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   LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10   

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https://dejure.org/2011,10957
LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10 (https://dejure.org/2011,10957)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10 (https://dejure.org/2011,10957)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - L 3 AL 5286/10 (https://dejure.org/2011,10957)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges Verhalten - außerordentliche fristlose Kündigung wegen Diebstahl geringwertiger Sachen - fehlende Abmahnung - Berücksichtigung der Änderung arbeitsrechtlicher Rechtsprechung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrzeit bei Arbeitslosengeld I wegen Diebstahl geringwertiger Sachen im Betrieb - Übertragung der neueren Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 ["Emily/Pfandbon"])- Zumutbarkeitsprüfung im Einzelfall und Interessenabwägung zur Fortsetzung des ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 80
  • NZS 2011, 918 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10
    Sie berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) über die Berichtigung zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen, konkret auf das Urteil des BAG vom 11.12.2008 (2 AZR 36/03 ["Spirituosen"]).

    Hierzu hat sie ergänzend vorgetragen, nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, nämlich nach den Urteilen vom 12.08.1999 (2 AZR 923/98) und vom 11.12.2003 (2 AZR 36/03), sei eine Verletzung des Eigentums des Arbeitgebers stets als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung geeignet, eine Abmahnung sei regelmäßig nicht erforderlich.

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10
    Das SG hat sich hierzu auf das Urteil des BAG vom 10.06.2010 (2 AZR 541/09 ["Emily/Pfandbon"]) berufen.

    Es stellt nunmehr die Frage in den Vordergrund, ob dem Arbeitgeber nach einer umfassenden, auf den Einzelfall bezogenen Prüfung und Interessenabwägung (...) die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz der eingetretenen Vertrauensstörung - zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (2 AZR 541/09, Juris Rn. 16).

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10
    Das BSG hat Zweifel an dieser Ansicht bislang nur für die Fälle geäußert, in denen ein - ordentlich unkündbarer - Arbeitnehmer eine offensichtlich rechtswidrige Kündigung im Hinblick auf eine zugesagte finanzielle Vergünstigung hinnimmt (Urteil vom 09.11.1995, 11 RAr 27/95, zit. nach BB 1996, 1510 f., in: Juris).
  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86

    Besondere Härte - Arbeitslosengeld - Teilweise Verweigerung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10
    Es reicht aber nicht ein bloß tatsächlicher Zusammenhang, insbesondere nicht, dass das Verhalten nach der allgemeinen Lebenserfahrung überhaupt geeignet ist, eine Kündigung auszulösen (BSG, Urteil vom 21.07.1988, 7 RAr 41/86, Juris Rn. 26).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10
    Nach der früheren Rechtsprechung des BAG war auch der Diebstahl geringwertiger Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers oder eines Kunden des Arbeitgebers "an sich" ein ausreichender Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB, auch dann, wenn der Arbeitnehmer zuvor wegen eines solchen Verhaltens nicht abgemahnt worden war (BAG, Urteil vom 17.05.1984, 2 AZR 3/83 ["Bienenstich"], Juris Rn. 18 ff.).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AL 5286/10
    Hierzu hat sie ergänzend vorgetragen, nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, nämlich nach den Urteilen vom 12.08.1999 (2 AZR 923/98) und vom 11.12.2003 (2 AZR 36/03), sei eine Verletzung des Eigentums des Arbeitgebers stets als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung geeignet, eine Abmahnung sei regelmäßig nicht erforderlich.
  • SG Mannheim, 12.12.2011 - S 10 AL 3314/11

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - außerordentliche, hilfsweise

    a) Ein "arbeitsvertragswidriges Verhalten" ist zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer gegen die sich per Gesetz oder aus einzelvertraglicher Vereinbarung ergebenden Haupt- oder Nebenpflichten aus seinem Arbeitsvertrag verstößt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Mai 2011, L 3 AL 5286/10, juris - Rn. 25; ebenso Curkovic , in: Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, Sozialgesetzbuch III, 3. Aufl. 2008, § 144 Rn. 24).
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