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   LSG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - L 3 AS 69/13 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5488
LSG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - L 3 AS 69/13 B ER (https://dejure.org/2013,5488)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.03.2013 - L 3 AS 69/13 B ER (https://dejure.org/2013,5488)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. März 2013 - L 3 AS 69/13 B ER (https://dejure.org/2013,5488)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, Art 13 GG
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Kosten für Reparatur eines mit einer Schlafstelle ausgestatteten PKW - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Umgebautes Kraftfahrzeug ist keine Unterkunft

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hartz IV - Umgebautes Kraftfahrzeug ist keine Unterkunft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hartz IV - Umgebautes Auto ist keine Unterkunft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 592
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 79/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnmobil bzw Wohnwagen als

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - L 3 AS 69/13
    Die Entscheidung des Sozialgerichts stehe im Übrigen im Widerspruch zur Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 17.06.2010, B 14 AS 79/09 R, in juris, wonach auch die für die Nutzung eines Wohnmobils als Unterkunft entstehenden Kosten übernahmefähig seien, wenn sie konkret angefallen und nachgewiesen seien.
  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Denn auf Grund der Weite des Begriffs der Unterkunft (im Unterschied zur "Wohnung") lässt sich mit § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II nicht vereinbaren, Aufwendungen für die Nutzung eines Obdachs nicht zu berücksichtigen, wenn dieses beispielsweise keinen ausreichenden Schutz vor der Witterung oder keinen Schutz der Privatsphäre bietet (a.A. wohl LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2013 - L 3 AS 69/13 B ER - Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageschrift - Bezeichnung des Klägers - Angabe

    Bereits aus diesem Grund können die hiermit verbundenen Aufwendungen nicht als Bedarfe für Unterkunft und Heizung anerkannt werden (auch ablehnend für einen VW Bus mit Schlafstätte, LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2013, L 3 AS 69/13 B ER; Berlit in: LPK-SGB 11, 5. Auflage, § 22 Rn. 19; ablehnend für ein Zelt Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.12.1994, 6 S 1323/93; Luik in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage, § 22 Rn. 37).
  • SG Freiburg, 13.01.2022 - S 9 AS 84/22

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Den Unterkunftscharakter hätten z.B. für einen VW-Bus mit Schlafstätte auch das LSG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 7.3.2013, Az. L 3 AS 69/13 B ER) und ausdrücklich für ein Zelt der VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 16.12.1994, Az. 6 S 1323/93) abgelehnt.

    So bedarf es entgegen dem Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 7.3.2013 (Az. L 3 AS 69/13 B ER, ) keiner eigenen Hygieneeinrichtungen wie etwa eines Badezimmers oder einer Toilette, denn sonst würde eine Vielzahl typischer "sonstiger Unterkünfte" ausscheiden, wie etwa Schlafplätze in Not- oder Gemeinschaftsunterkünften, Gartenlauben, Bauwagen (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 28.10.2009, Az. L 7 AS 326/09 B ER, ) oder gewerbliche Räume (LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.1.2015, Az. L 1 AS 5292/14 ER-B, ).

  • SG Aachen, 13.07.2017 - S 14 AS 467/17
    Eine Verletzung von Art. 13 Abs. 1 GG vermag die Kammer nicht zu erkennen, weil das Grundrecht ein Abwehrrecht zum Schutz der räumlichen Privatsphäre darstellt und das Recht gewährleistet, in privaten Räumen in Ruhe gelassen zu werden, nicht aber die Schaffung und Zurverfügungstellung von Wohnraum durch den Staat (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2013 - L 3 AS 69/13 B ER -, Rn. 20, juris; VG Darmstadt, Urteil vom 28.10.2015 - 4 K 1852/14.DA -, Rn. 37, juris m.w.Nachw.; Papier, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 13 Rn. 1, 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - L 3 AS 3210/11
    Dem insoweit offenen Begriff der Unterkunft kann in Ansehung dieses Normzwecks auch ein Kraftfahrzeug grundsätzlich eine zu Wohnzwecken geeignete Unterkunft im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II sein (vgl. für Wohnwägen BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 79/09 R - für Kraftfahrzeuge a.A. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2013 - L 3 AS 69/13 B ER jew. veröffentlicht in juris).
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