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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07   

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https://dejure.org/2007,4436
LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 (https://dejure.org/2007,4436)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 (https://dejure.org/2007,4436)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. November 2007 - L 28 AS 1059/07 (https://dejure.org/2007,4436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der angemessenen Unterkunftskosten bei einem zur Untermiete lebenden Leistungsempfänger; Anforderungen an eine Schriftform i.S.d. § 151 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG); Tatsächlich gezahlte Kosten oder der auf die genutzten Quadratmeter entfallende Anteil an der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Angemessenheit der Unterkunftskosten bei reinen Wohngemeinschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 692 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • SG Berlin, 10.03.2006 - S 96 AS 1636/06

    Schriftliche Einlegung der Berufung im Sinne von § 151 Abs. 1 SGG im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07
    Den geltend gemachten Anspruch erkannte der Beklagte nach entsprechender Verpflichtung im einstweiligen Rechtsschutz (Beschluss des SG vom 10. März 2006 - S 96 AS 1636/06 ER -) in Höhe von 23, 41 Euro monatlich an und bewilligte mit Bescheid vom 26. Juni 2006 für die Zeit vom 1. Dezember 2005 bis zum 31. März 2006 Leistungen in Höhe von 559, 94 Euro monatlich (345,- Euro Regelleistung und 214, 94 Euro für Kosten der Unterkunft und Heizung) und vom 1. April 2006 bis zum 31. Mai 2006 590, 62 Euro monatlich (die vorstehend genannten Leistungen zuzüglich einer Pauschale für kostenaufwändige Ernährung in Höhe von 30, 68 Euro).

    Dem Senat haben die Gerichtsakten des Sozialgerichts Berlin (S 96 AS 1636/07 und S 96 AS 1636/06 ER) sowie die Verwaltungsakte des Beklagten vorgelegen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob Unterzeichnung eines bestimmenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07
    Ein Abschlag für die maßgebliche Wohnungsgröße (dazu BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 RdNr. 17 ff.) - sei er pauschal oder konkret durch die nur hälftige Anrechnung gemeinsam genutzter Wohnflächen berechnet - ist auch vor dem Hintergrund, dass die Nebenflächen (Küche, Bad, Flur, Stauraum) und ggf. ein Wohnraum in Mehrpersonenhaushalten gemeinsam genutzt werden, nicht vorzunehmen.

    In Einzelfällen sind bei kleinen Gemeinden größere, bei Großstädten kleinere räumliche Bereiche denkbar (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 RdNr. 17 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2007 - L 28 B 1389/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07
    Vorliegend kann offen bleiben, auf welchen der genannten Mittelwerte hinsichtlich der Netto-Kaltmiete letztlich abzustellen ist und ob - was der Senat bezweifelt - der genannte Wert für Betriebskosten die regelmäßig anfallenden Betriebskosten tatsächlich abdecken oder dieser Wert höher anzusetzen ist (vgl. dazu im Einzelnen etwa Beschlüsse des Senats vom 22. März 2007 - L 28 B 269/07 AS ER -, juris RdNr. 14 und zur Problematik unter Geltung des Mietspiegels 2007 vom 24. August 2007 - L 28 B 1389/07 AS ER -, juris RdNr. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 28 B 269/07

    Zusicherung des kommunalen Trägers von Aufwendungen bei Abschluss eines Vertrages

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07
    Vorliegend kann offen bleiben, auf welchen der genannten Mittelwerte hinsichtlich der Netto-Kaltmiete letztlich abzustellen ist und ob - was der Senat bezweifelt - der genannte Wert für Betriebskosten die regelmäßig anfallenden Betriebskosten tatsächlich abdecken oder dieser Wert höher anzusetzen ist (vgl. dazu im Einzelnen etwa Beschlüsse des Senats vom 22. März 2007 - L 28 B 269/07 AS ER -, juris RdNr. 14 und zur Problematik unter Geltung des Mietspiegels 2007 vom 24. August 2007 - L 28 B 1389/07 AS ER -, juris RdNr. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2007 - L 5 B 1280/07

    Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07
    Damit ist es ihm auch unbenommen, sich bei einem gewissen Verlust von Privatsphäre den Vorteil zu "erkaufen", auf mehr Quadratmetern und ggf. in einer besseren Wohnlage zu wohnen (vgl. auch Groth/Siebel-Huffmann, Die Leistungen für die Unterkunft nach § 22 SGB II, NZS 2007, 69, 73 f.; Landessozialgericht Schleswig-Holstein a. a. O. RdNr. 35; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2007 - L 5 B 1280/07 AS ER, zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07
    In Abgrenzung zu einer Aufteilung der Unterkunftskosten nach Köpfen in den Fällen des Zusammenlebens einer Familie in einer Haushaltsgemeinschaft (vgl. BVerwGE 79, 17 und im Anschluss BSG Urteil vom 23. November 2006, B 11b AS 1/06 R, SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 RdNr. 28) ist eine anteilmäßige Kürzung tatsächlich aufgewandter Unterkunftskosten nach Kopfteilen danach dann nicht vorzunehmen, wenn im Innenverhältnis zwischen den Bewohnern einer Wohnung zumindest ein dem Mietverhältnis ähnliches Nutzungsverhältnis (also vor allem ein Untermietverhältnis im Sinne des § 540 BGB) vorliegt.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R

    Streit über die Höhe der dem Kläger für den Bewilligungszeitraum vom 1. Juli bis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07
    Denn allein Praktikabilitätsgesichtspunkte könnten die willkürliche Aufteilung der Wohnkosten nach Kopfteilen entgegen dem zivilrechtlich wirksam Vereinbarten nicht rechtfertigen (so aber Breitkreuz in: Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht, Stand 1. September 2007, § 22 SGB II RdNr. 7; LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 14. September 2006 - L 6 AS 6/06 -, Breith 2007, 333 ff., zitiert nach juris RdNr. 28, anhängig unter B 14/11b AS 61/06 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 6/06

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07
    Denn allein Praktikabilitätsgesichtspunkte könnten die willkürliche Aufteilung der Wohnkosten nach Kopfteilen entgegen dem zivilrechtlich wirksam Vereinbarten nicht rechtfertigen (so aber Breitkreuz in: Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht, Stand 1. September 2007, § 22 SGB II RdNr. 7; LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 14. September 2006 - L 6 AS 6/06 -, Breith 2007, 333 ff., zitiert nach juris RdNr. 28, anhängig unter B 14/11b AS 61/06 R).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05

    Wohngeld; Behandlung nichtehelicher Lebensgemeinschaften

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07
    Dementsprechend sind Ausnahmen von der eigenhändigen Unterschrift zugelassen worden, wenn auf andere Weise gewährleistet ist, dass dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden kann und feststeht, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. zuletzt BSG, Urteile vom 16. November 2000 - B 13 RJ 3/99 R - SozR 3-1500 § 151 Nr. 4 und vom 21. Juni 2001 - B 13 RJ 5/01 R - sowie zuletzt aus der Rechtsprechung der übrigen Bundesgerichte etwa BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40/87 - BVerwGE 81, 32, 35 und BFH, Beschluss vom 29. November 1995 - X B 56/95, BFHE 179, 233 = NJW 1996, 1432 jeweils m. w. N. sowie BGH, Beschluss vom 7. Juni 2006 -VIII ZB 96/05, FamRZ 2006, 1269).
  • BVerwG, 04.11.1994 - 8 C 28.93

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07
    Voraussetzung für ein solches Nutzungsverhältnis ist nach dieser Rechtsprechung, dass die Bemessung des vom Benutzer verlangten Entgelts sich - erstens - zumindest in ihren Grundzügen mit einer Miete vergleichen lässt und der Benutzer - zweitens - zu einer abgesonderten und selbständigen Nutzung der überlassenen Räume berechtigt sein muss und zu diesem Zweck Besitz an ihnen hat (vgl. zum Wohngeldrecht z. B. BVerwG Urteil vom 4. November 1994 - 8 C 28/93 -, Buchholz 454.71 § 7 WoGG Nr. 1 = juris RdNr. 15ff m. w. N.).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft -

  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Schriftlichkeit der Berufung - Unterschrift - fehlende Vollmacht - nachträgliche

  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 5/01 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Erforderlichkeit -

  • BFH, 29.11.1995 - X B 56/95

    Arbeitslosengeld II - keine Übernahme von Mietschulden zur Sicherung einer

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung- Angemessenheitsprüfung bei

    Die gemeinsame Nutzung von Räumen rechtfertigt auch keinen Abschlag von der angemessenen qm-Zahl (so aber Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 44; wie hier LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2007 - L 28 AS 1059/07 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 28 AS 2189/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Berliner Mietspiegel

    Zur Überzeugung des Senats ist daher weiterhin auf die im Land Berlin (ehemals) geltenden Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 - WFB 1990 -) vom 16. Juli 1990 (Amtsblatt 1990, 1379 ff.) in der Fassung der Verwaltungsvorschriften zur Änderung der WFB 1990 vom 13. Dezember 1992 (VVÄndWFB 1990; Amtsblatt 1993, 98 f.) - dort Ziffer 13 - (so Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 27 und Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER -, zitiert nach juris, Rn. 12, vom 29.07.2008 - L 14 B 248/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 3 sowie vom 14. Juni 2007 - L 10 B 391/07 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6) und ergänzend auf die zur Umsetzung von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) i.V.m. § 27 Abs. 1 bis 5 WoFG erlassenen Arbeitshinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 15. Dezember 2004 (Mitteilung Nr. 8/2004) - dort Ziffer 8 Abs. 1 Satz 3 - (so schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 27, sowie vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - zitiert nach juris, Rn. 25) abzustellen.

    Bei diesem handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), für den gemäß § 558 Abs. 3 BGB die gesetzliche Vermutung gilt, dass die angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (so auch schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 29 sowie vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - zitiert nach juris, Rn. 26).

    Soweit der erkennende Senat hinsichtlich der Angemessenheit der Unterkunftskosten für allein stehende Hilfebedürftige früher eine andere Berechnungsweise vertreten hat, insbesondere mit Urteil vom 09. November 2007 (L 28 AS 1059/07, abrufbar unter juris) für einen Einpersonenhaushalt eine bis zu 50 m² große Wohnung als angemessen angesehen und für die Ermittlung der maßgeblichen Nettokaltmiete einerseits lediglich Wohnungen einbezogen hat, die mit Sammelheizung, Bad und Innen-WC ausgestattet sind, andererseits aber die nach 1990 bezugsfertig gewordenen Wohnungen nicht berücksichtigt hat, hält er daran nicht mehr fest (siehe bereits Urteil des erkennenden Senats vom 07. Mai 2009 - L 28 AS 848/08 - zitiert nach juris Rn. 43 ff).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2009 - L 28 AS 847/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Berliner Mietspiegel

    Zur Überzeugung des Senats ist daher weiterhin auf die im Land B (ehemals) geltenden Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 - WFB 1990 -) vom 16. Juli 1990 (Amtsblatt 1990, 1379 ff.) in der Fassung der Verwaltungsvorschriften zur Änderung der WFB 1990 vom 13. Dezember 1992 (VVÄndWFB 1990; Amtsblatt 1993, 98 f.) - dort Ziffer 13 - (so Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 27 und Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER -, zitiert nach juris, Rn. 12, vom 29.07.2008 - L 14 B 248/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 3 sowie vom 14. Juni 2007 - L 10 B 391/07 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6) und ergänzend auf die zur Umsetzung von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) i.V.m. § 27 Abs. 1 bis 5 WoFG erlassenen Arbeitshinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 15. Dezember 2004 (Mitteilung Nr. 8/2004) - dort Ziffer 8 Abs. 1 Satz 3 - (so schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 27, sowie vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - zitiert nach juris, Rn. 25) abzustellen.

    Bei diesem handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), für den gemäß § 558 Abs. 3 BGB die gesetzliche Vermutung gilt, dass die angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (so auch schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 29 sowie vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - zitiert nach juris, Rn. 26).

    Soweit der erkennende Senat hinsichtlich der Angemessenheit der Unterkunftskosten für allein stehende Hilfebedürftige früher eine andere Berechnungsweise vertreten hat, insbesondere mit Urteil vom 09. November 2007 (L 28 AS 1059/07, zitiert nach juris) für einen Einpersonenhaushalt eine bis zu 50 m² große Wohnung als angemessen angesehen und für die Ermittlung der maßgeblichen Nettokaltmiete einerseits lediglich Wohnungen einbezogen hat, die mit Sammelheizung, Bad und Innen-WC ausgestattet sind, andererseits aber die nach 1990 bezugsfertig gewordenen Wohnungen nicht berücksichtigt hat, hält er daran nicht mehr fest (siehe bereits Urteil des erkennenden Senats vom 07. Mai 2009 - L 28 AS 848/08 - zitiert nach juris Rn. 43 ff).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - L 26 AS 407/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - getrennte Angemessenheitsprüfungen

    Zur Überzeugung des Senats ist daher weiterhin auf die im Land Berlin (ehemals) geltenden Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 - WFB 1990 -) vom 16. Juli 1990 (Amtsblatt 1990, 1379 ff.) in der Fassung der Verwaltungsvorschriften zur Änderung der WFB 1990 vom 13. Dezember 1992 (VVÄndWFB 1990; Amtsblatt 1993, 98 f.) - dort Ziffer 13 - (so Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 27 und Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER -, zitiert nach juris, Rn. 12, vom 29.07.2008 - L 14 B 248/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 3 sowie vom 14. Juni 2007 - L 10 B 391/07 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6) und ergänzend auf die zur Umsetzung von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) i. V. m. § 27 Abs. 1 bis 5 WoFG erlassenen Arbeitshinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 15. Dezember 2004 (Mitteilung Nr. 8/2004) - dort Ziffer 8 Abs. 1 Satz 3 - (so schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 27, sowie vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - zitiert nach juris, Rn. 25) abzustellen.

    Bei diesem handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), für den gemäß § 558 Abs. 3 BGB die gesetzliche Vermutung gilt, dass die angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (so auch schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 29 sowie vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - zitiert nach juris, Rn. 26).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 848/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berliner Mietspiegel

    Zur Überzeugung des Senats ist daher weiterhin auf die zur Umsetzung von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) i.V.m. § 27 Abs. 1 bis 5 WoFG erlassenen Arbeitshinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 15. Dezember 2004 (Mitteilung Nr. 8/2004) - dort Ziffer 8 Abs. 1 Satz 3 - (so schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 27, sowie vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - zitiert nach juris, Rn. 25) und ergänzend auf die im Land Berlin (ehemals) geltenden Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 - WFB 1990 -) vom 16. Juli 1990 (Amtsblatt 1990, 1379 ff.) in der Fassung der Verwaltungsvorschriften zur Änderung der WFB 1990 vom 13. Dezember 1992 (VVÄndWFB 1990; Amtsblatt 1993, 98 f.) - dort Ziffer 13 - abzustellen (so Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 27 und Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER -, zitiert nach juris, Rn. 12, vom 29.07.2008 - L 14 B 248/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 3 sowie vom 14. Juni 2007 - L 10 B 391/07 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6).

    Bei diesem handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), für den gemäß § 558 Abs. 3 BGB die gesetzliche Vermutung gilt, dass die angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (so auch schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 29 sowie vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - zitiert nach juris, Rn. 26).

    54 Soweit der erkennende Senat hinsichtlich der Angemessenheit der Unterkunftskosten für allein stehende Hilfebedürftige bisher anderes vertreten hat, insbesondere mit Urteil vom 09. November 2007 (L 28 AS 1059/07, abrufbar unter juris) für einen Einpersonenhaushalt eine bis zu 50 m² große Wohnung als angemessen angesehen und für die Ermittlung der maßgeblichen Nettokaltmiete einerseits lediglich Wohnungen einbezogen hat, die mit Sammelheizung, Bad und Innen-WC ausgestattet sind, andererseits aber die nach 1990 bezugsfertig gewordenen Wohnungen nicht berücksichtigt hat, hält er daran nicht mehr fest.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2009 - L 28 AS 1395/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Ermittlung der

    Zur Überzeugung des Senats ist daher weiterhin auf die im Land Berlin (ehemals) geltenden Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 - WFB 1990 -) vom 16. Juli 1990 (Amtsblatt 1990, 1379 ff.) in der Fassung der Verwaltungsvorschriften zur Änderung der WFB 1990 vom 13. Dezember 1992 (VVÄndWFB 1990; Amtsblatt 1993, 98 f.) - dort Ziffer 13 - (so Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 27 und Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER -, zitiert nach juris, Rn. 12, vom 29.07.2008 - L 14 B 248/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 3 sowie vom 14. Juni 2007 - L 10 B 391/07 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6) und ergänzend auf die zur Umsetzung von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) i.V.m. § 27 Abs. 1 bis 5 WoFG erlassenen Arbeitshinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 15. Dezember 2004 (Mitteilung Nr. 8/2004) - dort Ziffer 8 Abs. 1 Satz 3 - (so schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 27, sowie vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - zitiert nach juris, Rn. 25) abzustellen.

    Bei diesem handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), für den gemäß § 558 Abs. 3 BGB die gesetzliche Vermutung gilt, dass die angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (so auch schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 29 sowie vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - zitiert nach juris, Rn. 26).

    Soweit der erkennende Senat hinsichtlich der Angemessenheit der Unterkunftskosten für allein stehende Hilfebedürftige früher eine andere Berechnungsweise vertreten hat, insbesondere mit Urteil vom 09. November 2007 (L 28 AS 1059/07, zitiert nach juris) für die Ermittlung der maßgeblichen Nettokaltmiete lediglich Wohnungen einbezogen hat, die mit Sammelheizung, Bad und Innen-WC ausgestattet sind, andererseits aber die nach 1990 bezugsfertig gewordenen Wohnungen nicht berücksichtigt hat, hält er daran nicht mehr fest (siehe bereits Urteil des erkennenden Senats vom 07. Mai 2009 - L 28 AS 848/08 - zitiert nach juris, Rn. 43 ff).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - 28 AS 848/08

    Sozialrecht - Bestimmung von Betriebskosten nach DMB-Betriebskostenspiegel

    Zur Überzeugung des Senats ist daher weiterhin auf die zur Umsetzung von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) i.V.m. § 27 Abs. 1 bis 5 WoFG erlassenen Arbeitshinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 15. Dezember 2004 (Mitteilung Nr. 8/2004) - dort Ziffer 8 Abs. 1 Satz 3 - (so schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 27, sowie vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - zitiert nach juris, Rn. 25) und ergänzend auf die im Land Berlin (ehemals) geltenden Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 - WFB 1990 -) vom 16. Juli 1990 (Amtsblatt 1990, 1379 ff.) in der Fassung der Verwaltungsvorschriften zur Änderung der WFB 1990 vom 13. Dezember 1992 (VVÄndWFB 1990; Amtsblatt 1993, 98 f.) - dort Ziffer 13 - abzustellen (so Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 27 und Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER -, zitiert nach juris, Rn. 12, vom 29.07.2008 - L 14 B 248/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 3 sowie vom 14. Juni 2007 - L 10 B 391/07 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6).

    Bei diesem handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), für den gemäß § 558 Abs. 3 BGB die gesetzliche Vermutung gilt, dass die angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (so auch schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 29 sowie vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - zitiert nach juris, Rn. 26).

    Soweit der erkennende Senat hinsichtlich der Angemessenheit der Unterkunftskosten für allein stehende Hilfebedürftige bisher anderes vertreten hat, insbesondere mit Urteil vom 09. November 2007 (L 28 AS 1059/07, abrufbar unter juris) für einen Einpersonenhaushalt eine bis zu 50 m² große Wohnung als angemessen angesehen und für die Ermittlung der maßgeblichen Nettokaltmiete einerseits lediglich Wohnungen einbezogen hat, die mit Sammelheizung, Bad und Innen-WC ausgestattet sind, andererseits aber die nach 1990 bezugsfertig gewordenen Wohnungen nicht berücksichtigt hat, hält er daran nicht mehr fest.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1266/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Berliner Mietspiegel

    Zur Überzeugung des Senats ist daher weiterhin auf die im Land Berlin (ehemals) geltenden Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 - WFB 1990 -) vom 16. Juli 1990 (Amtsblatt 1990, 1379 ff.) in der Fassung der Verwaltungsvorschriften zur Änderung der WFB 1990 vom 13. Dezember 1992 (VVÄndWFB 1990; Amtsblatt 1993, 98 f.) - dort Ziffer 13 - (so Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 27 und Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2008 - L 32 B 2223/08 AS ER -, zitiert nach juris, Rn. 12, vom 29.07.2008 - L 14 B 248/08 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 3 sowie vom 14. Juni 2007 - L 10 B 391/07 AS ER - zitiert nach juris, Rn. 6) und ergänzend auf die zur Umsetzung von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) i.V.m. § 27 Abs. 1 bis 5 WoFG erlassenen Arbeitshinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 15. Dezember 2004 (Mitteilung Nr. 8/2004) - dort Ziffer 8 Abs. 1 Satz 3 - (so schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 27, sowie vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - zitiert nach juris, Rn. 25) abzustellen.

    Bei diesem handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), für den gemäß § 558 Abs. 3 BGB die gesetzliche Vermutung gilt, dass die angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (so auch schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.11.2007 - L 28 AS 1059/07 - zitiert nach juris, Rn. 29 sowie vom 16.10.2008 - L 5 AS 1649/07 - zitiert nach juris, Rn. 26).

  • SG Aachen, 19.02.2008 - S 11 AS 136/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zunächst ist festzuhalten, dass der vom Kläger mit Frau L. im Jahr 2005 abgeschlossene und ausweislich der in den Akten befindlichen Kontoauszügen offenbar auch tatsächlich wie vertraglich vereinbart praktizierte Untermietvertrag im Rahmen der Beurteilung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft auch gegenüber der Beklagten bindend ist (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.10.2007, L 28 AS 1059/07; zitierte Entscheidungen ohne nähere Quellenangabe sind zu finden unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Bei Alleinstehenden, die zur Untermiete bei einem anderen einziehen oder als Teil einer Wohngemeinschaft eine Wohnung gemeinsam anmieten, ist die Höhe der angemessenen Miete ebenso wie bei allein wohnenden Alleinstehenden auf Basis von 45 m² zu berechnen (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 14.09.2006, L 6 AS 6/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.10.2007, L 28 AS 1059/07).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2008 - L 19 AS 46/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Voraussetzung für ein solches Nutzungsverhältnis ist, dass der Nutzer - vorliegend der Sohn der Klägerin - ein Entgelt für Nutzung der überlassenen Räume zu entrichtet hat und der Nutzer zu einer abgesonderten und selbständigen Nutzung der überlassenen Räume berechtigt ist (siehe hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2007, L 28 AS 1059/07 und vom 22.02.2008, L 28 AS 1065/97).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - L 7 AS 1199/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Kassel, 19.03.2008 - S 7 AS 211/08

    Angemessenheit der Unterkunftskosten des in einer Wohngemeinschaft lebenden

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - L 26 AS 1788/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2013 - L 11 AS 45/11
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - L 26 AS 1794/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 28 AS 1676/09
  • SG Lüneburg, 20.01.2012 - S 46 AS 511/11
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