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   LSG Schleswig-Holstein, 10.08.2007 - L 3 AL 97/06   

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https://dejure.org/2007,21392
LSG Schleswig-Holstein, 10.08.2007 - L 3 AL 97/06 (https://dejure.org/2007,21392)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.08.2007 - L 3 AL 97/06 (https://dejure.org/2007,21392)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. August 2007 - L 3 AL 97/06 (https://dejure.org/2007,21392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) infolge des Wegfalls der Erreichbarkeit des Empfängers (hier: Umzug); Voraussetzungen für das Bestehen einer Arbeitsfähigkeit; Sicherstellung der postalischen Erreichbarkeit; Bestehen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 98/04 R

    Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen nach § 428 SGB III -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.08.2007 - L 3 AL 97/06
    Voraussetzung für die Erfüllung der Erreichbarkeit des Klägers sei nach der Rechtsprechung des BSG in seiner Entscheidung vom 30. Juni 2005 (B 7a/7 Al 98/04 R), dass er einen Postnachsendeantrag gestellt habe.

    Das BSG habe in seinem Urteil vom 30. Juni 2005 (a.a.O.) ausdrücklich daran festgehalten, dass sie, die Beklagte, auch bei einem erleichterten Leistungsbezug nach § 428 SGB III in der Lage sein müsse, die objektiven Anspruchsvoraussetzungen - etwa ob der Arbeitslose noch arbeitslos sei, ob er weiterhin objektiv verfügbar sei und ob er sich gegebenenfalls Arbeitsentgelt anrechnen lassen müsse - zu überprüfen.

    Die postalische Erreichbarkeit sei nach der Rechtsprechung des BSG in seiner Entscheidung vom 30. Juni 2005 (a.a.O.) für ältere Arbeitslose nur mit der Stellung eines Postnachsendeantrages gewährleistet, nicht jedoch mit einer Weiterleitung durch dritte Personen, die außerhalb eines Postdienstleistungsverhältnisses stünden.

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 30. Juni 2005 (a.a.O.) zwar klargestellt, dass auch bei einem Bezug von Alg nach Maßgabe des § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB III im Grundsatz Arbeitsfähigkeit im Sinne des § 119 Abs. 3 SGB III (i.V.m. § 119 Abs. 1 Nr. 2 SGB III und § 119 Abs. 2 SGB III [a.F.]) vorliegen muss.

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.08.2005 - L 3 AL 39/05

    Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit - Arbeitsfähigkeit - Erreichbarkeit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.08.2007 - L 3 AL 97/06
    Denn die Forderung des § 1 Abs. 1 Satz 2 EAO, die persönliche Erreichbarkeit durch Briefpost zu gewährleisten, entspricht dem Zweck des § 119 Abs. 3 Nr. 3 SGB III a.F. nicht nur, weil sie einer effektiven Arbeitsvermittlung dient, sondern auch weil sie Leistungen bei Arbeitslosigkeit an klare Verhaltensmaßstäbe knüpft (BSG, Urteil vom 20. Juni 2001, B 11 AL 10/01 R, SozR 3-4300 § 119 Nr. 3; Urteil des erkennenden Senats vom 12. August 2005, L 3 AL 39/05, veröffentlicht in juris).

    Das Außerachtlassen von Vorschriften, auf die in einem Merkblatt besonders hingewiesen wird, ist im Allgemeinen grob fahrlässig, es sei denn, dass der Betroffene die Vorschriften nicht verstanden hat (Urteil des erkennenden Senats vom 12. August 2005, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.08.2007 - L 3 AL 97/06
    Wesentlich ist jede tatsächliche oder rechtliche Änderung, die sich auf Grund oder Höhe der bewilligten Leistung auswirkt (BSG, Urteil vom 20. Juni 2001, B 11 AL 10/01 R, SozR 3-4300 § 119 Nr. 3).

    Denn die Forderung des § 1 Abs. 1 Satz 2 EAO, die persönliche Erreichbarkeit durch Briefpost zu gewährleisten, entspricht dem Zweck des § 119 Abs. 3 Nr. 3 SGB III a.F. nicht nur, weil sie einer effektiven Arbeitsvermittlung dient, sondern auch weil sie Leistungen bei Arbeitslosigkeit an klare Verhaltensmaßstäbe knüpft (BSG, Urteil vom 20. Juni 2001, B 11 AL 10/01 R, SozR 3-4300 § 119 Nr. 3; Urteil des erkennenden Senats vom 12. August 2005, L 3 AL 39/05, veröffentlicht in juris).

  • LSG Bayern, 23.09.2005 - L 8 AL 252/03

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld und die Erstattung von Leistungen;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.08.2007 - L 3 AL 97/06
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die Postzustellung von der bloßen Gefälligkeit Dritter abhängig ist oder Dritte zwecks Klärung der Postanschrift bemüht werden müssen (Bayerisches LSG, Urteil vom 23. September 2005, L 8 AL 252/03, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95

    Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.08.2007 - L 3 AL 97/06
    Das Ergebnis ist auch mit den Urteilen des erkennenden Senats zu § 105c AFG (insbesondere SozR 3-4100 § 103 Nr. 16, S. 66 ff.) vereinbar, wonach die damalige Residenzpflicht i.S. des § 1 Aufenthalts-Anordnung auch des Arbeitslosen, der Alg unter erleichterten Voraussetzungen bezieht, deshalb gerechtfertigt sei, weil die Beklagte jederzeit in der Lage sein müsse, die objektiven Anspruchsvoraussetzungen - etwa ob der Arbeitslose noch arbeitslos ist, ob er weiterhin objektiv verfügbar ist und ob er sich ggf. Arbeitsentgelt anzurechnen lassen hat - zu überprüfen.
  • LSG Bayern, 28.08.2009 - L 10 AL 362/07

    Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen nach § 428 SGB 3 - objektive

    Bei einem Arbeitslosen, der Alg unter den erleichterten Voraussetzungen des § 428 SGB III bezieht, genügt es den Anforderungen an seine objektive Verfügbarkeit (Erreichbarkeit), wenn er einen Postnachsendeantrag gestellt hat (vgl. BSG 7a. Senat aaO; Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht 3.Senat vom 10.08.2007, Az: L 3 AL 97/06).
  • LSG Bayern, 05.02.2009 - L 10 AL 233/06

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen

    Hierzu genügt es nicht, wenn die Postzustellung von der bloßen Gefälligkeit Dritter abhängig ist oder Dritte zwecks Klärung der Postanschrift bemüht werden müssen (vgl. BSG 7a.Senat vom 09.02.2006, Az: B 7a AL 58/05 R; BayLSG vom 23.09.2005 L 8 AL 252/03; Schleswigholsteinisches Landessozialgericht vom 10.08.2007, Az: L 3 AL 97/06).
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