Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - L 27 R 301/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Versorgungsanwartschaft der "technischen Intelligenz" durch Arbeit in einem Kreisbaubetrieb der DDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zugehörigkeit eines Kreisbaubetriebes zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

Verfahrensgang

  • SG Potsdam, 09.02.2005 - S 14 RA 573/01
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - L 27 R 301/05



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Wird zitiert von ... (3)  

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 3 R 385/07  

    Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der

    40 Diese Vorschriften zeigen, dass die Hauptaufgabe der Kreisbaubetriebe insgesamt, und damit auch des VEB Kreisbaubetriebs Perleberg, die Instandsetzung, Modernisierung und Rekonstruktion von Bauwerken und des Ersatzneubaus, also die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen bei bereits bestehenden Bauwerken war, und nicht die massenhafte Errichtung standardisierter Bauwerke (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. September 2007 - L 27 R 301/05 - zu dem VEB Kreisbaubetrieb Potsdam-Land, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07  

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - AVItech; betriebliche

    Nach der dieser Verfügung als Anlage beigefügten "Rahmenrichtlinie über Aufgaben sowie Leitungs- und Organisationsstruktur volkseigener Kreisbaubetriebe" (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03. März 2011 - L 3 R 563/10 - Urteil vom 27. September 2007 - L 27 R 301/05 - beide juris.de) waren die volkseigenen Kreisbaubetriebe auf der Grundlage der staatlichen Planauflagen und der Baubilanz für die Projektierung sowie die qualitäts- und termingerechte Ausführung der ihnen übertragenen Bauaufgaben verantwortlich (Nr I. 1 der Rahmenrichtlinie).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10  

    AVItech, VEB Gebäudewirtschaft, VEB Baureparaturen, Lehrmeister,

    Dies ergibt sich im Einzelnen aus der "Rahmenrichtlinie über Aufgaben sowie Leitungs- und Organisationsstruktur volkseigener Kreisbaubetriebe" (Rahmenrichtlinie) zur Verfügung vom 29. Juni 1987 (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. September 2007 - L 27 R 301/05 -, zitiert nach juris Rn. 35 ff.; vgl. auch Senatsurteil vom 18. März 2009 - L 3 R 385/07 -, zitiert nach juris Rn. 39).
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