Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 24 KA 1017/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,78125
LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 24 KA 1017/05 (https://dejure.org/2010,78125)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2010 - L 24 KA 1017/05 (https://dejure.org/2010,78125)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2010 - L 24 KA 1017/05 (https://dejure.org/2010,78125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,78125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 6/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Behandlung in Notfallambulanz

    (5) Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Unterscheidung zwischen Fallgestaltungen, in denen der Versicherte in das Krankenhaus aufgenommen wird, das die Notfallambulanz betreibt, von solchen, in denen sich an die Behandlung in der Notfallambulanz eine stationäre Behandlung in einem anderen Krankenhaus anschließt, soweit ersichtlich auch der allgemeinen Praxis - jedenfalls bis zur Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 12.3.2010 (L 24 KA 1017/05; ablehnend bereits Haag, KH 2010, 1081; vgl auch Reuther, MedR 2019, 254) - entsprach.

    In Betracht zu ziehen wäre dies etwa, wenn die stationäre Aufnahme auffällig oft in einem anderen Krankenhaus desselben Trägers erfolgt (vgl dazu die dem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 12.3.2010 - L 24 KA 1017/05 - KRS 10.018 zugrunde liegende Fallgestaltung) und wenn für die Aufnahme gerade in dieses Krankenhaus nicht in erster Linie medizinische Gesichtspunkte ausschlaggebend waren.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2018 - L 24 KA 25/17

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Vergütungsanspruch einer

    Die Beklagte folge insoweit dem hiesigen Senat in dessen Entscheidung vom 12. März 2010 (L 24 KA 1017/05), wonach maßgeblich sei, ob sich an eine Notfallbehandlung in einem Krankenhaus eine stationäre Behandlung anschließe.

    Der Senat gibt seine im Urteil vom 12. März 2010 (L 24 KA 1017/05) vertretene Auffassung auf, dass eine Vergütung nach § 76 Abs. 1 S. 2 SGB V ausscheide, wenn auf eine Notfallbehandlung in der Rettungsstelle eine Aufnahme in ein Krankenhaus folge (juris-Rdnr. 21ff).

  • LSG Saarland, 23.07.2019 - L 2 KR 2/18

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch eines

    Auch wenn eine Verlegung erfolgt, ändert dies nichts daran, dass insgesamt eine einzige durchgehende stationäre Behandlung vorgelegen hat (erkennender Senat aaO. Rn. 33, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.3.2010, L 24 KA 1017/05, Rn. 21, 26).
  • LSG Saarland, 22.08.2012 - L 2 KR 118/09

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übertragung der Gesamtverantwortung vom

    Der Versicherte hätte sich dann durchgehend in einer stationären Behandlung, verteilt auf zwei Krankenhäuser, befunden (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2010 - L 24 KA 1017/05 zu einem allerdings etwas anders gelagerten Fall: Danach macht es in Bezug auf das Vorliegen einer stationären oder einer ambulanten Behandlung keinen Unterschied, ob die weiterführende Behandlung nach der Notfallbehandlung im selben oder in einem anderen Krankenhaus stattfindet. Dadurch wechselt in der Regel der Leistungserbringer, auf den Charakter der Behandlung als ambulante oder stationäre hat dies aber keine Auswirkungen. Auch wenn eine Verlegung erfolgt, ändert dies nichts daran, dass insgesamt eine stationäre Behandlung vorlag).
  • LSG Saarland, 18.01.2012 - L 2 KR 45/09

    Krankenversicherung - Vergütung einer Krankenhausbehandlung - vom Krankenhaus

    Die Versicherte hätte sich dann durchgehend in einer stationären Behandlung, verteilt auf zwei Krankenhäuser, befunden (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2010 - L 24 KA 1017/05 zu einem allerdings etwas anders gelagerten Fall: Danach macht es in Bezug auf das Vorliegen einer stationären oder einer ambulanten Behandlung keinen Unterschied, ob die weiterführende Behandlung nach der Notfallbehandlung im selben oder in einem anderen Krankenhaus stattfindet. Dadurch wechselt in der Regel der Leistungserbringer, auf den Charakter der Behandlung als ambulante oder stationäre hat dies aber keine Auswirkungen. Auch wenn eine Verlegung erfolgt, ändert dies nichts daran, dass insgesamt eine stationäre Behandlung vorlag).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - L 24 KA 40/16

    Behandlung in Notfallambulanz eines Krankenhauses - stationäre Aufnahme am

    Für die Abgrenzung der Leistungen der stationären Versorgung von denen der ambulanten Versorgung bezog sie sich auf das Urteil des erkennenden Senats v. 12. März 2010 - L 24 KA 1017/05, wonach eine einheitliche stationäre Behandlung immer vorliege, wenn auf eine Notfallbehandlung eine stationäre Aufnahme erfolge.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 4 KR 503/13
    Es gilt im Krankenhausvergütungsrecht der Grundsatz des einheitlichen Behandlungsfalles iSv § 17b Abs. 1 S 3 KHG ergibt (siehe nur: BSG vom 4.3.2004 - B 3 KR 4/03 R = BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. März 2010 - L 24 KA 1017/05 - juris; Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 31. Januar 2012 - L 6 KR 497/07 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht