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   LSG Sachsen, 05.03.2014 - L 3 AS 1883/13 B ER   

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https://dejure.org/2014,6726
LSG Sachsen, 05.03.2014 - L 3 AS 1883/13 B ER (https://dejure.org/2014,6726)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05.03.2014 - L 3 AS 1883/13 B ER (https://dejure.org/2014,6726)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05. März 2014 - L 3 AS 1883/13 B ER (https://dejure.org/2014,6726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Anordnung mit dem Ziel das Jobcenter zur sofortigen Aufnahme von Vermittlungsaktivitäten und zum Führen von Wortprotokollen zu verpflichten; Sozialverwaltungsverfahren im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II; keine Verpflichtung des Leistungsträgers zur Protokollierung von Besprechungen; kein Anspruch des Arbeitsuchenden auf Vermittlungsaktivitäten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Bezieher können kein Wortprotokoll verlangen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Anspruch Erwerbsfähiger bzw -tätiger auf

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.03.2014 - L 3 AS 1883/13
    Ferner hat es zu den in § 1 SGB II genannten Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende und den in § 3 SGB II genannten Leistungsgrundsätze unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung festgehalten, dass die dortigen Regelungen nicht selbst Anspruchsgrundlagen sind, sondern nur Programmsätze sein können (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juli 2010 - B 8 SO 14/09 R - BSGE 106, 268 ff. = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5 = JURIS-Dokument Rdnr. 15).

    Die objektiv-rechtlichen Handlungsanforderungen müssen im Rahmen der Normauslegung und eines etwa auszuübenden Ermessens als verbindliche Handlungsrichtlinien Berücksichtigung finden können (so zu den Programmsätzen in § 1 und 3 SGB II: BSG, Urteil vom 13. Juli 2010, a. a. O.).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.03.2014 - L 3 AS 1883/13
    Das Bundessozialgericht hat zur Regelung in § 14 Satz 2 SGB II im Urteil vom 22. September 2009 (Az. B 4 AS 13/09 R, BSGE 104, 185 ff. = SozR 4-4200 § 15 Nr. 1 = JURIS-Dokument Rdnr. 26) entschieden, dass sich aus § 14 Satz 2 SGB II kein subjektiv-öffentliches Recht eines Leistungsempfängers ableiten lasse, sondern dass diese Regelung nur eine objektiv-rechtliche Aufgabenzuweisung beinhalte.
  • LSG Sachsen, 12.02.2015 - 3 AS 1333/13

    Abschluss eines "Leistungsvertrages" zwischen einem Grundsicherungsträger und

    Bei § 14 Satz 1 und 3 SGB II handelt es sich nur um objektiv-rechtliche, verbindliche Handlungsanforderungen, die sich an die Träger der Grundsicherung wenden, und nicht um Anspruchsgrundlagen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung: Sächs. LSG, Beschluss vom 5. März 2014 - L 3 AS 1883/13 B ER).

    Bei beiden Regelungen handelt es sich jedoch nur um objektiv-rechtliche, verbindliche Handlungsanforderungen, die sich an die Träger der Grundsicherung wenden, und nicht um Anspruchsgrundlagen (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 5. März 2014 - L 3 AS 1883/13 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 19; Berlit, in. Münder [Hrsg.], SGB II [5. Aufl., 2013], § 14 Rdnr. 26; Greiser, in Eicher, SGB II [3. Aufl., 2013], § 14 Rdnr. 6; Grote-Seifert, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK- SGB II [3. Aufl., 2012], § 14 Rdnr. 31; jeweils m. w. N.).

    Die objektiv-rechtlichen Handlungsanforderungen müssen im Rahmen der Normauslegung und eines etwa auszuübenden Ermessens als verbindliche Handlungsrichtlinien Berücksichtigung finden können (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 5. März 2014, aaO., m. w. N.).

  • LSG Sachsen, 12.02.2015 - L 3 AS 1333/13
    Bei beiden Regelungen handelt es sich jedoch nur um objektiv-rechtliche, verbindliche Handlungsanforderungen, die sich an die Träger der Grundsicherung wenden, und nicht um Anspruchsgrundlagen (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 5. März 2014 - L 3 AS 1883/13 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 19; Berlit, in. Münder [Hrsg.], SGB II [5. Aufl., 2013], § 14 Rdnr. 26; Greiser, in Eicher, SGB II [3. Aufl., 2013], § 14 Rdnr. 6; Grote-Seifert, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [3. Aufl., 2012], § 14 Rdnr. 31; jeweils m. w. N.).

    Die objektiv-rechtlichen Handlungsanforderungen müssen im Rahmen der Normauslegung und eines etwa auszuübenden Ermessens als verbindliche Handlungsrichtlinien Berücksichtigung finden können (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 5. März 2014, a. a. O., m. w. N.).

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