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   LSG Saarland, 12.04.2019 - L 3 KA 4/16   

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https://dejure.org/2019,14888
LSG Saarland, 12.04.2019 - L 3 KA 4/16 (https://dejure.org/2019,14888)
LSG Saarland, Entscheidung vom 12.04.2019 - L 3 KA 4/16 (https://dejure.org/2019,14888)
LSG Saarland, Entscheidung vom 12. April 2019 - L 3 KA 4/16 (https://dejure.org/2019,14888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin darf kein Ultraschall abrechnen bei KV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 75/04 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Saarland, 12.04.2019 - L 3 KA 4/16
    Insoweit werde auf eine Entscheidung des BSG vom 22.03.2006 (Az.: B 6 KA 75/04 R) verwiesen.

    Zutreffend hat die Beklagte insoweit darauf hingewiesen, dass es nach der Rechtsprechung des BSG hinsichtlich der Frage der Abrechenbarkeit von Leistungen entscheidend auf die Fachfremdheit bzw. Fachgebietszugehörigkeit dieser Leistungen ankommt, wobei das BSG insoweit entscheidend auf die maßgeblichen Vorschriften in der jeweils geltenden WBO abstellt (vgl. etwa BSG-Urteil vom 22.03.2006 a.a.O. m.w.N.) .

    In der Entscheidung vom 22.03.2006 (a.a.O.), in der es um die Abrechenbarkeit von Röntgenaufnahmen der Halswirbelsäule (HWS) durch einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO) mit der Zusatzbezeichnung Chirotherapie ging, hat das BSG in der Begründung seiner Entscheidung wesentlich darauf abgestellt, dass die Heilberufs- bzw. Kammergesetze der Länder und die auf der Grundlage von Ermächtigungen in diesen Gesetzen von den Ärztekammern der Länder erlassenen WBOen die Verpflichtung derjenigen Ärzte normieren, die - wie auch vorliegend der Kläger - eine Gebietsbezeichnung führen, ihre Tätigkeit auf dieses Fachgebiet zu beschränken.

    Deshalb enthalten die maßgeblichen Regelungen des SGB V und der Ärzte-ZV den bundesrechtlichen Grundsatz, dass Leistungen außerhalb des eigenen Fachgebiets nicht vergütungsfähig sind (so BSG vom 22.03.2006 a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Saarland, 12.04.2019 - L 3 KA 4/16
    In einer Entscheidung vom 08.09.2004 (Az.: B 6 KA 32/03 R = BSGE 93, 170), in der es um die Vergütung von Doppler-sonographischen Untersuchungen der Arteria subclavia durch einen zugelassenen Neurologen ging, hat das BSG u.a. ausgeführt, dass Beschränkungen des Fachgebiets rechtmäßig seien, soweit die betroffenen Leistungen für das Fachgebiet nicht wesentlich und nicht prägend seien, die Abgrenzung vom fachlich medizinischen Standpunkt aus sachgerecht sei und der Facharzt in der auf sein Fachgebiet beschränkten Tätigkeit eine ausreichende Lebensgrundlage finden könne.

    Die Inhalte würden in der jeweiligen WBO des Landes festgelegt und könnten durch Richtlinien (die sog WB-RL) konkretisiert - aber nicht beschränkt - werden (so BSG vom 08.09.2004 a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 47/17 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus LSG Saarland, 12.04.2019 - L 3 KA 4/16
    Zudem habe das BSG in dem Verfahren B 6 KA 47/17 R entschieden, dass die KV fachkundebezogene Genehmigungen dann nicht erteilen müsse, wenn von vornherein und ausnahmslos ausgeschlossen sei, dass der Arzt davon im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Gebrauch machen könne.

    Etwas anderes kann entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aus dem Urteil des BSG vom 08.08.2018 (Az.: B 6 KA 47/17 R) abgeleitet werden.

  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 12 KA 71/12

    Ein als Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin zugelassener

    Auszug aus LSG Saarland, 12.04.2019 - L 3 KA 4/16
    Denn Nr. 6 der Präambel zu Kapitel 27 EBM verweist ausdrücklich auf die berufsrechtliche Verpflichtung zur grundsätzlichen Beschränkung auf das jeweilige Fachgebiet (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 04.12.2013, Az.: L 12 KA 71/12, wonach ein als zugelassener Vertragsarzt auch dann keinen Anspruch auf Abrechnung von radiologischen Leistungen nach dem Kapitel 34 EBM hat, wenn er zugleich Facharzt für Orthopädie ist, als solcher aber nicht zugelassen ist).

    Diese Voraussetzungen treffen aber auf den Kläger nicht zu (ebenso Bayerisches LSG vom 04.12.2013 a.a.O. für Röntgenleistungen nach Kapitel 34 EBM).

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 13/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Diagnostische Radiologie - keine

    Auszug aus LSG Saarland, 12.04.2019 - L 3 KA 4/16
    In einer Entscheidung vom 04.05.2016 (Az.: B 6 KA 13/15 R), in der es um die Abrechnung strahlentherapeutischer Leistungen durch einen Facharzt für diagnostische Radiologie ging, hat das BSG an den in den genannten Entscheidungen aufgestellten Grundsätzen festgehalten und ergänzend u.a. ausgeführt, individuelle Qualifikationen seien für die Zuordnung bestimmter Leistungen zu einem Fachgebiet irrelevant; die Fachzugehörigkeit bemesse sich allein nach den allgemein der Fachgruppe zugeordneten Weiterbildungsinhalten, die in der jeweiligen WBO des Landes festgelegt würden.
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

    Auszug aus LSG Saarland, 12.04.2019 - L 3 KA 4/16
    In der Rechtsprechung des BSG ist seit langem geklärt, dass Fachgebietsgrenzen weder durch besondere persönliche Qualifikationen des Arztes noch durch Sondergenehmigungen der KÄV zur Erbringung und Abrechnung weiterer Leistungen oder durch berufsrechtliche Berechtigungen zur Führung von Zusatzbezeichnungen erweitert werden können (BSG SozR 3-2500 5 95 Nr. 7 S 29; BSGE 84, 290, 295 = SozR aaO Nr. 21 S 90; BSG SozR 4-2500 5 95 Nr. 5 RdNr 8; Beschluss vom 8.9.2004 - B 6 KA 39704 B - Juris RdNr 8).
  • SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausarztes - grds keine

    Ein Vergleich war in dem Rechtsstreit S 3 KA 4/16 ER erst im April 2016 geschlossen worden, so dass erst im 2. Quartal Patienten bei einem Behandlerwechsel einen Behandlungsfall bei der AS und im selben Quartal auch noch den ermächtigten Ärzten ausgelöst haben können.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur ambulanten Behandlung durch

    Im gleichzeitig beim Sozialgericht Schwerin (SG) anhängig gemachten Eilverfahren (S 3 KA 4/16 ER), die Vollziehungsanordnung des Zulassungsausschusses betreffend, gab der Beklagte ein Teilanerkenntnis ab: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung in Sachen des Beigeladenen zu 2) wurde aufgehoben.
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