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   LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B   

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LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B (https://dejure.org/2020,18643)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B (https://dejure.org/2020,18643)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B (https://dejure.org/2020,18643)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 51 Abs 1 Nr 4a SGG, § 33 Abs 1 Nr 2 FGO, § 40 Abs 8 Halbs 1 SGB 2, § 1 VwVG
    Einstweiliger Rechtsschutz - Rechtswegzuständigkeit - Einstellung bzw Beschränkung der Vollstreckung einer Geldforderung - Erstattungsforderung des Grundsicherungsträgers - Vollstreckungsankündigung kein Verwaltungsakt - Zulässigkeit des Antrages auf Regelungsanordnung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - Widerspruch gegen die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20
    Bei einer Vollstreckungsankündigung handelt es sich mangels Regelungswirkung um keinen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 SGB X (Anschluss an BSG, Urteil vom 25.06.2015, B 14 AS 38/14 R, juris Rn. 15).

    Ein auf die Unterlassung beziehungsweise Einstellung der Vollstreckung gerichteter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinne des § 86b Abs. 2 SGG ist statthaft (Anschluss an BSG, Urteil vom 25.06.2015, B 14 AS 38/14 R, juris Rn. 18-22, 25).

    Vielmehr hat die Vollstreckungsankündigung lediglich den Sinn, den Schuldner noch einmal auf die Situation hinzuweisen und ihm letztmalig die Gelegenheit zu geben, zur Abwendung der Vollstreckung freiwillig die Rückstände zu begleichen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R, juris Rn. 15; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2018 - L 34 AS 2224/18 B ER, juris Rn. 11; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage, § 86b Rn. 279.2; Aubel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Auflage, § 40 Rn. 274).

    Denn es ist Raum dafür, gegen für unberechtigt gehaltene Vollstreckungsankündigungen unmittelbar vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BSG, Urteil vom 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R, juris Rn. 18-22, 25; Bayerisches LSG, Beschluss vom 29.04.2014 - L 7 AS 260/14 B ER, juris Rn. 38; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013, L 9 KR 254/13 B ER, juris Rn. 3, das vorläufigen Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen bestandskräftiger Bescheide zulässt, um verhindern zu können, dass Bescheide mit möglicherweise erheblichen, irreversiblen Folgen für betroffene Personen vollzogen werden, obwohl schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eindeutig zu erkennen ist, dass die belastenden Bescheide offensichtlich rechtswidrig sind und deshalb der betroffenen Person in einem Hauptsacheverfahren ein Anspruch auf Rücknahme des zu vollstreckenden Bescheides besteht).

    Das Hauptzollamt L. ist zuständige Vollstreckungsbehörde, da nach § 5 VwVG in Verbindung mit § 249 Abs. 1 Satz 3 AO die Finanzämter und die Hauptzollämter sowie die Landesfinanzbehörden, denen durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 FVG die landesweite Zuständigkeit für Kassengeschäfte und das Erhebungsverfahren einschließlich der Vollstreckung übertragen worden ist, Vollstreckungsbehörden sind (BSG, Urteil vom 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R, juris Rn. 14; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.08.2018 - L 11 KR 2654/18 ER-B, juris Rn. 22; Aubel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Auflage, § 40 Rn. 276; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB, 07/16, § 40 Rn. 789).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 3321/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen Vollstreckung eines Aufhebungs- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20
    Aus dem Verweis in § 50 Abs. 4 Satz 3 SGB X auf § 52 SGB X folgt, dass Verwaltungsakte, die - zugleich mit der Festsetzung der Erstattungsforderung nach § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB X - zur Durchsetzung des festgestellten Erstattungsanspruchs ergehen, nach § 52 Abs. 2 SGB X eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, gerechnet ab Rechtskraft des Durchsetzungsbescheides, in Gang setzen (Anschluss an Senatsurteil vom 11.12.2019, L 3 AS 3321/19, juris Rn. 25).

    Denn nach allgemeiner Auffassung folgt aus dem Verweis in § 50 Abs. 4 Satz 3 SGB X auf § 52 SGB X jedenfalls, dass Verwaltungsakte, die - zugleich mit der Festsetzung der Erstattungsforderung nach § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB X - zur Durchsetzung des festgestellten Erstattungsanspruchs ergehen, nach § 52 Abs. 2 SGB X eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, gerechnet ab Rechtskraft des Durchsetzungsbescheides, in Gang setzen, da der Hoheitsträger mit dem Versuch, die festgestellte Forderung durchzusetzen, das ihm zur Realisierung des Anspruchs Obliegende getan hat, weshalb dieser Anspruch ihm bei Nichterfüllung ohne weiteres 30 Jahre lang erhalten bleiben soll (Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage, § 50 Rn. 32; Heße in BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, SGB X, 54. Edition, § 50 Rn. 42; Lang in Diering/Timme/Stähler, SGB X, 5. Auflage, § 50 Rn. 61; vergleiche zum Ganzen Senatsurteil vom 11.12.2019 - L 3 AS 3321/19, juris Rn. 25).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - L 34 AS 2224/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsanspruch -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20
    Vielmehr hat die Vollstreckungsankündigung lediglich den Sinn, den Schuldner noch einmal auf die Situation hinzuweisen und ihm letztmalig die Gelegenheit zu geben, zur Abwendung der Vollstreckung freiwillig die Rückstände zu begleichen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R, juris Rn. 15; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2018 - L 34 AS 2224/18 B ER, juris Rn. 11; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage, § 86b Rn. 279.2; Aubel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Auflage, § 40 Rn. 274).

    Die Vollstreckung wird vom Senat auch nicht für unbillig angesehen, etwa weil die Erstattungsforderungen bereits verjährt wären (für eine Prüfung von Verjährungsvorschriften in diesem Zusammenhang LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2018 - L 34 AS 2224/18 B ER, juris Rn. 15; anderer Ansicht Aubel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Auflage, § 40 Rn. 282, wonach im Verfahren auf Einstellung der Vollstreckung nach § 40 Abs. 8 Halbsatz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 VwVG und §§ 257, 258 AO nicht zu prüfen sei, ob die Vollstreckungsforderung verjährt sei oder ob sonstige materiell-rechtliche Einwände gegen sie bestünden).

  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2018 - L 11 KR 2654/18

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verwaltungsvollstreckung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20
    Das Hauptzollamt L. ist zuständige Vollstreckungsbehörde, da nach § 5 VwVG in Verbindung mit § 249 Abs. 1 Satz 3 AO die Finanzämter und die Hauptzollämter sowie die Landesfinanzbehörden, denen durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 FVG die landesweite Zuständigkeit für Kassengeschäfte und das Erhebungsverfahren einschließlich der Vollstreckung übertragen worden ist, Vollstreckungsbehörden sind (BSG, Urteil vom 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R, juris Rn. 14; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.08.2018 - L 11 KR 2654/18 ER-B, juris Rn. 22; Aubel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Auflage, § 40 Rn. 276; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB, 07/16, § 40 Rn. 789).
  • LSG Bayern, 08.10.2019 - L 20 KR 479/19

    Sozialprozessrecht: Zur Eilbedürftigkeit einer Regelungsanordnung im Sinne eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20
    Soweit sich die Antragstellerin gegen die Bescheide vom 28.11.2011 und 27.08.2014 wendet, handelt es sich dabei um bestandskräftige Bescheide, so dass kein hiergegen erhobener Rechtsbehelf vorliegt, dessen aufschiebende Wirkung angeordnet werden könnte (Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.10.2019 - L 20 KR 479/19 B ER, juris Rn. 21; Bayerisches LSG, Beschluss vom 10.04.2017 - L 11 AS 61/17 B ER, juris Rn. 10; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage, § 86b Rn. 279, 279.4, 281).
  • LSG Bayern, 10.04.2017 - L 11 AS 61/17

    Kein Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Zwangsvollstreckung aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20
    Soweit sich die Antragstellerin gegen die Bescheide vom 28.11.2011 und 27.08.2014 wendet, handelt es sich dabei um bestandskräftige Bescheide, so dass kein hiergegen erhobener Rechtsbehelf vorliegt, dessen aufschiebende Wirkung angeordnet werden könnte (Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.10.2019 - L 20 KR 479/19 B ER, juris Rn. 21; Bayerisches LSG, Beschluss vom 10.04.2017 - L 11 AS 61/17 B ER, juris Rn. 10; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage, § 86b Rn. 279, 279.4, 281).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - L 9 B 584/07

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; einstweilige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20
    Der Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit ist gegeben, da sich die Antragstellerin weder gegen die Art und Weise der Durchführung der Zwangsvollstreckung durch das Hauptzollamt L., wofür nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO die Finanzgerichte zuständig sind, noch gegen die Art und Weise der Vollstreckung nach den Vorschriften der ZPO, wofür nach § 66 Abs. 4 SGB X die ordentlichen Gerichte zuständig sind, wendet, sondern - indem sie Einwendungen gegen die zu vollstreckenden Verwaltungsakte selbst beziehungsweise eine Vollstreckung hieraus erhebt - eine Unterlassung beziehungsweise Einstellung der Vollstreckung begehrt, wofür die Sozialgerichte zuständig sind (Bayerisches LSG, Beschluss vom 29.04.2014 - L 7 AS 260/14 B ER, juris Rn. 35, 36; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.01.2008 - L 11 AL 165/07 ER, juris Rn. 8; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2007 - L 9 B 584/07 KR ER, juris Rn. 4; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage, § 86b Rn. 280; Aubel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 9 KR 254/13

    Beiträge - hauptberuflich selbstständig - Erwerbstätige - bestandskräftiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20
    Denn es ist Raum dafür, gegen für unberechtigt gehaltene Vollstreckungsankündigungen unmittelbar vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BSG, Urteil vom 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R, juris Rn. 18-22, 25; Bayerisches LSG, Beschluss vom 29.04.2014 - L 7 AS 260/14 B ER, juris Rn. 38; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013, L 9 KR 254/13 B ER, juris Rn. 3, das vorläufigen Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen bestandskräftiger Bescheide zulässt, um verhindern zu können, dass Bescheide mit möglicherweise erheblichen, irreversiblen Folgen für betroffene Personen vollzogen werden, obwohl schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eindeutig zu erkennen ist, dass die belastenden Bescheide offensichtlich rechtswidrig sind und deshalb der betroffenen Person in einem Hauptsacheverfahren ein Anspruch auf Rücknahme des zu vollstreckenden Bescheides besteht).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2008 - L 11 AL 165/07

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von zu Unrecht gezahlter Arbeitslosenhilfe wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20
    Der Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit ist gegeben, da sich die Antragstellerin weder gegen die Art und Weise der Durchführung der Zwangsvollstreckung durch das Hauptzollamt L., wofür nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO die Finanzgerichte zuständig sind, noch gegen die Art und Weise der Vollstreckung nach den Vorschriften der ZPO, wofür nach § 66 Abs. 4 SGB X die ordentlichen Gerichte zuständig sind, wendet, sondern - indem sie Einwendungen gegen die zu vollstreckenden Verwaltungsakte selbst beziehungsweise eine Vollstreckung hieraus erhebt - eine Unterlassung beziehungsweise Einstellung der Vollstreckung begehrt, wofür die Sozialgerichte zuständig sind (Bayerisches LSG, Beschluss vom 29.04.2014 - L 7 AS 260/14 B ER, juris Rn. 35, 36; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.01.2008 - L 11 AL 165/07 ER, juris Rn. 8; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2007 - L 9 B 584/07 KR ER, juris Rn. 4; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage, § 86b Rn. 280; Aubel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 4/20

    Vollstreckung - Auftrag zwischen Leistungsträgern - Beschluss zur

    Lassen sich die angegriffenen Vollstreckungsmaßnahmen nicht als Verwaltungsakt qualifizieren - etwa weil, wie im vorliegenden Fall, die Einstellung der Vollstreckung insgesamt begehrt wird -, steht die Leistungsklage in der Form der Unterlassungsklage zur Verfügung (vgl. Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B -, juris, m.w.N.; Littmann, in: Hauck/Noftz, SGB, Stand: 03/16, § 66 SGB X, Rn. 66, 68; Schenke/Baumeister, NVwZ 1993, 1 ff.).
  • LSG Hessen, 15.12.2020 - L 9 AS 546/20
    Diese steht in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit nach dem SGB II. Bei dem Gegenstand des Rechtsstreits handelt es sich somit um eine Angelegenheit der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG, so dass der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet sein dürfte (vgl. BSG, Urteil vom 2. März 1973 - 12/3 RK 2/71 - BSGE 35, 236; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B - m. w. N.; Keller in: Meyer-Ladewig u. a., SGG, 13. Aufl. 2020, § 51 Rn. 39 "Vollstreckung").

    Zwar wird ein auf die Unterlassung bzw. Einstellung der Vollstreckung gerichteter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinne des § 86b Abs. 2 SGG als statthaft angesehen, da es möglich sein müsse, gegen für unberechtigt gehaltene Vollstreckungsankündigungen unmittelbar vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B - m. w. N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2023 - L 11 AS 152/23

    Antragsgegner; einstweiliger Rechtsschutz; Hauptzollamt; materiell-rechtliche

    Die Antragstellerin wendet sich hingegen nicht gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung, für die der Weg zu den Finanzgerichten gegeben wäre (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B,   Rn. 10 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 28. Januar 2008 - L 11 AL 165/07 R, Rn. 8; Flint  in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl., § 51 SGG - Stand: 03.11.2023, Rn. 390).

    Der Senat hält aber insoweit eine analoge Anwendung für gerechtfertigt (so auch Aubel, a. a. O., Rn. 281.1; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. November 2020 - L 14 AL 4/20; Rn. 57; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2020 - L 29 AS 998/20 B ER, Rn. 16ff.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020, a. a. O., Rn. 23; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - L 34 AS 2224/18 B ER, Rn. 15).

    Es ist aber anerkannt, dass gegenüber einem Hauptzollamt als Vollstreckungsbehörde auch Einwendungen aus materiellem Recht geltend gemacht werden können (vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 2015 - B 14 AS 38/14 R, Rn. 19; vgl. auch den Sachverhalt, der dem Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B - zugrunde lag: offensichtlich war der Eilantrag auch gegen ein Hauptzollamt gerichtet, vgl. Rn. 6).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - L 29 AS 998/20

    Verjährung; Erstattung; vorläufig erbrachte Leistungen

    Der Ansicht des Antragstellers, dass die vorgenannten Erstattungsansprüche gemäß § 50 Abs. 4 S. 1 SGB X verjährt seien, ist bereits deshalb nicht zu folgen, weil es sich bei den vorgenannten bestandskräftigen Erstattungsbescheiden nicht um solche nach § 50 Abs. 3 SGB X (für zu Unrecht erbrachte Leistungen) handelt, für welche die vierjährige Verjährungsfrist nach § 50 Abs. 4 SGB X gilt und bei welchen nur unter bestimmten Voraussetzungen eine dreißigjährige Verjährungsfrist angenommen wird (vgl. über die Nachweise des Sozialgerichts im angefochtenen Beschluss hinaus etwa LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. September 2018 - L 1 AL 88/17 -, zitiert nach juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2020 - L 8 AL 3185/19 -, zitiert nach juris, Leitsatz und Rn. 34; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B -, zitiert nach juris Rn. 24).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2022 - L 9 AS 216/22

    Endgültige Leistungsfestsetzung - Vollstreckung - Verjährung (4 bzw. 30 Jahre) -

    Der Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit ist deshalb gegeben, weil die Antragstellerin Einwendungen gegen die zu vollstreckenden Verwaltungsakte selbst bzw. eine Vollstreckung hieraus und nicht gegen die Art und Weise der Vollstreckung erhebt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B -, Rdnr. 10; m.w.N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2008 - L 11 AL 165/07 ER -, Rdnr. 8).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2022 - L 8 AS 18/22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollstreckung aus Erstattungsbescheid -

    Dazu kann auch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung zählen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER-B, Rn.12 ff. - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - L 34 AS 2224/18 B ER, Rn.12 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2022 - L 19 AS 429/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - vorläufiger

    Ein auf die Unterlassung einer Vollstreckung gerichteter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinne des § 86b Abs. 2 SGG ist statthaft, da es möglich sein muss, gegen für unberechtigt gehaltene Vollstreckungsankündigungen unmittelbar vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 3 AS 1168/20 ER B -, Rn. 14 m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 12.10.2023 - L 4 AS 533/23
    Dem Sozialgericht ist ferner zu folgen, dass ein auf die Unterlassung bzw. Einstellung der Vollstreckung gerichteter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung i.S.d. § 86b Abs. 2 SGG als statthaft anzusehen ist, da es möglich sein muss, gegen für unberechtigt gehaltene Vollstreckungsankündigungen unmittelbar vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. Hessisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 15.12.2020 - L 9 AS 546/20 B ER - juris Rn. 10; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20 ER - B - juris Rn. 14 m.w.N., Bayerisches LSG, Beschluss vom 29.04.2014 - L 7 AS 260/14 B ER - juris Rn. 38; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013 - L 9 KR 254/13 B ER - juris Rn. 3).
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