Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015

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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15 B ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15 B ER (https://dejure.org/2015,46604)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15 B ER (https://dejure.org/2015,46604)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - L 29 AS 2344/15 B ER (https://dejure.org/2015,46604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 3 Nr 1 FreizügG/EU
    Verlust des Aufenthaltsrechts als Arbeitnehmer bei Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland - Ortsabwesenheit - Beendigung der Arbeitslosigkeit - Addition/Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten - vorübergehende Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2010 - L 13 AS 365/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Der Senat hat mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 auf die Ausreise der Antragstellerin im November 2013 und einen Beschluss des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 22. Februar 2010 (L 13 AS 365/10 ER - B) hingewiesen.

    Hierzu hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 22. Februar 2010 (L 13 AS 365/10 ER- B, m.w.N., zitiert nach juris Rz. 4) Folgendes ausgeführt:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat (vergleiche schon Beschluss vom 21. Juni 2006, L 29 B 314/06 AS ER, zitiert nach juris), ist bei der Prüfung ob von einer gelungenen Glaubhaftmachung eines behaupteten Anspruches auszugehen ist, zudem nicht entscheidend auf die Angaben des Antragstellers abzustellen.
  • OVG Sachsen, 20.08.2012 - 3 B 202/12

    Arbeitnehmer, Arbeitssuche, Freizügigkeit, Verlust, Agentur für Arbeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Hierzu verweist der Senat auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. August 2012 (3 B 202/12 m.w.N., zitiert nach juris), wonach für eine Arbeitsuche zwar keine starren Fristen gelten, ein unbeschränktes Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt jedoch auch nicht gewährt wird.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 1044/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Hinsichtlich des Leistungsausschlusses verweist der Senat auf seine eigene ständige Rechtsprechung zu § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II. Nach dieser Regelung sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt und ihre Familienangehörigen von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen (unter anderem Beschluss vom 12. Juni 2012, L 29 AS 1044/12 B ER und Beschluss vom 22. Juni 2012, L 29 AS 1252/12 B ER, beide zitiert nach juris und m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 14.12.2005 - 3 Bs 79/05

    Fortgeltung der Sperrwirkungen des AuslG 1990 gegenüber Unionsbürgern; keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Hieraus folgt für den Senat, dass die Arbeitslosigkeit gemäß § 119 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) Tatbestandsvoraussetzung für die Aufrechterhaltung dieses Freizügigkeitsrechts ist; die Arbeitnehmereigenschaft besteht nur solange fort, wie Arbeitslosigkeit in diesem Sinne gegeben ist (vgl. dazu auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14 Dezember 2005 - 3 Bs 79/05 - veröffentlicht in Juris).
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Die Wirksamkeit dieses Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II dürfte nunmehr spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 15. September 2015 (C-67/14) keinen vernünftigen Zweifeln mehr zugänglich sein.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 12 M 345/98

    Eheähnliche Gemeinschaft; Sozialhilfe; Beweislast; Wirtschaftsgemeinschaft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Insofern ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Erklärungen der Beteiligten, die mehr und mehr erfahren haben, worauf es ankommt, um die Voraussetzungen für einen behaupteten Anspruch zu erfüllen, immer weniger glaubhaft werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 1998 - 12 M 345/98 -, FEVS 48, Seite 545 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 04.04.1990 - Bs IV 8/90

    Sozialhilfe; Einstweilige Anordnung; Leistung für Vergangenheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Auch im Beschwerdeverfahren sind grundsätzlich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (OVG Hamburg, NVwZ 1990, 975).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 29 AS 1252/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Hinsichtlich des Leistungsausschlusses verweist der Senat auf seine eigene ständige Rechtsprechung zu § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II. Nach dieser Regelung sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt und ihre Familienangehörigen von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen (unter anderem Beschluss vom 12. Juni 2012, L 29 AS 1044/12 B ER und Beschluss vom 22. Juni 2012, L 29 AS 1252/12 B ER, beide zitiert nach juris und m.w.N.).
  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Daher gibt es für mitgliedstaatliche Fachgerichte weder einen rechtswissenschaftlichen noch einen rechtlichen Grund, nach dem Urteil des EuGH vom 15.09.2015 (C-67/14) ohne eigene Auseinandersetzung und ohne rechtswissenschaftliche Begründung von der Europarechtskonformität des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II auszugehen (so aber nahezu die gesamte sozialgerichtliche Praxis, z. B.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.09.2015 - L 2 AS 1582/15 B ER - Rn. 5; LSG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2015 - L 4 AS 403/15 B ER - Rn. 8; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15 B ER - Rn. 81; BSG, Urteil vom 16.12.2015 - B 14 AS 33/14 R - Rn. 32).
  • SG Speyer, 17.08.2017 - S 16 AS 908/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Daher gibt es für mitgliedstaatliche Fachgerichte weder einen rechtswissenschaftlichen noch einen rechtlichen Grund, nach dem Urteil des EuGH vom 15.09.2015 (C-67/14) ohne eigene Auseinandersetzung und ohne rechtswissenschaftliche Begründung von der Europarechtskonformität des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II auszugehen (so aber nahezu die gesamte sozialgerichtliche Praxis, z. B.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.09.2015 - L 2 AS 1582/15 B ER - Rn. 5; LSG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2015 - L 4 AS 403/15 B ER - Rn. 8; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15 B ER - Rn. 81; BSG, Urteil vom 16.12.2015 - B 14 AS 33/14 R - Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.02.2017 - L 23 SO 30/17 B ER -, Rn. 39; Hessisches LSG, Beschluss vom 20.06.2017 - L 4 SO 70/17 B ER -, Rn. 12; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.08.2017 - L 6 AS 212/17 B ER - nicht veröffentlicht).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 12 AS 1561/21

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für

    Das folgt entsprechend der Systematik des nationalen Rechts daraus, dass es auf die Feststellungen der zuständigen Agentur für Arbeit ankommt und für diese mangels speziellerer Regelungen vorrangig das SGB III und die dort enthaltene Definition der Arbeitslosigkeit die maßgebliche und einschlägige gesetzliche Regelung darstellt (LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 28.10.2015, L 29 AS 2344/15 B ER, Rn. 46, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 29 AS 2344/15 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,83484
LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 29 AS 2344/15 B ER (https://dejure.org/2015,83484)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.2015 - L 29 AS 2344/15 B ER (https://dejure.org/2015,83484)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - L 29 AS 2344/15 B ER (https://dejure.org/2015,83484)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 3 Nr 1 FreizügG/EU
    Verlust des Aufenthaltsrechts als Arbeitnehmer bei Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland - Ortsabwesenheit - Beendigung der Arbeitslosigkeit - Addition/Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten - vorübergehende Erwerbsminderung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2010 - L 13 AS 365/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Der Senat hat mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 auf die Ausreise der Antragstellerin im November 2013 und einen Beschluss des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 22. Februar 2010 (L 13 AS 365/10 ER - B) hingewiesen.

    Hierzu hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 22. Februar 2010 (L 13 AS 365/10 ER- B, m.w.N., zitiert nach juris Rz. 4) Folgendes ausgeführt:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 1044/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Hinsichtlich des Leistungsausschlusses verweist der Senat auf seine eigene ständige Rechtsprechung zu § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II. Nach dieser Regelung sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt und ihre Familienangehörigen von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen (unter anderem Beschluss vom 12. Juni 2012, L 29 AS 1044/12 B ER und Beschluss vom 22. Juni 2012, L 29 AS 1252/12 B ER, beide zitiert nach juris und m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 29 AS 1252/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Hinsichtlich des Leistungsausschlusses verweist der Senat auf seine eigene ständige Rechtsprechung zu § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II. Nach dieser Regelung sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt und ihre Familienangehörigen von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen (unter anderem Beschluss vom 12. Juni 2012, L 29 AS 1044/12 B ER und Beschluss vom 22. Juni 2012, L 29 AS 1252/12 B ER, beide zitiert nach juris und m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 14.12.2005 - 3 Bs 79/05

    Fortgeltung der Sperrwirkungen des AuslG 1990 gegenüber Unionsbürgern; keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Hieraus folgt für den Senat, dass die Arbeitslosigkeit gemäß § 119 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) Tatbestandsvoraussetzung für die Aufrechterhaltung dieses Freizügigkeitsrechts ist; die Arbeitnehmereigenschaft besteht nur solange fort, wie Arbeitslosigkeit in diesem Sinne gegeben ist (vgl. dazu auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14 Dezember 2005 - 3 Bs 79/05 - veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat (vergleiche schon Beschluss vom 21. Juni 2006, L 29 B 314/06 AS ER, zitiert nach juris), ist bei der Prüfung ob von einer gelungenen Glaubhaftmachung eines behaupteten Anspruches auszugehen ist, zudem nicht entscheidend auf die Angaben des Antragstellers abzustellen.
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Die Wirksamkeit dieses Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II dürfte nunmehr spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 15. September 2015 (C-67/14) keinen vernünftigen Zweifeln mehr zugänglich sein.
  • OVG Sachsen, 20.08.2012 - 3 B 202/12

    Arbeitnehmer, Arbeitssuche, Freizügigkeit, Verlust, Agentur für Arbeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Hierzu verweist der Senat auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. August 2012 (3 B 202/12 m.w.N., zitiert nach juris), wonach für eine Arbeitsuche zwar keine starren Fristen gelten, ein unbeschränktes Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt jedoch auch nicht gewährt wird.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 12 M 345/98

    Eheähnliche Gemeinschaft; Sozialhilfe; Beweislast; Wirtschaftsgemeinschaft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 29 AS 2344/15
    Insofern ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Erklärungen der Beteiligten, die mehr und mehr erfahren haben, worauf es ankommt, um die Voraussetzungen für einen behaupteten Anspruch zu erfüllen, immer weniger glaubhaft werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 1998 - 12 M 345/98 -, FEVS 48, Seite 545 m.w.N.).
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