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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 27 P 18/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,4198
LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 27 P 18/10 B ER (https://dejure.org/2010,4198)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2010 - L 27 P 18/10 B ER (https://dejure.org/2010,4198)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - L 27 P 18/10 B ER (https://dejure.org/2010,4198)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 115 Abs 1a S 1 SGB 11, Art 12 Abs 1 GG
    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung - Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) - Transparenzbericht - einstweiliger Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung - Anforderungen im Hinblick auf die Richtigkeit ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 115 Abs 1a S 1 SGB 11, Art 12 Abs 1 GG
    (Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung - Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant - Transparenzbericht - einstweiliger Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung - Anforderungen im Hinblick auf die Richtigkeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung eines Transparenzberichts nach § 115 Abs. 1a Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Transparenz-Berichte über angebliche Pflegemängel dürfen vorerst nicht veröffentlicht werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Transparenzberichte der Pflegekassen gestoppt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LSG Berlin-Brandenburg untersagt Veröffentlichung von Transparenzberichten der Pflegekassen - Bewertung stellt schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste dar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95

    Geschäftsschädigende Äußerungen über Finanzdienstleister in kritischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 27 P 18/10
    Dementsprechend schützt Art. 12 Abs. 1 GG Unternehmen in ihrer beruflichen Betätigung vor inhaltlich unzutreffenden Informationen oder vor Wertungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen oder herabsetzend formuliert sind, wenn der Wettbewerb in seiner Funktionsweise durch sie gestört wird und sie in der Folge den betroffenen Wettbewerber in der Freiheit seiner beruflichen Tätigkeit beeinträchtigen (BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2004, 1 BvR 2566/95, Juris, Rdnr. 27).
  • LSG Sachsen, 24.02.2010 - L 1 P 1/10

    Presseerklärung zur Entscheidung des 1. Senats - L 1 P 1/10 B ER -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 27 P 18/10
    Es ist daher für die Zulässigkeit öffentlicher Bewertungen nicht ausreichend, dass keine groben Fehler oder Bewertungsmängel bzw. keine schwerwiegenden Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben vorliegen (a.A. LSG Sachsen, Beschluss vom 24. Februar 2010, L 1 P 1/10 B ER, Juris, Rdnr. 54).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 27 P 18/10
    Mit der Feststellung der Beeinträchtigung des Schutzbereichs steht in solchen Fällen auch die Rechtswidrigkeit fest, da eine Rechtfertigung der Weiterverbreitung der als unrichtig erkannten Information ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2002, 1 BvR 558/91 und 1 BvR 1428/91, Juris, Rdnr. 63).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2011 - L 15 P 2/11

    Veröffentlichung eines Transparenzberichtes eines ambulanten Pflegedienstes ist

    Das LSG Berlin-Brandenburg (Beschlüsse vom 29.03.2010 - L 27 P 14/10 B ER, und vom 11.05.2010 - L 27 P 18/10 B ER) halte es im Hinblick auf die kritische pflegewissenschaftliche Situation zu Recht für verfehlt, eine Schlechtbenotung der Pflegeeinrichtung allein auf die fehlende oder unzureichende Dokumentation zu stützen.

    Der Senat braucht vorliegend auch nicht die unter den Landessozialgerichten streitig diskutierte Frage, ob die Regelungen der Transparenzvereinbarung durch die Gerichte inhaltlich überprüfbar sind (so: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2010, AZ: L 27 P 18/10 B ER) oder aber jeglicher inhaltlicher Kontrolle entzogen sind (so: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05. Oktober 2010, AZ: L 4 P 12/10 B ER) abschließend zu entscheiden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2010 - L 10 P 10/10

    Pflegeversicherung

    Soweit verschiedentlich angeführt wird, dass wegen der Veröffentlichung der aus Sicht der Pflegeheimbetreiber unzutreffenden Ergebnisse der Qualitätsprüfungen "ihr guter Ruf" in Gefahr sei und ein Reputationsschadens befürchtet werde, zudem anzunehmen sei, dass offene Heimplätze nicht wieder belegt werden könnten, so sind dies keine geeigneten Kriterien zur Bestimmung des Streitwerts nach Maßgabe des § 52 Abs. 1, Abs. 2 GKG (vgl. zum Verhältnis § 52 Abs. 1 und 2 GKG und zur Möglichkeit, den Auffangstreitwert zu erhöhen: Beschluss des erkennenden Senates vom 25.05.2010, L 10 B 41/09, Juris Rn 5; aA in Verfahren nach § 52 Abs. 2 Ziffer 4 GKG: LSG Berlin, Beschlüsse vom 11.05.2010, L 27 P 18/10 B ER, Juris Rn 22 und vom 09.03.2010, L 27 P 14/10 B ER, Juris Rn 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - L 10 P 7/11

    Krankenkassen dürfen keine Risikokriterien und Warnhinweise für Pflegeheime ins

    Artikel 12 Abs. 1 GG schützt Unternehmen in ihrer beruflichen Betätigung auch vor inhaltlich unrichtigen oder unsachlichen Informationen oder Bewertungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen oder herabsetzend formuliert sind, wenn der Wettbewerb in seiner Funktionsweise durch sie gestört wird und sie in der Folge den betroffenen Wettbewerber in der Freiheit seiner beruflichen Tätigkeit beeinträchtigen (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Landessozialgerichts - LSG - Berlin-Brandenburg zur Verfassungsmäßigkeit der PTVS und der entsprechenden Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant - PTVA -, zuletzt im Beschluss vom 11.05.2010, L 27 P 18/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - L 10 P 76/10

    Pflege - TÜV bleibt in NRW umstritten

    a) Für die Veröffentlichung des Transparenzberichts besteht mit § 115 Abs. 1a SGB XI eine Rechtsgrundlage, die nicht verfassungswidrig ist und deren rechtliche Grenzen entgegen der vom Sozialgericht vertretenen Auffassung nicht überschritten wurden (vgl im Ergebnis auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.02.2010, L 1 P 1/10 B ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.03.2010, L 2 P 7/10 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.06.2010, L 4 P 3/10 B ER und vom 05.10.2010, L 4 P 12/10 B ER und Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.10.2010, L 8 P 29/10 B ER; aA LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29.03.2010 und 11.05.2010, L 27 P 14/10 B ER und L 27 P 18/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2010 - L 10 P 59/10

    Pflegeversicherung

    Soweit verschiedentlich angeführt wird, dass wegen der Veröffentlichung der aus Sicht der Pflegeheimbetreiber unzutreffenden Ergebnisse der Qualitätsprüfungen "ihr guter Ruf" in Gefahr sei und ein Reputationsschadens befürchtet werde, zudem anzunehmen sei, dass offene Heimplätze nicht wieder belegt werden könnten, so sind dies keine geeigneten Kriterien zur Bestimmung des Streitwerts nach Maßgabe des § 52 Abs. 1, Abs. 2 GKG (vgl. zum Verhältnis § 52 Abs. 1 und 2 GKG und zur Möglichkeit, den Auffangstreitwert zu erhöhen: Beschluss des erkennenden Senates vom 25.05.2010, L 10 B 41/09, Juris Rn 5; aA in Verfahren nach § 52 Abs. 2 Ziffer 4 GKG: LSG Berlin, Beschlüsse vom 11.05.2010, L 27 P 18/10 B ER, Juris Rn 22 und vom 09.03.2010, L 27 P 14/10 B ER, Juris Rn 24).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2010 - L 27 P 22/10

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung; Transparenzbericht

    Im Übrigen hat der Senat mit Beschluss vom 11. Mai 2010 im Verfahren L 27 P 18/10 B ER auch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Wahrung der von § 115 Abs. 1a Satz 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) bezweckten Vergleichbarkeit zu erkennen gegeben, wenn bei der konkreten Datenerhebung zu einzelnen Bewertungskriterien nur sehr wenige, im Extremfall sogar nur ein Pflegekunde befragt werden, weil dies zu Zufallsergebnissen führt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 27 P 32/10

    Streitwert - Transparenzbericht - Pflegeversicherung

    Nach der Rechtssprechung des Senats (vgl. Beschluss zum Az. L 27 P 18/10 ER) ist in Fällen der vorliegenden Art, bei denen die Beteiligten über die Veröffentlichung eines Transparenzberichts nach § 115 Abs. 1a Sozialgesetzbuch, Elftes Buch streiten, nach § 197a Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit den §§ 63, 53 Abs. 3 Nr. 4, 52 Abs. 2 GKG der Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR anzusetzen, da der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts nach § 52 Abs. 1 GKG keine genügenden Anhaltspunkte bietet.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - L 27 P 39/12

    Transparenzbericht - Veröffentlichung - Beseitigung - Streitwert

    Es begegnet bereits Zweifeln, ob die PTVS vom 17. Dezember 2008 den gesetzlichen Vorgaben des § 115 Absatz 1 a Satz 6 SGB XI gerecht wird, wonach neben den Kriterien der Veröffentlichung auch "die Bewertungssystematik" zu vereinbaren ist, und damit als Normsetzungsvereinbarung überhaupt Bindungswirkung für die einzelne Pflegeeinrichtung entfalten kann (vgl. zum Ganzen für die "Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant" (PTVA) bereits Beschlüsse des Senats vom 29. März 2010 - L 27 P 14/10 B ER, vom 11. Mai 2010 - L 27 P 18/10 B ER und vom 15. März 2011 - L 27 P 75/10 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - L 27 P 29/11

    Anordnungsgrund; Transparenzbericht

    Überdies sei noch angemerkt, dass der Senat einstweilige Anordnungen zur vorläufigen Untersagung der Veröffentlichung von Transparenzberichten bisher regelmäßig auf 6 Monate beschränkt hat (vgl. Beschlüsse des Senats vom 15. März 2011 -L 27 P 75/10 B ER- und vom 11. Mai 2010 -L 27 P 18/10 B ER-) und die Erklärung der Antragsgegner, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens - und damit unabhängig von dessen Dauer - auf die Veröffentlichung zu verzichten, somit zugunsten der Antragstellerin noch weitgehender ausfällt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 27 P 33/10

    Streitwert - Transparentbericht - Pflegeversicherung

    Nach der Rechtssprechung des Senats (vgl. Beschluss zum Az. L 27 P 18/10 ER) ist in Fällen der vorliegenden Art, bei denen die Beteiligten über die Veröffentlichung eines Transparenzberichts nach § 115 Abs. 1a Sozialgesetzbuch, Elftes Buch streiten, nach § 197a Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit den §§ 63, 53 Abs. 3 Nr. 4, 52 Abs. 2 GKG der Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR anzusetzen, da der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts nach § 52 Abs. 1 GKG keine genügenden Anhaltspunkte bietet.
  • SG Neuruppin, 24.03.2011 - S 10 P 8/11

    Anordnungsgrund für die vorläufige Untersagung der Veröffentlichung eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 15 P 79/11
  • LSG Baden-Württemberg, 02.11.2011 - L 4 R 3625/11
  • SG Oldenburg, 17.01.2011 - S 9 P 64/10

    Streitige Veröffentlichung eines Transparenzberichtes (§§ 114 ff SGB XI) und der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 15 P 74/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2011 - L 15 P 42/10
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