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   LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - L 3 AS 159/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34418
LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - L 3 AS 159/12 (https://dejure.org/2012,34418)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.06.2012 - L 3 AS 159/12 (https://dejure.org/2012,34418)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - L 3 AS 159/12 (https://dejure.org/2012,34418)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 144 Abs 1 Nr 1 SGB 3 vom 21.12.2008
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten - Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit durch Arbeitsaufgabe - Auslegung des Begriffes "wichtiger Grund" in § 34 SGB 2 - Verletzung des Persönlichkeitsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit eines Erstattungsanspruchs wegen sozialwidrigem Verhalten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit eines Erstattungsanspruchs wegen sozialwidrigem Verhalten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Sanktionen bei Hartz-IV-Empfängern schwieriger

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mobbing am Arbeitsplatz - Sanktionen bei Hartz-IV-Empfängern

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mobbing - Attest sichert Arbeitslosengeld

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mobbingattacken: Hat das Mobbingopfer nach einer Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder Hartz IV?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss bei Kündigung wegen Mobbings zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Hartz-IV-Sperre bei Mobbing

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Sanktionen bei Hartz-IV-Empfängern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mobbingbedingte Arbeitsaufgabe führt zu keiner Hartz-IV-Sanktion - Anforderung an "wichtigen Grund" im Bereich des SGB II geringer als im Sperrzeitenrecht der Arbeitslosenversicherung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Jobcenter muss bei Kündigung wegen Mobbings zahlen // Hilfsbedürftigkeit nicht grob fahrlässig herbeigeführt - Sanktionen des Jobcenters sind unangemessen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - L 3 AS 159/12
    Der wichtige Grund im Sinne des § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III in vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder deren Behebung er unbegründet unterlässt, zu bestimmen (vgl BSGE 84, 225, 230 ).
  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - L 3 AS 159/12
    Die Verhängung einer Sperrzeit wegen der Versäumung dieser Pflicht greift eine Obliegenheitsverletzung des Versicherten auf und setzt ein subjektiv vorwerfbares Verhalten (mindestens leichte Fahrlässigkeit nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab) voraus (vgl. BSG, Urteil vom 25.08.2011, B 11 AL 30/10 R, in juris).
  • BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 4.02

    - Kostenersatz, Heranziehung zum - wegen schuldhaft sozialwidrigen Verhaltens für

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - L 3 AS 159/12
    In der Sache handelt es sich dabei um nichts anderes als die Prüfung der Sozialwidrigkeit des Verhaltens, wie sie die Rechtsprechung im Rahmen des alten § 92a Bundessozialhilfegesetz (BSHG) für erforderlich hielt, um die Erstattungspflicht auf die Fälle zu beschränken, in denen das Tun oder Unterlassen aus der Sicht der Gemeinschaft zu missbilligen ist, die - was die Sicherstellung von Mitteln für eine Notlage angeht - eine Solidargemeinschaft ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 10.04.2003, 5 C 4/02, in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - L 5 B 410/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Entstehungsgrund -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - L 3 AS 159/12
    Entsprechend wird teilweise die Auffassung vertreten, dass das Erfordernis der Sozialwidrigkeit ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 34 SGB II darstellt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2007, L 5 B 410/07 AS, Link a.a.O. § 34 Rz. 10), was zum selben Ergebnis führt.
  • LSG Baden-Württemberg, 05.06.2018 - L 7 AS 178/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

    Diese Entscheidung der Agentur für Arbeit entfaltet keine Feststellungswirkung (so im Ergebnis LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. April 2013 - L 19 AS 1303/12 - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Juni 2012 - L 3 AS 159/12 - juris; Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 23. November 2016 - S 52 AS 456/16 - juris; SG Kassel, Urteil vom 2. Juli 2014 - S 6 AS 873/12 - juris; Reichel in jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014 , § 161 Rdnr. 30.1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - L 29 AS 814/11

    Ersatzanspruch wegen sozialwidrigen Verhaltens - Umschulung

    Der Berichterstatter hat in diesem Termin auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 4. November 2012 (B 4 AS 39/12 R, zitiert nach juris) und das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Juni 2012 (L 3 AS 159/12, ebenfalls zitiert nach juris) und die dort genannten Voraussetzungen für einen Ersatzanspruch der § 34 SGB II hingewiesen.
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