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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 25/04 ER   

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https://dejure.org/2004,13069
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 25/04 ER (https://dejure.org/2004,13069)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.08.2004 - L 3 KA 25/04 ER (https://dejure.org/2004,13069)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. August 2004 - L 3 KA 25/04 ER (https://dejure.org/2004,13069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Der Zahnarzt muß bei Laborleistungen Einsparungsmöglichkeiten nutzen.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 85 Abs. 4 SGB V; § 88 Abs. 2 SGB V; § 95 Abs. 7 S. 1 SGB V; § 86a Abs. 2 SGG; § 86b Abs. 1 S. 2 SGG; § 86b Abs. 2 SGG; Art. 12 Abs. 1 GG
    Anspruch auf vollständige Auszahlung des zuerkannten Honorars aus vertragszahnärztlicher Tätigkeit und auf Gewährung von monatlichen Abschlagszahlungen; Sicherheitseinbehalt wegen möglicher Regressforderungen auf Grund überhöhter Abrechnung von thailändischem Zahnersatz; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vollständige Auszahlung des zuerkannten Honorars aus vertragszahnärztlicher Tätigkeit und auf Gewährung von monatlichen Abschlagszahlungen; Sicherheitseinbehalt wegen möglicher Regressforderungen auf Grund überhöhter Abrechnung von thailändischem Zahnersatz; ...

  • kkh.de PDF

    Zahnersatz aus dem Ausland / Zwischengeschaltete Handelsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 25/04
    Namentlich ist nicht weiter zu hinterfragen, ob dem Antragsteller der Einwand einer unzulässigen mit dem Gebot von Treu und Glauben unvereinbaren Rechtsausübung ("dolo facit qui petit quod statim redditurus est"; vgl. zu diesem Einwand etwa BGH, NJW 1974, 1651; WM 2002, 1181; BVerwG, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 9) im Hinblick auf Gegenansprüche der Antragsgegnerin entgegenzuhalten sein könnte.
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 25/04
    Dies hat zur Folge, dass der Vertragsarzt die Beweislast für die vollständige und ordnungsgemäße Erbringung der abgerechneten Leistungen trägt und dass die K(Z)V den unter Berücksichtigung dieser Beweislastregel verbleibenden Honoraranspruch zu schätzen hat (BSG, SozR 3-5550 § 35 Nr. 1; vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. April 2004 - L 3 KA 12/04 ER -).
  • BGH, 28.06.1974 - V ZR 131/72

    Löschung der Eintragung eines Mitbenutzungsrechts an einer Toreinfahrt im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 25/04
    Namentlich ist nicht weiter zu hinterfragen, ob dem Antragsteller der Einwand einer unzulässigen mit dem Gebot von Treu und Glauben unvereinbaren Rechtsausübung ("dolo facit qui petit quod statim redditurus est"; vgl. zu diesem Einwand etwa BGH, NJW 1974, 1651; WM 2002, 1181; BVerwG, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 9) im Hinblick auf Gegenansprüche der Antragsgegnerin entgegenzuhalten sein könnte.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 25/04
    Verletzt die Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde diese Pflicht zur raschen Entscheidung in der Hauptsache, ist dies bei der dem Gericht im Eilverfahren obliegenden Interessenabwägung angemessen zugunsten des Antragstellers zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, DVBl. 1974, 79, 82; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 80 Rn. 155).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2004 - L 3 KA 12/04

    Honorarrückforderung bei treuwidriger Herbeiführung der Leistungsvoraussetzungen.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 25/04
    Dies hat zur Folge, dass der Vertragsarzt die Beweislast für die vollständige und ordnungsgemäße Erbringung der abgerechneten Leistungen trägt und dass die K(Z)V den unter Berücksichtigung dieser Beweislastregel verbleibenden Honoraranspruch zu schätzen hat (BSG, SozR 3-5550 § 35 Nr. 1; vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. April 2004 - L 3 KA 12/04 ER -).
  • BSG, 24.03.1971 - 6 RKa 9/70
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 25/04
    Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob damit auch der Wohnsitz aufgegeben wird oder die Absicht der erneuten Niederlassung am früheren Vertrags(zahn-)arztsitz besteht (vgl. [zur Vorgängervorschrift des § 368a Abs. 7 RVO] BSG, NJW 1971, 1909).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 25/04
    Es handelt sich bei der erläuterten Bestimmung des § 95 Abs. 7 S. 1 SGB V um eine Berufsausübungsregelung, die durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, wobei das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes verhältnismäßig (geeignet und erforderlich) und die Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. zu diesen Kriterien etwa BVerfG, B. v. 16. Oktober 1979 - 1 BvL 51/79 -, E 52, S. 277, 282).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 25/04
    Die Beurteilung des Beauftragten, seine Aufwendung sei notwendig, ist bei objektiv fehlender Notwendigkeit nur dann im Sinne des § 670 BGB gerechtfertigt, wenn er seine Entscheidung nach sorgfältiger, den Umständen des Falles gebotener Prüfung trifft (BGHZ 95, 375, 388).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 6/13

    Honorarberichtigungen und -rückforderungen; Prüfung der sachlichen und

    Die Einbehaltung daraus gewonnener finanzieller Vorteile durch den Vertragsarzt kann den Krankenkassen einen Regressanspruch wegen eines sog sonstigen Schadens verschaffen (BSG SozR 4-5545 § 23 Nr. 2; vgl auch Beschluss des erkennenden Senats vom 11. August 2004 - L 3 KA 25/04 ER - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2005 - L 3 KA 369/04
    Diese ist nicht durch § 86 a Abs. 2 Nr. 4 iVm § 85 Abs. 4 Satz 9 SGB V ausgeschlossen, weil Inhalt des Bescheides weder eine Honorarfestsetzung noch deren Änderung oder Aufhebung ist und eine erweiternde Auslegung der genannten Vorschrift auf anders geartete Regelungsinhalte im Interesse der Rechtssicherheit nicht in Betracht kommt (Senatsbeschluss vom 5. August 2004 - L 3 KA 25/04 ER; LSG Nordrhein-Westfalen Breithaupt 2004, 263, 267).

    Diese satzungsrechtliche Vorschrift steht mit höherrangigem Recht in Übereinstimmung (noch offen gelassen in dem ähnlich gelagerten Fall der Senatsentscheidung vom 5. August 2004 aaO).

    Im Rahmen der nach § 8 Nr. 9 anzustellenden Ermessensprüfung - nach dieser Vorschrift "können" weitere Zahlungen ausgesetzt werden - ist allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. hierzu bereits den Senatsbeschluss vom 5. August 2004 aaO sowie Weber/Droste, Kassenarztrechtliche Probleme bei manipulierten Honorarabrechnungen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung, in: NJW 1990, 2281, 2284).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

    Dem Zahnarzt ist es untersagt, durch den Bezug von Fremddentalleistungen (Zwischen-)Gewinne zu generieren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 11.8.2004 - L 3 KA 25/04 ER -, juris Rn. 92 f.; Müller/Wabnitz, Kriminalität oder Grauzone im Gesundheitswesen - Der Zahnarzt- und Dentalbereich, in: NJW 1984, 1785 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
    Die Einbehaltung daraus gewonnener finanzieller Vorteile durch den Vertragsarzt kann den Krankenkassen einen Regressanspruch wegen eines sog sonstigen Schadens verschaffen (BSG SozR 4-5545 § 23 Nr. 2; vgl auch Beschluss des erkennenden Senats vom 11. August 2004 - L 3 KA 25/04 ER - juris).
  • VG Hannover, 24.11.2010 - 5 A 1975/09

    Abrechungsbetrug; Approbation; Widerruf

    Zwischengewinne sind unzulässig (LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 11.08.2004 - L 3 KA 25/04 -, Nr. 92, 94, 95, 96, juris).
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