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   LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.1998 - L 3 B 33/98   

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https://dejure.org/1998,20355
LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.1998 - L 3 B 33/98 (https://dejure.org/1998,20355)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.06.1998 - L 3 B 33/98 (https://dejure.org/1998,20355)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - L 3 B 33/98 (https://dejure.org/1998,20355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines mit dem Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten verheirateten Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Abschließende Aufzählung von Ausschlussgründen in § 41 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Befangenheit eines SG-Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Mit Prozessbevollmächtigter verheirateter Richter kann als befangen zurückgewiesen werden

Verfahrensgang

  • SG Mainz - S 6 U 349/96
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.06.1998 - L 3 B 33/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1765
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Dresden, 27.07.2015 - 142 C 6444/14

    Besorgnis der Befangenheit, Ehe Richter/Büroangestellter

    Denn aus dem Umstand, dass § 41 ZPO eine solche Konfliktlage nicht typisierend aufführt, folgt nicht im Umkehrschluss, dass die Ehe eines Richters mit einem Mitarbeiter der Prozessbevollmächtigten allein auch kein Ablehnungsrecht nach § 42 ZPO begründet (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998, L 3 B 33/98, NJW-RR 1998 2799 f.).

    Soweit in der Rechtsprechung für den Fall einer Ehe oder eines anderen engen verwandtschaftlichen Verhältnisses des Richters mit einem Mitglied der Sozietät eines Prozessbevollmächtigten verschiedentlich die Auffassung vertreten wurde, allein hieraus könne die Besorgnis der Befangenheit nicht hergeleitet werden, weil diese Konfliktlage andernfalls einem absoluten Ausschließungsgrund nach § 41 ZPO nahekäme (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.08.1995, 9 W 78/95, zitiert nach juris, Tn. 5; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2005, 14 U 133/04, OLGR 2005, 406, offengelassen: KG Berlin, Beschluss vom 11.06.1999, 28 W 3063/99, zitiert nach juris, Tn. 3 ff. und OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.2007, MDR 2008, 283), ist dem die obergerichtliche Rechtsprechung schon bisher verbreitet nicht gefolgt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16.05.2000, 16 W 1000/00 [richtig: 16 W 100/00 - d. Red.] , zitiert nach juris, OLG Jena, Urteil vom 25.08.1999, 2 U 755/99, MDR 2000, 540, SächsOVG, Beschluss vom 01.08.2000, 1 B 58/99, zitiert nach juris, Tn. 6 f., LSG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998, aaO.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.07.2002, L 4 B 220/02 SF, zitiert nach juris, Tn. 9, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.01.2012, L 8 SO 27/10 B ER, zitiert nach juris, Tn. 3).

    Um das Vertrauen in die Rechtspflege im Einzelfall zu erhalten und - möglicherweise auch unberechtigter, aber durch eine persönliche Nähebeziehung nahegelegter - Kritik von Verfahrensbeteiligten zu entziehen, ist es im Zweifel geboten, vor Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit auszugehen (vgl. LSG Reinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998, aaO., Tn. 5, 8).

  • OVG Sachsen, 01.08.2000 - 1 B 58/99

    Erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorliegen eines

    Die in der Ehe des Berichterstatters mit der - zunächst - zuständigen Rechtsreferentin des Prozessbevollmächtigten liegende nahe persönliche Beziehung (zu dieser Fallgruppe vgl. HessVGH, Beschl. v. 13.9.1990, AnwBl. 1991, 160 f.; LSG Rh.-Pf. [3. Senat], Beschl. v. 4.6.1998, NJW-RR 1998, 1765 f.; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 42 RdNr. 12) zum Beklagten ist aus der Sicht eines verständigen Verfahrensbeteiligten geeignet, ein solches Mißtrauen zu begründen.

    Der Annahme einer aus der Ehe zwischen Richter und Rechtsreferentin abgeleiteten Besorgnis der Befangenheit kann nicht entgegen gehalten werden, ein solches Verhältnis sei "aus sich heraus" nur dann rechtlich relevant, soweit ein Auschlussgrund nach § 41 ZPO vorliege (so aber der 4. Senat des LSG Rh.-Pf., zitiert nach LSG Rh.-Pf. [3. Senat], Beschl. v. 4.6.1998, NJW-RR 1998, 1765 f. ).

  • StGH Hessen, 11.05.2011 - P.St. 2318

    Besorgnis der Befangenheit

    - Vgl. LSG Rheinland-Pfalz, NJW-RR 1998, 1765 [1765]; Thüringer OLG, OLG-NL 1999, 222 [224] -.
  • OLG Jena, 25.08.1999 - 2 U 755/99

    Anspruch auf Untersagung von Internetwerbung für Sportwetten; Unmittelbare

    In Übereinstimmung mit der Wertung des § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO ist ein Ablehnungsgrund i.S.d. § 42 Abs. 2 ZPO deshalb stets zu bejahen, wenn zwischen dem Richter und dem Prozeßbevollmächtigten einer Partei eine Ehe besteht (LSG Rheinland-Pfalz NJW-RR 1998, 1765; Feiber in MünchKomm/ZPO, 1. Aufl. 1992, § 42 Rz. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl. 1997, § 42 Rz. 13; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl. 1998, § 42 Rz. 11; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl. 1998, § 42 Rz. 21).
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