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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - L 24 KA 30/19 B ER, L 24 KA 25/19 B   

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https://dejure.org/2019,22995
LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - L 24 KA 30/19 B ER, L 24 KA 25/19 B (https://dejure.org/2019,22995)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2019 - L 24 KA 30/19 B ER, L 24 KA 25/19 B (https://dejure.org/2019,22995)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2019 - L 24 KA 30/19 B ER, L 24 KA 25/19 B (https://dejure.org/2019,22995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Nachbesetzungsentscheidung für die Besetzung eines halben Vertragsarztsitzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 878
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - L 24 KA 30/19
    Es wäre aber die Verpflichtung der Zulassungsgremien gewesen, gegebenenfalls durch Beifügung von Nebenbestimmungen die enge Begrenzung auf die Nachfolge abzusichern (Bezugnahme auf Urteil des Bundessozialgerichts - BSG- vom 20. März 2013 - B 6 KA 19/12 R - juris Rdnr. 41).

    Streitgegenstand des Verfahrens ist damit die Entscheidung der Zulassungsgremien nach § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V, unter mehreren Bewerbern "den Nachfolger auszuwählen" (BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 6 KA 19/12 R -, SozR 4-2500 § 103 Nr. 12, Rdnr. 19 mit weiteren Nachweisen seiner Rechtsprechung).

    Die gerichtliche Rechtskontrolle ist auf die Überprüfung beschränkt, ob die Behörde von einem vollständigen und richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die rechtlichen Grenzen ihres Ermessensspielraums eingehalten und von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG; so weitgehend wörtlich BSG, Urt. vom 20. März 2013 - B 6 KA 19/12 R - Rdnr. 43f).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2017 - L 24 KA 35/17

    Krankenversicherung - Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen - Anordnung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - L 24 KA 30/19
    Im Gegensatz zu § 80 Abs. 1 VwGO kommt der Klage deshalb nach § 86a Abs. 1 S. 1 SGG als Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung zu (so bereits Beschluss des Senats vom 27. Juni 2017 - L 24 KA 35/17 KL ER -, juris-Rdnr. 37ff - 41).

    In Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgschancen im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, ist grundsätzlich die Hälfte des Hauptsachenstreitwerts anzusetzen (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Beschluss vom 27. Juni 2017 - L 24 KA 35/17 KL ER -, juris-Rdnr. 95; Beschluss vom 26. Juli 2007 - L 24 KR 407/07 ER -, juris-Rdnr. 29).

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R

    Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - L 24 KA 30/19
    Davon gilt aber im Falle eines Verzichts, der im Zusammenhang mit einem Praxisnachfolgeverfahren erklärt wird, eine Ausnahme, damit bei einem immer denkbaren Scheitern der Praxisnachfolge der Abgebende seinen Sitz nicht entgegen der Konzeption des § 103 Abs. 4 SGB V ohne jeden Wertausgleich verlieren kann (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 13/11 R -, BSGE 110, 43-52, Rdnr. 14 mit umfangreichen Nachweisen; a. A. Hess, in Kass. Komm., SGB V, § 103 Rdnr 24).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2007 - L 4 B 269/06

    sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - vertragsärztliches

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - L 24 KA 30/19
    Die Rechtsprechung des LSG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 28. Juni 2007 - L 4 B 269/06 KA ER -) ist deshalb auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen, so dass dahingestellt bleiben kann, ob der Senat ihr folgen würde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - L 24 KR 407/07

    Sofortige Vollziehbarkeit eines Schiedsspruchs; Erbringung von Leistungen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - L 24 KA 30/19
    In Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 1 SGG, bei welchen die Erfolgschancen im Hauptsacheverfahren zu prüfen sind, ist grundsätzlich die Hälfte des Hauptsachenstreitwerts anzusetzen (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Beschluss vom 27. Juni 2017 - L 24 KA 35/17 KL ER -, juris-Rdnr. 95; Beschluss vom 26. Juli 2007 - L 24 KR 407/07 ER -, juris-Rdnr. 29).
  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 4/13 B

    Vertragsarztrecht - Status-Erteilungen und -Aufhebungen (hier:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - L 24 KA 30/19
    Es entspricht allerdings der herrschenden Meinung, dass die Sonderregelung nur der historischen Situation geschuldet ist, dass bis zur Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes im SGG der § 97 Abs. 4 SGB V eine Rechtsgrundlage für Vollziehungsanordnungen überhaupt erst zur Verfügung stellte (Geiger in: Hauck/Noftz, SGB, 11/16, § 103 SGB V, Rdnr. 176 mit Nachweis der Gegenauffassung, so auch BSG, Beschl. v. 5.6. 2013, B 6 KA 4/13 B Rdnr. 20) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2017 - L 1 KR 421/17

    Keine Säumniszuschläge bei unverschuldeter Kenntnis von der Zahlungspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - L 24 KA 30/19
    Anzuordnen ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs in diesen Fällen jedenfalls dann, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen (vgl. etwa Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 23. Oktober 2017 - L 1 KR 421/17 B ER -, juris-Rdnr. 2 - 3 mit Bezugnahme auf LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 25. Juni 2012 - L 5 KR 81/12 B ER - juris-Rdnr 14).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.06.2012 - L 5 KR 81/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - L 24 KA 30/19
    Anzuordnen ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs in diesen Fällen jedenfalls dann, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen (vgl. etwa Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 23. Oktober 2017 - L 1 KR 421/17 B ER -, juris-Rdnr. 2 - 3 mit Bezugnahme auf LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 25. Juni 2012 - L 5 KR 81/12 B ER - juris-Rdnr 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 7 KA 26/23

    Nachbesetzung - Auswahlentscheidung - MVZ - Nachrang - Bestandsschutz

    Die Begründung kann knapp ausfallen; überspitzte Anforderungen an die formelle Rechtmäßigkeit der Vollziehungsanordnung dürfen nicht gestellt werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2019, L 24 KA 30/19 B ER, zitiert nach juris, Rn. 49).

    Dabei kommt in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG vor allem dem Grad der Zweifel an der Rechtmäßigkeit der im Hauptsacheverfahren angefochtenen Entscheidung Relevanz zu (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2021, L 11 KA 58/19 B ER, zitiert nach juris, Rn. 55: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2019, L 24 KA 30/19 B ER, zitiert nach juris, Rn. 44).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - L 24 KA 39/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - vorläufiger Rechtsschutz - vertragsärztliche

    Vor diesem Hintergrund kann die Frage, ob § 97 Abs. 4 SGB V gegenüber § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG die speziellere Regelung für die Sofortvollzugsanordnung durch die Zulassungsgremien darstellt und deshalb ein Sofortvollzug im ausschließlichen überwiegenden Interesse eines Beteiligten ausgeschlossen ist, sondern nur im öffentlichen Interesse an der Versorgungssicherheit erfolgen kann, dahingestellt bleiben (so bereits Beschluss des Senats vom 12. Juli 2019 - L 24 KA 30/19 B ER -, juris-Rdnr. 77).
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