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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 26 B 422/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,10510
LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 26 B 422/07 AS ER (https://dejure.org/2007,10510)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.04.2007 - L 26 B 422/07 AS ER (https://dejure.org/2007,10510)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. April 2007 - L 26 B 422/07 AS ER (https://dejure.org/2007,10510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Einkommens des Partners innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft; Höhe der jeweils anzusetzenden Regelleistung für die Sicherung des Lebensunterhalts; Möglichkeit der Annahme eines Anordnungsgrundes für zurückliegende Zeiträume; Voraussetzungen für das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 26 B 422/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung [ZPO]); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NJW 1997, 479 ; NJW 2003, 1236 ; NVwZ 2005, 927).

    Anordnungsvoraussetzungen sind mithin sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95 ; NVwZ 2005, 927 ), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können.

  • Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 26 B 422/07
    Die Regelung des § 15 SGB IV soll allein der Verwaltungsvereinfachung dienen und es dem zuständigen Versicherungsträger erlauben, den steuerrechtlichen Gewinn "unverändert aus dem Steuerbescheid des Selbständigen zu entnehmen" (so BT-Drucks. 12/5700 S. 92).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 26 B 422/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung [ZPO]); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NJW 1997, 479 ; NJW 2003, 1236 ; NVwZ 2005, 927).
  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 26 B 422/07
    Während steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten etwa im Unterhaltsrecht teilweise nicht mehr als einkommensmindernd anerkannt werden (vgl. hierzu einerseits OLG Hamm, Urteil vom 18. Januar 2002 - 11 UF 63/01 - FamRZ 2002, 885; andererseits BGH, Urteil vom 2. Juni 2004, - XII ZR 217/01 - FamRZ 2004, 1177), besteht im Rahmen des § 15 SGB IV keine Möglichkeit etwa Privatentnahmen oder Abschreibungen bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens hinzuzurechnen.
  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 26 B 422/07
    Die Zuordnung der Kosten dieser Unterkunft erfolgt aus Praktikabilitätsgründen grundsätzlich unabhängig von der Nutzungsintensität entsprechend einer Aufteilung nach "Kopfzahl" (vgl BSG Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R, zitiert nach juris, dort RdNr. 28 im Anschluss an BVerwGE 79, 17 = NJW 1989, 313 mwN und Rothkegel in Gagel SGB III § 22 SGB II RdNr 7 f).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 26 B 422/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung [ZPO]); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NJW 1997, 479 ; NJW 2003, 1236 ; NVwZ 2005, 927).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 26 B 422/07
    Die Zuordnung der Kosten dieser Unterkunft erfolgt aus Praktikabilitätsgründen grundsätzlich unabhängig von der Nutzungsintensität entsprechend einer Aufteilung nach "Kopfzahl" (vgl BSG Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R, zitiert nach juris, dort RdNr. 28 im Anschluss an BVerwGE 79, 17 = NJW 1989, 313 mwN und Rothkegel in Gagel SGB III § 22 SGB II RdNr 7 f).
  • OLG Hamm, 18.01.2002 - 11 UF 63/01
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 26 B 422/07
    Während steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten etwa im Unterhaltsrecht teilweise nicht mehr als einkommensmindernd anerkannt werden (vgl. hierzu einerseits OLG Hamm, Urteil vom 18. Januar 2002 - 11 UF 63/01 - FamRZ 2002, 885; andererseits BGH, Urteil vom 2. Juni 2004, - XII ZR 217/01 - FamRZ 2004, 1177), besteht im Rahmen des § 15 SGB IV keine Möglichkeit etwa Privatentnahmen oder Abschreibungen bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens hinzuzurechnen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2007 - L 26 B 188/07

    Folgenabwägung bei Leistungen nach dem SGB 2 durch einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 26 B 422/07
    Die Eilbedürftigkeit der erstrebten Regelung ist im Übrigen regelmäßig zu verneinen, soweit Ansprüche für in diesem Zeitpunkt bereits abgelaufene Zeiträume begehrt werden (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 2. Februar 2007 - L 26 B 107/07 AS ER und vom 16. Februar 2007 - L 26 B 188/07 AS ER).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 26 B 422/07
    Anordnungsvoraussetzungen sind mithin sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95 ; NVwZ 2005, 927 ), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können.
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Grundsätzlich ist es - im Gegensatz zur Auffassung des Klägers - zwar nicht zu beanstanden, dass das SG von dem Gewinn aus der Auflösung der Ansparrücklage iS des § 7g EStG als Arbeitseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im hier streitigen Zeitraum ausgegangen ist (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg 24.4.2007 - L 26 B 422/07 AS ER - Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB IV, § 15 RdNr 8, Stand 43. EL XII/2005) .
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2008 - L 7 AS 5626/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - selbständige

    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Alg II-V 2008 ist - im Gegensatz zu der auf das Arbeitseinkommen (= Gewinn) im Sinne des § 15 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) abstellenden Vorgängervorschrift in § 2a Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeldverordnung vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2499; vgl. hierzu etwa Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2007 - L 26 B 422/07 AS ER - L 13 LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 5. Juni 2007 - L 8 B 7/07 - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. November 2007 - L 13 AS 158/07 ER - Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 14. Januar 2008 - S 8 V 3575/07 ) - zur Einkommensberechnung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden nur von den Betriebseinnahmen auszugehen.

    Denn diese beruhen auf der Verfügungsbefugnis des Selbständigen und werden der Vermögenssubstanz entnommen; sie werden mithin bereits bei der Gewinnermittlung kapitalmindernd berücksichtigt (vgl. § 4 Abs. 1, 3 und 4a EStG; Bundessozialgericht BSGE 53, 138, 140 f. = SozR 2100 § 15 Nr. 5; BSGE 57, 235, 238 f. = SozR 2200 § 180 Nr. 19; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2007 a.a.O.; Klattenhoff in Hauck/Haines, SGB IV, K § 15 Rdnr.13).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 27/15

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - selbstständige Tätigkeit -

    Solche sonstigen Privatentnahmen wirken sich nicht Einnahmen erhöhend aus, weil sie bereits bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung berücksichtigt werden (s. hierzu Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2007 - L 26 B 422/07 AS ER, juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. April 2008 - L 7 AS 5626/07 ER-B, juris; vgl. auch Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 44/07 R, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 28/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - selbstständige

    Solche sonstigen Privatentnahmen wirken sich nicht Einnahmen erhöhend aus, weil sie bereits bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung berücksichtigt werden (s. hierzu Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2007 - L 26 B 422/07 AS ER, juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. April 2008 - L 7 AS 5626/07 ER-B, juris; vgl. auch Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 44/07 R, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2007 - L 13 AS 158/07

    Berechnung des nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zu

    Man kann zwar an dieser gesetzgeberischen Regelung durchaus im Hinblick auf die Ziele, die das SGB II verfolgt, Kritik anbringen, weil damit eine gewisse Vermögensbildung für selbstständig Erwerbstätige erfolgt (vgl. dazu: Knoblauch/Hübner in: NDV 2006, 375); indessen ist jedenfalls in einem Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von dieser vom Verordnungsgeber vorgesehenen strikten Orientierung am Steuerrecht als geltendes Recht auszugehen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2007 - L 26 B 422/07 AS ER - in: info also 2007, 187 (188) mit zustimmender Anmerkung von Berlit, a. a. O., S. 189).Eine Ermächtigung, bestimmte Absetzungen (durch Abschreibungen) dem steuerlichen Gewinn wieder hinzuzurechnen, wie dies der Antragsgegner bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens getan hat, sieht § 2 a Alg II-V (und auch § 11 SGB II) gerade nicht vor.
  • SG Dresden, 22.12.2009 - S 40 AS 2407/08

    Ermittlung des Einkommens anhand der durch einen Steuerbescheid festgestellten

    Die Kammer ist daher der Auffassung, dass für die Ermittlung des Einkommens von den durch Steuerbescheid festgestellten Einkünften - dies ist bei Einkünften aus Gewerbebetrieb der zu versteuernde Gewinn (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG und §§ 4 ff. EStG) - ausgegangen werden muss (so auch Hauck/ Nofts, SGB II, § 11 Rn. 48 c ff.; für die Rechtslage nach dem 1.10.2005 ausdrücklich auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.4.2007, L 26 B 422/07 AS ER, juris).
  • SG Dresden, 22.12.2009 - S 40 AS 2408/08

    Berücksichtigung aufgelöster Ansparabschreibungen bei der Ermessensausübung einer

    Die Kammer ist daher der Auffassung, dass für die Ermittlung des Einkommens von den durch Steuerbescheid festgestellten Einkünften - dies ist bei Einkünften aus Gewerbebetrieb der zu versteuernde Gewinn (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG und §§ 4 ff. EStG) - ausgegangen werden muss (so auch Hauck/ Nofts, SGB II, § 11 Rn. 48 mit Hinweis auf Verordnung zur Durchführung des § 83 Abs. 1 SGB XII; für die Rechtslage nach dem 1.10.2005 auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.4.2007, L 26 B 422/07 AS ER, juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2007 - L 8 B 7/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Im Übrigen verkennt die Bf, dass mit der hier vom Senat angenommenen "Bindung" an die steuerrechtlichen Vorschriften bzw. letztlich an Entscheidungen des Finanzamtes nicht nur eine "Verwaltungsvereinfachung" verbunden ist, sondern dass die Berechnungsweise auch "Vorteile" bieten dürfte (vgl. Beschluss des LSG Brandenburg-Berlin, vom 24. April 2007, L 26 B 422/07; Knoblauch/Hübner, "Hartz IV ein Vermögensbildungsprogramm für selbstständig Tätige?", in Nachrichten des Deutschen Vereins 2006, 375 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 6 AS 208/10
    Dabei kann die einkommensteuerrechtliche Einordnung einer "Privatentnahme" (hierzu LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 4. April 2008 - L 7 AS 5626/07 ER-B - und LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 24. April 2007 - L 26 B 422/07 AS ER - offengelassen in BSG Urteil vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 44/07 R - Rn 15) dahingestellt bleiben.
  • VG Bremen, 14.01.2008 - S8 V 3575/07
    Die Zuordnung der Unterkunftskosten erfolgt aus Praktikabilitätsgründen grundsätzlich unabhängig von der Nutzungsintensität entsprechend einer Aufteilung nach "Kopfzahl" (vgl. BSG, Urteil vom 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.04.2007, Az. L 26 B 422/07 AS ER).
  • SG Oldenburg, 04.06.2007 - S 49 AS 777/07
  • SG Stade, 15.03.2011 - S 28 AS 397/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2008 - L 13 AS 280/07
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