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LSG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - L 3 AL 236/11 |
Zitiervorschläge
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - L 3 AL 236/11 (https://dejure.org/2011,19010)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Persönliche Arbeitslosmeldung - keine Unwirksamkeit bei persönlicher Vorsprache ohne Ausweis - Möglichkeit der Nachholung fehlender Mitwirkung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorlage des Personalausweises ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Arbeitslosmeldung; Vorlage des Personalausweises als Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Arbeitslosmeldung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der persönlichen Arbeitslosmeldung; Notwendigkeit der Vorlage eines Ausweises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 18.10.2010 - S 4 AL 1519/09
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - L 3 AL 236/11
Papierfundstellen
- NZS 2011, 918 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R
Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschensfrist - Berechnung - Verlängerung um Zeiten …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - L 3 AL 236/11
Das SG hat zutreffend unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 19.01.2005 - B 11 a/11 AL 41/04 R) entschieden, dass eine Arbeitslosmeldung schon dann vorliegt, wenn der Arbeitslose in der Agentur für Arbeit erscheint und jedenfalls sinngemäß zum Ausdruck bringt, er sei arbeitslos.