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   LSG Sachsen, 10.10.2007 - L 3 AL 95/06   

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https://dejure.org/2007,24894
LSG Sachsen, 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 (https://dejure.org/2007,24894)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 (https://dejure.org/2007,24894)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - L 3 AL 95/06 (https://dejure.org/2007,24894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für das Klageziel der Verurteilung zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit durch die Bundesanstalt für Arbeit für die mögliche Inanspruchnahme einer ungekürzten Rente wegen Arbeitslosigkeit; Meldung eines Zeitraumes der Arbeitslosigkeit als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.07.1990 - 11 BAr 21/90

    Meldung einer Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit als einmalige Leistung iS des §

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2007 - L 3 AL 95/06
    Auch wenn danach - entsprechend der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss des BSG vom 31. Juli 1990, - 11 BAr 21/90 -, JURIS Rdnr. 7, 8 und 9) die streitige Meldung im Ausgangspunkt als eine einmalige Dienstleistung zu werten ist, hat dies - entgegen dem BSG (a.a.O.) - nicht zur Folge, dass sie sich darin erschöpft.

    (vgl. Beschluss des BSG vom 31.07.1990, - Aktenzeichen 11 BAr 21/90 -, JURIS, Rdnr. 9; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 27.05.2005, Aktenzeichen L 3 AL 97/04 -, JURIS, Rdnr. 29).

  • BSG, 19.03.1997 - 5 RJ 78/95

    Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit nach Vollendung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2007 - L 3 AL 95/06
    Daher hat das BSG dieses Tatbestandsmerkmal auch seit jeher in Anlehnung an das Recht der Arbeitslosenversicherung verstanden (vgl. statt vieler: Urteil des BSG vom 19. März 1997 - Aktenzeichen 5 RJ 78/95 -, Juris, Rdnr. 12).

    Hierbei hat es jedoch die Berücksichtigung der Besonderheiten, insbesondere des Sinnes und Zweckes der jeweiligen rentenrechtlichen Regelungen, betont (vgl. Urteil des BSG vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 19/95 -, SozR 3 - 2600, § 58 Nr. 5 m. w. N.; Urteil des BSG vom 19. März 1997 - 5 RJ 78/95 -, a. a. O.).

  • BSG, 28.09.1961 - 4 RJ 51/60

    Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld - Begriff der Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2007 - L 3 AL 95/06
    Dabei ist insbesondere das im Arbeitsförderungsgesetz gesondert geregelte Erfordernis einer objektiven und subjektiven Verfügbarkeit des Versicherten - mit gewissen Modifikationen - in den rentenrechtlichen Begriff der Arbeitslosigkeit einzubeziehen (Urteil des BSG vom 28. September 1961 - 4 RJ 51/60 -, BSGE 15, 131, 133; Urteil des BSG vom 18. Februar 1964 - 11/1 RA 239/60 -, BSGE 20, 190, 192 f.).
  • LSG Hessen, 22.05.2007 - L 2 R 336/05

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2007 - L 3 AL 95/06
    Fehlt eine solche Meldung, muss der Rentenversicherungsträger in eigener Zuständigkeit u. a. die subjektive Arbeitslosigkeit prüfen (Urteil des Hessischen LSG vom 22. Mai 2007, Aktenzeichen L 2 R 336/05, JURIS, Rdnr. 27 und 28).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 19/95

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2007 - L 3 AL 95/06
    Hierbei hat es jedoch die Berücksichtigung der Besonderheiten, insbesondere des Sinnes und Zweckes der jeweiligen rentenrechtlichen Regelungen, betont (vgl. Urteil des BSG vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 19/95 -, SozR 3 - 2600, § 58 Nr. 5 m. w. N.; Urteil des BSG vom 19. März 1997 - 5 RJ 78/95 -, a. a. O.).
  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93

    Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2007 - L 3 AL 95/06
    Allerdings stellt die Bescheinigung des Arbeitsamtes über die Zeiten, in denen ein Mitglied der Rentenversicherung dort als Arbeitsloser arbeitsuchend gemeldet war, nach der Rechtsprechung des BSG eine öffentliche Urkunde im Sinne von § 418 Zivilprozessordnung (ZPO) dar (Urteil des BSG vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93 R, JURIS).
  • BSG, 18.02.1964 - 1 RA 239/60
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2007 - L 3 AL 95/06
    Dabei ist insbesondere das im Arbeitsförderungsgesetz gesondert geregelte Erfordernis einer objektiven und subjektiven Verfügbarkeit des Versicherten - mit gewissen Modifikationen - in den rentenrechtlichen Begriff der Arbeitslosigkeit einzubeziehen (Urteil des BSG vom 28. September 1961 - 4 RJ 51/60 -, BSGE 15, 131, 133; Urteil des BSG vom 18. Februar 1964 - 11/1 RA 239/60 -, BSGE 20, 190, 192 f.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - L 3 AL 97/04
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2007 - L 3 AL 95/06
    (vgl. Beschluss des BSG vom 31.07.1990, - Aktenzeichen 11 BAr 21/90 -, JURIS, Rdnr. 9; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 27.05.2005, Aktenzeichen L 3 AL 97/04 -, JURIS, Rdnr. 29).
  • LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Es ist nämlich nicht bloß auszuschließen, sondern in der Verwaltungspraxis sogar der absolute Regelfall, dass ein Versicherungsträger, ohne rechtlich durch die Mitteilung gebunden zu sein, von weiteren eigenen Ermittlungen absieht, wenn ihm eine öffentliche Urkunde eines anderen Versicherungsträgers vorgelegt wird, in der mit entsprechender Beweiskraft Aussagen über bestimmte tatsächliche Umstände enthalten sind (BSG, Urteil vom 09.02.1994 - 11 RAr 49/93 - juris Rn. 22; Sächsisches LSG, Urteil vom 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 - juris Rn. 48; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2005 - L 3 AL 97/04 - juris Rn. 29).

    Die beiden Urteile des BSG vom 25.03.2004 (B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Nr. 1) und vom 21.07.2009 (B 7 AL 49/07 R - Breith 2010, 486) betreffen die Meldung von Zeiten gemäß § 191 Satz 1 Nr. 2 SGB VI. Die Rechtsprechung der LSGe erscheint insoweit nicht einheitlich (s. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 - juris Rn. 30 ff. einerseits und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2006 - L 12 AL 41/05 - juris Rn. 28 andererseits).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - L 3 AL 1508/12
    Für die MAZ ist dies anerkannt (BSG, a.a.O.; Sächsisches LSG, Urt. v. 10.10.2007, L 3 AL 95/06, Juris Rn. 41).

    Der Grund hierfür ist, dass die MAZ die Rentenversicherungsträger nicht bindet (BSG, Urt. v. 09.02.1994, 11 RAr 49/93, Juris Rn. 17), sodass etwaige (rentenrechtliche) Folgewirkungen unberücksichtigt bleiben müssen (anders jedoch Sächsisches LSG, Urt. v. 10.10.2007, L 3 AL 95/06, Juris Rn. 41).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - L 3 AL 2067/12
    Die MAZ ist auch eine solche Dienstleistung (BSG, a.a.O.; Sächsisches LSG, Urteil vom 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 41).

    Eine MAZ hat einen "Null-Wert" bzw. einen Wert nur in Höhe des Arbeitsaufwandes, den sie für die Beklagte verursacht, denn zumindest weil sie die Rentenversicherungsträger nicht bindet (BSG, Urteil vom 09.02.1994, 11 RAr 49/93, Juris Rn. 17), müssen etwaige Fernwirkungen der MAZ auf die rentenrechtliche Position des Versicherten unberücksichtigt bleiben (anders Sächsisches LSG, Urteil vom 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 41).

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