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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2003 - L 3 KA 447/03 ER   

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https://dejure.org/2003,58972
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2003 - L 3 KA 447/03 ER (https://dejure.org/2003,58972)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.10.2003 - L 3 KA 447/03 ER (https://dejure.org/2003,58972)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - L 3 KA 447/03 ER (https://dejure.org/2003,58972)
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Wird zitiert von ... (12)

  • SG Marburg, 15.05.2013 - S 12 KA 255/13

    Vertragsärztliche/vertragszahnärztliche Versorgung - MKG-Chirurg - statistische

    Er kann regelmäßig nur beim Drohen erheblicher irreparabler Rechtsnachteile angenommen werden, die bei honorarrelevanten Maßnahmen insbesondere dann zu bejahen sind, wenn ohne Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes der notwendige Lebensunterhalt oder die Existenz der Praxis gefährdet wäre (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Oktober 2003, L 3 KA 447/03, zitiert nach juris, Rdnr. 3).
  • SG Marburg, 24.08.2020 - S 12 KA 290/20

    Vertragsarztrecht

    Er kann regelmäßig nur beim Drohen erheblicher irreparabler Rechtsnachteile angenommen werden, die bei honorarrelevanten Maßnahmen insbesondere dann zu bejahen sind, wenn ohne Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes der notwendige Lebensunterhalt oder die Existenz der Praxis gefährdet wäre (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 21.10.2003 - L 3 KA 447/03 - juris, Rdnr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - L 7 KA 104/09

    Bestandskraft von Honorarbescheiden; vorläufige Abschlagszahlungen;

    Er kann regelmäßig nur beim Drohen erheblicher irreparabler Rechtsnachteile angenommen werden, die bei honorarrelevanten Maßnahmen insbesondere dann zu bejahen sind, wenn ohne Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes der notwendige Lebensunterhalt oder die Existenz der Praxis gefährdet wäre (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Oktober 2003, L 3 KA 447/03 R, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2016 - L 5 KA 5332/15
    Eine unbillige Härte kommt im Bereich des Vertragsarztrecht allerdings gerade dann in Betracht, wenn glaubhaft gemacht ist, dass dem Antragsteller ohne die vorläufige Regelung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens wesentliche Nachteile entstehen könnten, weil ohne einstweiligen Rechtsschutz die Existenz der Praxis gefährdet ist (vgl. LSG Niedersachen-Bremen, Beschluss vom 21.01.2003, L 3 KA 447/03 ER, in juris; Krasnej/Udsching, Handbuch der sozialgerichtlichen Verfahren V Rdnr. 38a).
  • LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13
    Er könne regelmäßig nur beim Drohen erheblicher irreparabler Rechtsnachteile angenommen werden, die bei honorarrelevanten Maßnahmen insbesondere dann zu bejahen seien, wenn ohne Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes der notwendige Lebensunterhalt oder die Existenz der Praxis gefährdet wäre (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Oktober 2003, L 3 KA 447/03 Rdnr. 3).
  • SG Bayreuth, 11.01.2010 - S 1 P 147/09

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Drohende Wettbewerbsnachteile begründen nur dann einen Anordnungsgrund, wenn ohne einstweiligen Rechtsschutz die Existenz der Betriebs gefährdet ist (vgl. zu einer Vertragsarztangelegenheit LSG Niedersachsen-Bremen B. v. 21.10.2003 - L 3 KA 447/03 ER, jurisPR Sozialrecht 11/2004, m. Anm. Wagner).
  • SG Marburg, 11.04.2011 - S 11 KA 40/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - Anordnung der aufschiebenden

    Er kann regelmäßig nur beim Drohen erheblicher irreparabler Rechtsnachteile angenommen werden, die bei honorarrelevanten Maßnahmen insbesondere dann zu bejahen sind, wenn ohne Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes der notwendige Lebensunterhalt oder die Existenz der Praxis gefährdet wäre (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Oktober 2003, L 3 KA 447/03, zitiert nach juris, Rdnr. 3).
  • SG Marburg, 19.09.2016 - S 12 KA 328/16

    Vertragsarztrecht

    Er kann regelmäßig nur beim Drohen erheblicher irreparabler Rechtsnachteile angenommen werden, die bei honorarrelevanten Maßnahmen insbesondere dann zu bejahen sind, wenn ohne Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes der notwendige Lebensunterhalt oder die Existenz der Praxis gefährdet wäre (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 21.10.2003 - L 3 KA 447/03 - juris Rdnr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2016 - L 5 KA 4862/15
    Drohende Wettbewerbsnachteile in Vertragsarztangelegenheiten begründen nur dann einen Anordnungsgrund, wenn ohne einstweiligen Rechtsschutz die Existenz der Praxis gefährdet ist (vgl. LSG Niedersachen-Bremen, Beschluss vom 21.01.2003, L 3 KA 447/03 ER, juris PR Sozialrecht 4/2004, mit Anmerkung Wagner; Krasnej/Udsching, Handbuch der sozialgerichtlichen Verfahren V Rdnr. 38a).
  • SG Marburg, 08.07.2013 - S 12 KA 383/13

    Abrechnungsprüfung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung - keine

    Er kann regelmäßig nur beim Drohen erheblicher irreparabler Rechtsnachteile angenommen werden, die bei honorarrelevanten Maßnahmen insbesondere dann zu bejahen sind, wenn ohne Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes der notwendige Lebensunterhalt oder die Existenz der Praxis gefährdet wäre (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Oktober 2003, L 3 KA 447/03, zitiert nach juris, Rdnr. 3).
  • SG Darmstadt, 08.07.2013 - S 12 KA 383/13

    Versagung der Abrechnung von 24 Behandlungsfällen mit der Quartalsabrechnung für

  • SG Hamburg, 10.02.2010 - S 35 P 128/09

    Soziale Pflegeversicherung gemäß SGB 11 - Qualitätsprüfungen - Veröffentlichung

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