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   LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05 AS/ER   

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LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05 AS/ER (https://dejure.org/2005,2488)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14.04.2005 - L 3 B 30/05 AS/ER (https://dejure.org/2005,2488)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14. April 2005 - L 3 B 30/05 AS/ER (https://dejure.org/2005,2488)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 107
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
    Er darf bei bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungen, die auch vom Einkommen eines Partners abhängig gemacht werden, zwischen eheähnlicher und partnerschaftsähnlicher Gemeinschaft differenzieren, weil erstere in weitaus größerer Zahl vorkommt und sich als sozialer Typus deutlicher herausgebildet hat als letztere ( Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.1992, Az.: 1 BvL 8/87, zu der schon im Recht der Arbeitslosenhilfe vorgenommenen Differenzierung, abgedruckt in BverfGE Bd. 87, Seiten 234ff.,insbs. Seite 267).

    Besondere Einschränkungen der o. g. gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit können sich nämlich aus anderen Verfassungsnormen wie Art. 6 Abs. 1 GG ( Schutz der Ehe und Familie ) ergeben ( Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.1992, aaO.,insbs. Seite 256).

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
    Denn eine Abtretung von Ansprüchen zur Tilgung von Schulden ist als freiwillige Disposition über die eigenen Mittel bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit nicht zu berücksichtigen ( vgl. zum insofern vergleichbaren § 2 Abs. 1 BSHG Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.01.1983, Az.: BVerwG 5 C 114.81, abgedruckt in BVerwGE 66, Seiten 342ff.,insbs. Seite 346).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R

    Keine Anrechnung von durch Veruntreuung erlangtes Vermögen im Rahmen der

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
    Nur Vermögenszuflüsse, die von Anfang an mit einer entsprechenden Rückzahlungspflicht verbunden sind, fallen nach der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht unter den Einkommensbegriff ( Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.04.2000, Az.: B 11 AL 31/99 R, abgedruckt Breithaupt 89. Jg. (2000), Seiten 883ff.,insbs.Seiten 884ff. ).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
    Denn Zufluss ist die wertmäßige Vermehrung der geld- oder geldwerten Mittel, die dem Inhaber- wenn auch nur für einen Augenblick- endgültig zur Verfügung stehen und deshalb zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden können ( Schellhorn, aaO., § 88, Rz. 16; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.02.1999, Az.: BVerwG 5 C 35.97, abgedruckt in BVerwGE 108, Seiten 296ff.; Urteil des Bundessozialgerichts vom 13.06.1985, Az.: 7 RAr 27/84, abgedruckt in BSGE 58, Seiten 160ff.).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 2/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
    Insofern gilt auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchende der Grundsatz des Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilferechts, dass in aller Regel Tilgungsleistungen für Schulden nicht als einkommensmindernd berücksichtigt werden ( zum Sozialhilferecht vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.06.1965, Az.: BVerwG V C 63.64, abgedruckt in BVerwGE 21, Seiten 208ff.,insbs. Seite 209; Schellhorn, Kommentar zum Bundessozialhilfegesetz , § 76, Rz. 40; zum Arbeitslosenhilferecht vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.10.2004, Az.: B 7 AL 2/04 R, abgedruckt in Breithaupt 94. Jg. ( 2005), Seiten 164ff.,insbs.
  • SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
    Zwar gebietet Art. 3 Abs. 1 GG eine Gleichbehandlung von wesentlich gleichen Sachverhalten und erlaubt eine Differenzierung nur aus sachlichen Gründen ( Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.10.1980, Az.: 1 BvL 50/79 u.a., abgedruckt in BverfGE 55, Seiten 72ff., insbs. Seiten 88ff.) Die beiden zu vergleichenden Sachverhalte sind aber nicht wesentlich gleich ( andere Ansicht: Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005, Az. S 35 SO 28/05 ER, zu finden in JURIS).
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 27/84

    Begriff Einkommen in der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
    Denn Zufluss ist die wertmäßige Vermehrung der geld- oder geldwerten Mittel, die dem Inhaber- wenn auch nur für einen Augenblick- endgültig zur Verfügung stehen und deshalb zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden können ( Schellhorn, aaO., § 88, Rz. 16; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.02.1999, Az.: BVerwG 5 C 35.97, abgedruckt in BVerwGE 108, Seiten 296ff.; Urteil des Bundessozialgerichts vom 13.06.1985, Az.: 7 RAr 27/84, abgedruckt in BSGE 58, Seiten 160ff.).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
    Denn bei der Ordnung von Massenerscheinungen darf der Gesetzgeber generalisieren, typisieren und pauschalieren ( Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.10.1991, Az. 1 BvL 50/86, abgedruckt in BverfGE Bd. 85, Seiten 348ff., insbs. Seite 359).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
    Insofern gilt auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchende der Grundsatz des Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilferechts, dass in aller Regel Tilgungsleistungen für Schulden nicht als einkommensmindernd berücksichtigt werden ( zum Sozialhilferecht vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.06.1965, Az.: BVerwG V C 63.64, abgedruckt in BVerwGE 21, Seiten 208ff.,insbs. Seite 209; Schellhorn, Kommentar zum Bundessozialhilfegesetz , § 76, Rz. 40; zum Arbeitslosenhilferecht vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.10.2004, Az.: B 7 AL 2/04 R, abgedruckt in Breithaupt 94. Jg. ( 2005), Seiten 164ff.,insbs.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
    Zwar gebietet Art. 3 Abs. 1 GG eine Gleichbehandlung von wesentlich gleichen Sachverhalten und erlaubt eine Differenzierung nur aus sachlichen Gründen ( Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.10.1980, Az.: 1 BvL 50/79 u.a., abgedruckt in BverfGE 55, Seiten 72ff., insbs. Seiten 88ff.) Die beiden zu vergleichenden Sachverhalte sind aber nicht wesentlich gleich ( andere Ansicht: Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005, Az. S 35 SO 28/05 ER, zu finden in JURIS).
  • SG Dresden, 02.08.2007 - S 10 AS 1957/07

    ALG II - Jedes Familienmitglied hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer

    Dabei muss es sich um einen der Durchsetzung zugänglichen materiell-rechtlichen Anspruch des Antragstellers handeln (Berlit, info also 2005, 3, 7; Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.04.2005 - L 3 B 30/05 AS/ER; Beschluss vom 19.09.2005 -L 3 B 155/05 AS/ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 15 AS 1081/09

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) für ein sozialgerichtliches Verfahren über

    Soweit vertreten wird, dass eine in der Vergangenheit zum Zwecke der Darlehenstilgung erfolgte Abtretung einer Berücksichtigung dieser Ansprüche als Einkommen auch dann nicht entgegen stehen soll, wenn die Einnahmen infolge der Abtretung dem Hilfebedürftigen zu keinem Zeitpunkt zugeflossen sind (so: Sächsisches LSG, Beschluss vom 14. April 2005 - L 3 B 30/05 AS ER, NZS 2006, 107 ff.; ebenso: 13. Senat des erkennenden Gerichts, Beschluss vom 24. August 2007 - L 13 AS 46/07 ER für eine Steuerrückerstattung, die infolge einer Abtretung direkt an den Steuerberater überwiesen und dort in Höhe eines Teilbetrags mit Schulden des Hilfebedürftigen verrechnet wurde), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    Tilgungsleistungen für Schulden sind deshalb vom Einkommen Arbeitsuchender im Allgemeinen nicht abzusetzen (Sächsisches LSG vom 14. April 2005 - L 3 B 30/05 AS/ER - m.w.N.).
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