Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - L 28 B 1869/07 AS PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17137
LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - L 28 B 1869/07 AS PKH (https://dejure.org/2008,17137)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2008 - L 28 B 1869/07 AS PKH (https://dejure.org/2008,17137)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - L 28 B 1869/07 AS PKH (https://dejure.org/2008,17137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,17137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfeanspruch im Hinblick auf ein Verfahren über die Gewährung höherer vorläufiger Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III); Statthafte Klageart und Rechtsschutzbedürfnis einer Klage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 40 Abs. 1 Nr. 1a; SGB III § 328
    Zulässigkeit einer Klage gegen einen vorläufigen Bescheid im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - L 28 B 1869/07
    Ergeht im laufenden Klageverfahren eine endgültige Entscheidung über den streitigen Bewilligungszeitraum wird das SG zu prüfen haben, ob die oben dargestellte Ersetzung des vorläufigen Bescheides dazu führt, dass der endgültige Bescheid über die streitige Leistung Gegenstand des Verfahrens nach § 96 SGG wird, soweit er der Beschwer des Klägers nicht gänzlich abhilft (so zur Ersetzung eines vorläufigen Honorarbescheides durch einen endgültigen Bescheid BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 23 RdNr. 11).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    c) Statthafte Klageart betreffend den Hilfsantrag der Klägerin auf Gewährung höherer vorläufiger Leistungen ist - wie oben bereits dargelegt - die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in der Form der Bescheidungsklage, da der Verwaltung hinsichtlich der Höhe der Leistung grundsätzlich ein - wenn auch eng begrenzter - Ermessensspielraum verbleibt (Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, § 328 RdNr 92; Wehrhahn in Estelmann, SGB II, § 40 RdNr 109; LSG Berlin-Brandenburg vom 15.2.2008 - L 28 B 1869/07 AS PKH) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.10.2009 - L 10 AS 654/09

    Zulassung der Berufung - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsfähigkeit - Auslegung

    9 Die von der Klägerin aufgeworfene Frage (Schriftsatz vom 28. September 2009), ob für den Fall, dass die Beklagte während des laufenden Beschwerdeverfahrens eine abschließende Regelung für den streitigen Zeitraum hinsichtlich des geltend gemachten Erhöhungsbegehrens der Klägerin treffe, dieser endgültige Verwaltungsakt nach § 96 Abs. 1 SGG in der ab dem 01. April 2008 geltenden Fassung kraft Gesetzes Gegenstand des Verfahrens werde, so dass der bisherige Zulässigkeitsmangel beseitigt und die Klärungsfähigkeit herbeigeführt wäre, ist hypothetischer Natur und daher nicht entscheidungserheblich (vgl aber allgemein zur Frage, ob ein während des noch schwebenden Beschwerdeverfahrens erlassener Bescheid nach § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens oder des Beschwerdeverfahrens werden kann: Binder in Hk-SGG, 3. Aufl 2009, RdNr 24 f zu 96; speziell zur Frage, ob eine endgültige Entscheidung nach § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Verfahrens werden kann: bejahend BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 8 zu § 42 Allgemeiner Teil Sozialgesetzbuch; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 23 zum Verhältnis vorläufiger/endgültiger Honorarbescheid; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 28 B 1869/07 AS PKH, juris und Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: Januar 2005, RdNr 90 zu § 328 mwN, jeweils zu der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung des § 96 Abs. 1 SGG, die eine analoge Anwendung der Norm ermöglichte).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2009 - L 7 AS 91/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der vorläufige Bescheid regelt aber im Sinne des § 31 SGB X bis zum Erlass des endgültigen Bescheides den Einzelfall (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2008, L 28 B 1869/07 AS PKH, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht