass der Verwaltungsakt schon jetzt und nicht erst nach Eintritt der Bestandskraft vollzogen wird (BVerfG in NVwZ 1996, 58, 59, m. w. N.).
  • SG Berlin, 21.10.2016 - S 146 SO 1487/16

    Gewinne aus Straftaten sind nicht auf den sozialhilferechtlichen Bedarf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - L 23 SO 327/16
    Zutreffend geht jedoch das Sozialgericht Berlin mit der Entscheidung vom 21. Oktober 2016 (S 146 SO 1487/16 ER - juris; nachfolgend Beschluss des Senats v. 20.12.2016 - L 23 SO 298/16 B ER) davon aus, dass bei gebotener normativer Betrachtungsweise Gewinne aus begangenen Straftaten nicht als Einkommen im Sinne des § 82 SGB XII Berücksichtigung finden können.
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R

    Keine Anrechnung von durch Veruntreuung erlangtes Vermögen im Rahmen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - L 23 SO 327/16
    So hat das Bundessozialgericht - BSG - bereits im Recht der Arbeitslosenhilfe angenommen, dass durch eine Straftat erlangtes Einkommen dann nicht als Einkommen angerechnet werden kann, wenn eine Rückzahlungspflicht des Leistungsberechtigten an den Geschädigten von vornherein feststeht (BSG v. 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R - juris, Rn. 21, 25).
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - L 23 SO 327/16
    Zu beachten ist jedoch, dass es vorliegend bei einer Anhörung zu einer beabsichtigten Korrekturentscheidung nach § 48 SGB X und tatsächlicher (Teil-)Aufhebungen nach § 45 SGB X mit dem Bescheid an einer ordnungsgemäßen vorherigen Anhörung nach § 24 Abs. 1 SGB X fehlen dürfte (vgl. zu Anhörungen bei Aufhebungsentscheidungen nach §§ 45, 48 SGB aktuell: BSG v. 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R - Terminbericht; vgl. zu "Umdeutungen" auch BSG v. 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R - juris, Rn. 33f., dort Anhörungsmangel offengelassen, Rn. 39).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - L 23 SO 327/16
    Ebenfalls kann dahin stehen, ob die Aufhebungsentscheidungen, sämtliche den Rückforderungszeitraum erfassenden Bescheide benennen (zu diesem Erfordernis vgl. BSG, Urteil v. 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R - juris), was der Senat mangels Vorlage der Leistungsakte und somit der für die Leistungsgewährung im Erstattungszeitraum ergangen Bewilligungsbescheide durch den Antragsgegner nicht überprüfen konnte.
  • SG Berlin, 13.09.2016 - S 195 SO 1333/16

    Interessenabwägung beim Sofortvollzug eines Aufhebungsbescheides über bewilligte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - L 23 SO 327/16
    Der Antragsgegner hat seinen Abweisungsantrag auf die angefochtenen Bescheide gestützt sowie auf einen Beschluss des SG Berlin in einem ähnlich gelagerten Fall (S 195 SO 1333/16) verwiesen.
  • OVG Berlin, 09.03.1967 - VI B 23.66
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - L 23 SO 327/16
    Im Übrigen ist der Senat der Auffassung, dass Einkünfte aus strafbaren Handlungen von der öffentlichen Hand insbesondere dann nicht als Einsatz zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Minderung eines Anspruchs auf staatliche Sozialleistungen verlangt werden kann, wenn Ersatzansprüche Geschädigter bestehen können (vgl. zum Nichteinsatz unrechtmäßig erworbener Mittel zum Lebensunterhalt auch OVG Berlin v. 09.03.1967 - VI B 23.66 - FEVS 15, 20).
  • SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16
    Auflage 2017, § 11 SGB II, Rn. 18, 23; in diesem Sinne für das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch [SGB XII] ausdrücklich auch: Schmidt, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 82 SGB XII (Stand: 01.02.2020), Rn. 30 m.w.N.; so bereits zum Einkommensbegriff des früheren BSHG: VG Frankfurt, Beschl. v. 20.08.2003 - 3 G 3283/03, juris, Rn. 6; a.A.: LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.01.2017 - L 23 SO 327/16 B ER, juris, Rn. 46 ff.; SG Berlin, Beschl. v. 21.10.2016 - S 146 SO 1487/16 ER, Rn. 35; SG Aachen, Urt. v. 24.11.2015 - S 14 AS 128/15, juris, Rn. 42; Söhngen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.

    Dieser normative Wertungswiderspruch kann aus Sicht der Kammer auch nicht mit dem bloßen Hinweis überwunden werden, dass der Widerspruch - von der Frage nach einer Anrechenbarkeit als Einkommen losgelöst - befriedigend über die Möglichkeit einer Kostenerstattung nach §§ 34 f. SGB II bzw. §§ 103 f. SGB XII zu lösen wäre (so aber ohne weitere Ausführungen zu § 104 SGB XII: LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.01.2017 - L 23 SO 327/16 B ER, juris, Rn. 48).

    (b) Neben Bedenken in Bezug auf (Un-) Billigkeit der Berücksichtigung berufen sich die Vertreter der Gegenansicht mehrheitlich auf die Argumentation in einer Entscheidung des Bundessozialgerichts zum früheren Recht der Arbeitslosenhilfe (BSG, Urt. v. 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R; hierauf abstellend etwa: LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.01.2017 - L 23 SO 327/16 B ER, juris, Rn. 47; SG Aachen, Urt. v. 24.11.2015 - S 14 AS 128/15, juris, Rn. 42; Söhngen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 11, Rn. 45; Schaer, jurisPR-SozR 17/2019 Anm. 4).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2019 - L 4 AS 621/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einnahmen aus

    Auch soweit das BSG in einer Entscheidung zum Recht der Arbeitslosenhilfe (vgl. BSG - Urteil vom 6. April 2000, B 11 AL 31/99 R - juris) entschieden hat, dass die Berücksichtigung eines Kfz, das mit Mitteln aus einer Untreue (§ 266 StGB) erworben worden und noch vorhanden war, nicht als Einkommen berücksichtigt werden könne, folgt hieraus nichts anderes (vgl. auch unter Berufung auf diese Rechtsprechung LSG B.-Brandenburg - Beschluss vom 9. Januar 2017 - L 23 SO 327/16 B ER - juris - für aus Straftaten erlangte Einnahmen im Sinne des § 82 SGB XII - mit Verweis auf Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 9. März 1967 - VI B 23.66, wonach es nicht im Einklang mit der Rechtsordnung stehe, den Einsatz derartiger Einnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhalts zu fordern, wenn hierdurch Ersatzansprüche des Geschädigten gemindert würden).

    Die Hilfebedürftigkeit besteht demnach erst, wenn das Einkommen nach Maßgabe der Bestimmungen des SGB II nicht mehr zu berücksichtigen ist (so auch Beschluss des Landessozialgerichts B.-Brandenburg vom 30. August 2017 - L 31 AS 1462/17 B ER - Rn. 32 und 33 - juris; ähnlich auch Preis/Nazik, NZS 2017, 260 - Anmerkung zum Beschluss des LSG B.-Brandenburg vom 9. Januar 2017 - L 23 SO 327/16 B ER).

    Diese muss vielmehr geltend gemacht werden (so auch LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 18. Dezember 2008 - L 5 B 415/08 AS ER - L 5 416/08 AS ER mit Verweis auf die Kommentierung von Seewald im Kasseler Kommentar zu § 65 SGB I, Rn. 31; aktuell: Stellbrink, [Stand August 2019], Rn. 43; ähnlich auch Preis/Nazik, NZS 2017, 260 - Anmerkung zum Beschluss des LSG B.-Brandenburg vom 9. Januar 2017 - L 23 SO 327/16 B ER m.w.N.).

  • LSG Hamburg, 04.06.2019 - L 4 AS 203/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme bzw Aufhebung rechtswidriger

    Auch der Umstand, dass die Einnahmen aus einer Straftat der Ehefrau des Klägers, nämlich einem Betrug, erlangt wurden, schließt eine Anrechnung als Einkommen nicht aus (wie hier für Gelder, die durch Betrug im Zusammenhang mit Ebay-Verkäufen erzielt wurden, Sächsisches LSG, Urteil vom 8.11.2018 - L 7 AS 1086/14 und die zustimmende Anmerkung von Lange, jurisPR-SozR 2/2019 Anm. 1; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.1.2017 - L 23 SO 327/16 B ER).
  • LSG Hamburg, 27.05.2020 - L 4 AS 317/19

    Aus einer Straftat zugeflossene Einnahmen sind als Einkommen des

    Auch der Umstand, dass die Einnahmen aus einer Straftat der Ehefrau des Klägers, nämlich einem Betrug, erlangt wurden, schließt eine Anrechnung als Einkommen nicht aus (wie hier für Gelder, die durch Betrug im Zusammenhang mit Ebay-Verkäufen erzielt wurden, Sächsisches LSG, Urteil vom 8.11.2018 - L 7 AS 1086/14 und die zustimmende Anmerkung von Lange, jurisPR-SozR 2/2019 Anm. 1; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.1.2017 - L 23 SO 327/16 B ER).
  • SG Karlsruhe, 08.02.2021 - S 6 AS 3136/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Bezug einer

    Denn die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen des Tatopfers sei in hohem Maße ungewiss und der Täter habe dies auch gezielt gewollt (s. etwa LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 - L 4 AS 203/16; LSG Sachsen, Urt. v. 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.11.2019; eingehend SG Duisburg, Urt. v. 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16; aA: LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.01.2017 - L 23 SO 327/16 B ER; s. auch Söhngen , in: jurisPK-SGB II, § 11 SGB II Rn. 54 mwN.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht