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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007 - L 28 B 290/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,9307
LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007 - L 28 B 290/07 AS ER (https://dejure.org/2007,9307)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2007 - L 28 B 290/07 AS ER (https://dejure.org/2007,9307)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2007 - L 28 B 290/07 AS ER (https://dejure.org/2007,9307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Arbeitslosengelds II bei erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung; Entscheidung zugunsten des Adressaten eines Widerspruchbescheids bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des streitigen Bescheids nach summarischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2006 - L 10 B 191/06

    Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes 2

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007 - L 28 B 290/07
    Ist in diesem Sinne eine Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens zu bejahen, ist weiterhin Voraussetzung, dass dem Betroffenen das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache nicht zugemutet werden kann, also ein gewisses Maß an Eilbedürftigkeit besteht (Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2006 - L 10 B 191/06 AS ER -).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007 - L 28 B 290/07
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007 - L 28 B 290/07
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).
  • SG Berlin, 15.02.2012 - S 107 AS 1034/12

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II - aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    Ist in diesem Sinn eine Erfolgsaussicht zu bejahen, ist nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg weiterhin Voraussetzung, dass dem Betroffenen das Abwarten in der Hauptsache nicht zugemutet werden kann, also ein gewissen Maß an Eilbedürftigkeit besteht (vgl. beispielsweise Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 06. März 2007 - L 28 B 290/07 AS ER -, vom 02. Mai 2007 - L 28 B 517/07 AS ER - und vom 06. Juli 2007 - L 28 B 133/07 AS ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2023 - L 4 KR 549/22

    Corona-Testzentrum: Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen

    In Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes muss die drohende Insolvenz für das Gericht ohne weiteres nachvollziehbar belegt werden (siehe zu B ER-Verfahren bei drohender Insolvenz etwa: LSG Hessen, Beschluss vom 4.7.2022, L 8 KR 125/22 B ER; erkennender Senat in: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.7.2019, L 4 KR 255/19 B ER mHa Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 6. März 2007 - L 28 B 290/07 AS ER - und vom 2. Mai 2007 - L 28 B 517/07 AS ER; Kummer, SGb 2001, 705, 714 m.w.N.; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2005, Rdnr. 197 ff; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, § 86b Rdnr. 12b, 27a, b).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 33 R 204/09

    Verrechnung; Insolvenz; Restschuldbefreiungsphase

    Um eine Entscheidung zugunsten des Bescheidadressaten zu treffen, ist deshalb jedenfalls zunächst erforderlich, dass bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des streitigen Bescheides bestehen (vgl. Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Auflage 2008, RdNr. 193 ff.) und dass ein Aussetzungsinteresse, mithin zumindest ein gewisses Maß an Eilbedürftigkeit, besteht, dem Betroffenen also das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache nicht zugemutet werden kann, (Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom - 6. März 2007 - L 28 B 290/07 AS ER - , 2. Mai 2007 - L 28 B 517/07 AS ER - und vom 12. November 2007 - L 28 B 1830/07 AS ER -, 12. Mai 2006 - L 10 B 191/06 AS ER -, 15. Mai 2007 - L 26 B 521/07 AS ER - und vom 10. Oktober 2007 - L 26 B 1688/07 AS ER - jeweils abrufbar unter: www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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