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   LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2005 - L 3 ER 79/05 AS   

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https://dejure.org/2005,5692
LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2005 - L 3 ER 79/05 AS (https://dejure.org/2005,5692)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.09.2005 - L 3 ER 79/05 AS (https://dejure.org/2005,5692)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. September 2005 - L 3 ER 79/05 AS (https://dejure.org/2005,5692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten; Qualifizierbarkeit des § 16 Abs. 3 S. 2 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) als öffentlich-rechtliche Vorschrift; Begründung eines öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnisses eigener Art ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für Klagen gegen Arbeitsgelegenheiten ist das Sozialgericht zuständig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 16 Abs. 3 S. 2; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 4a
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit für Streitigkeiten aus Ein-Euro-Jobs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZB 36/06

    Rechtsweg - Ein-Euro-Job

    Deshalb sind für Rechtsstreitigkeiten hieraus nicht die Arbeitsgerichte, sondern die Sozialgerichte zuständig (LSG Rheinland-Pfalz 12. September 2005 - L 3 Er 79/05 - FEVS 57, 232).
  • BAG, 17.01.2007 - 5 AZB 43/06

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    Deshalb sind für Rechtsstreitigkeiten hieraus nicht die Arbeitsgerichte, sondern die Sozialgerichte zuständig (LSG Rheinland-Pfalz 12. September 2005 - L 3 Er 79/05 - FEVS 57, 232).
  • LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06

    Rechtsweg bei einer Streitigkeit aus einem Rechtsverhältnis nach § 16 Abs. 3 SGB

    In Bezug auf eine sich daraus ergebende Streitigkeit ist daher der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet (im Anschluss an LSG Rheinland-Pfalz vom 12.9.2005 - L 3 ER 79/05 - AS).

    Es ist dabei sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung der Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. September 2005 - L 3 ER 79/05 AS gefolgt und hat demgemäß die Rechtsnatur des betreffenden Rechtsverhältnisses als öffentlich-rechtlich angesehen.

  • LAG Hessen, 13.06.2006 - 4 TaBV 9/06
    Da eine Eingliederung auch möglich ist, wenn der Beschäftigung ein öffentlich-rechtlich geprägtes Rechtsverhältnis zugrunde liegt, kommt es nicht auf die umstrittene Frage an, ob die Tätigkeit erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger bei Dritten im Sinne von § 17 Abs. 2 SGB II auf der Grundlage eines öffentlichrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses ( so etwa LSG Rheinland-Pfalz 12. September 2005 - L 3 ER 79/05 AS - FEVS 57/232; LAG Berlin 27. März 2006 - 3 Ta 349/06 - EzA-SD 9/06 Nr. 14; VG Frankfurt am Main 07. November 2005 - 23 L 2361/05 - PersR 2006/42; Zwanziger AuR 2005/8, 10 ) oder eines privatrechtli-.
  • LAG Berlin, 02.12.2005 - 8 Ta 1987/05

    Rechtsweg

    Ob diese rechtliche Bewertung - wie vom Arbeitsgericht in dem angefochtenen Beschluss verneint - auch für Streitigkeiten aus einem Rechtsverhältnis über eine unter der Geltung des am 01.01.2005 in Kraft getretenen § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II begründete Arbeitsgelegenheit gilt, hat hier als nicht entscheidungserheblich dahinzustehen (vgl. zur neuen Rechtslage aber den rechtskräftigen gegenteiligen Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 12.09.2005 - L 3 ER 79/05 AS - SuP 2005, 726).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2008 - L 14 B 2282/07

    ALG II; Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung; Zuweisung; Kündigung;

    11 Nach verbreiteter Auffassung, welcher der Senat beitritt, kommt bei Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung entsprechend § 16 Abs. 3 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuches (SGB II) ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Hilfebedürftigen und dem Maßnahmeträger zustande (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 12. September 2005 - L 3 ER 79/05 AS - Niewald in LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 16 Rdnr. 48, 64; anderer Ansicht aber Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl. § 16 Rdnr. 239).
  • ArbG Ulm, 17.01.2006 - 8 Ca 339/05

    Klage eines Ein-Euro-Jobbers - Rechtsweg

    Diesbezüglich werde auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.09.2005, Az.: L 3 ER 79/05 AS, sowie auf das Arbeitsgericht Bautzen, Beschluss vom 26.05.2005, Az.: 2 Ca 2151/05, verwiesen.
  • VG Göttingen, 05.07.2006 - 7 A 5/05

    Mitbestimmung des Personalrats bei Schaffung und Besetzung von sog. Ein-Euro-Jobs

    Der Ein-Euro-Jobber, der im Einzelfall zu im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeiten bei einem - hier kommunalen - Maßnahmeträger herangezogen wird, ist jedoch weder Beamter noch Arbeitnehmer, sondern steht in einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis eigener Art, das - weil die Grundsicherung für Arbeitssuchende im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG betreffend -der Zuständigkeit der Sozialgerichte unterfällt, einerlei, ob der Hilfebedürftige durch Verwaltungsakt mit seiner und des Maßnahmeträgers Zustimmung zugewiesen wird, oder ob die Rechtsgrundlage der Beschäftigung ein Vertrag zwischen dem Hilfebedürftigen und dem Maßnahmeträger ist (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.09.2005 - L 3 ER 79/05 AS -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2015 - L 15 AS 148/15
    Das vorliegend streitige, auf der gem. § 16d SGB II erfolgten Zuweisung des Jobcenters G. vom 25. März 2015 basierende und mit der Vereinbarung zwischen den Beteiligten vom 2. April 2015 näher geregelte Rechtsverhältnis zwischen dem Antragsteller als Leistungsberechtigten und dem Antragsgegner als Maßnahmeträger ist öffentlich-rechtlicher Natur und gem. § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 51 Rn. 29b m.w.N.; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. September 2005 - L 3 ER 79/05 AS, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2009 - L 13 AS 74/07
    Hierbei handelt es sich nicht um ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis, sondern um ein von den Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägtes Rechtsverhältnis (BAG, Beschl. vom 8. November 2006 - 5 AZB 36/06 -, AP Nr. 89 zu § 2 ArbGG 1979 = NJW 2007, 1227 = MDR 2007, 471 = NZA 2007, 53 - zit. nach juris, Rz. 13; LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 12. September 2005 - L 3 ER 79/05 AS -, FEVS 57, 232 = SuP 2005, 726 - zit. nach juris, Rz. 12).
  • SG Oldenburg, 15.02.2007 - S 48 AS 1091/06
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