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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 449/03   

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https://dejure.org/2006,11255
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 449/03 (https://dejure.org/2006,11255)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.11.2006 - L 3 KA 449/03 (https://dejure.org/2006,11255)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. November 2006 - L 3 KA 449/03 (https://dejure.org/2006,11255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Honorarverteilungsmaßstab - Änderung oder Weiterentwicklung aufgrund Punktwertverfalls innerhalb eines Honorarkontingents - Verfassungsmäßigkeit der Honorarverteilung auf der Grundlage fachgruppenbezogener Honorarkontingente

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 85 Abs. 3 a S. 6 SGB V; § 85 Abs. 4 SGB V; § 8 Abs. 2 b HVM-PK; § 8 Abs. 3 b HVM-PK
    Rechtmäßigkeit der Höhe des Punktwertes bei der Vergütung von Primärkassenfällen; Voraussetzungen für den Anspruch auf höhere Vergütung für "Anästhesieleistungen"; Anpassung von fachgruppenbezogenen Honorarkontingenten; Rechtmäßigkeit einer Honorarverteilung auf der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Höhe des Punktwertes bei der Vergütung von Primärkassenfällen; Voraussetzungen für den Anspruch auf höhere Vergütung für "Anästhesieleistungen"; Anpassung von fachgruppenbezogenen Honorarkontingenten; Rechtmäßigkeit einer Honorarverteilung auf der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Höhe des Punktwertes bei der Vergütung von Primärkassenfällen

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 29.3.2007)

    §§ 72, 85 SGB V; Art. 12 GG
    Honorarabrechnungsanspruch des Vertragsarztes // Höhere Vergütung für erbrachte ärztliche Leistungen, insbesondere Operations- und Anästhesieleistungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 449/03
    Diese Abweichung zu Lasten der Anästhesisten war schon deshalb erheblich, weil er nicht nur eine begrenzte Leistungsart - wie bei einem Honorartopf für Leistungen, die Ärzte nur auf Überweisung hin erbringen können und bei denen das BSG einen Anpassungsbedarf schon bei einem um 15 % niedrigeren Punktwert angenommen hat (SozR 3-2500 § 85 Nr. 26) -, sondern so gut wie alle Leistungen der Anästhesisten betraf, nämlich die so genannten F-Leistungen und - in Gestalt des Sockelbetrages - auch die AO-Leistungen.

    Es handelte sich auch um eine dauerhafte Entwicklung, die wesentlichen Einfluss auf den Umsatz der Anästhesisten hat (zu diesen Voraussetzungen vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 26; Urteil vom 03. März 1999 - B 6 KA 56/97 R).

    Ein Ausgleich, der der Korrekturpflicht der KV entgegenstehen kann, ist vom BSG anerkannt worden, wenn Leistungsausweitungen typischerweise zu Rationalisierungseffekten geführt haben (SozR 3-2500 § 85 Nr. 26; Urteil vom 03. März 1999 - B 6 KA 56/97 R).

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94

    Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 449/03
    Der hierauf einsetzende Anstieg der ambulanten Operationsleistungen (zu dessen Folgen vgl. auch BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 10) musste sich für die Arztgruppe der Anästhesisten aber überproportional auswirken, weil für jede ambulante Operation Anästhesien erforderlich sind und sich hierdurch der Zuwachs an ambulanten Operationen aller Arztgruppen bei den Anästhesisten konzentrierte.

    Diese so genannte "Prämienlösung" (zu deren Zulässigkeit: BSG-Urteil vom 03. März 1999 - B 6 KA 51/97 R) führt - im Gegensatz zu der bis 1994 von der Beklagten angewandten "Separationslösung" (zu den Unterschieden vgl. im Einzelnen BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 10) - zu einer honorarmäßigen Besserstellung der Operations- und Anästhesieleistungen gegenüber den anderen ärztlichen Leistungen, wobei die vom Gesetzgeber gewünschte Mengenausweitung durch Verlagerung von Operationen aus dem stationären in den ambulanten Bereich damit (auch) aus dem allgemeinen Vergütungsaufkommen für die vertragsärztliche Versorgung finanziert wird (BSG a.a.O.).

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 56/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Bildung von gesonderten Honorartöpfen für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 449/03
    Es handelte sich auch um eine dauerhafte Entwicklung, die wesentlichen Einfluss auf den Umsatz der Anästhesisten hat (zu diesen Voraussetzungen vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 26; Urteil vom 03. März 1999 - B 6 KA 56/97 R).

    Ein Ausgleich, der der Korrekturpflicht der KV entgegenstehen kann, ist vom BSG anerkannt worden, wenn Leistungsausweitungen typischerweise zu Rationalisierungseffekten geführt haben (SozR 3-2500 § 85 Nr. 26; Urteil vom 03. März 1999 - B 6 KA 56/97 R).

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 449/03
    Sie hat sie zu ändern bzw. weiterzuentwickeln, wenn sich herausstellt, dass der Zweck der Regelung ganz oder teilweise nicht erreicht oder sogar verfehlt wird (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12) oder wenn andere Umstände als von den Vertragsärzten selbst verursachte Leistungsausweitungen, z.B. gesetzliche Leistungsausweitungen, vorliegen, die sich nur bei einzelnen Arztgruppen auswirken und nur dort zu einem deutlichen Abfall des Punktwertes führen (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 und Nr. 24).

    Die unmittelbar hierfür verantwortliche Steigerung der Arzt- und der Fallzahlen im Bereich Anästhesie (von durchschnittlich 34, 25 Ärzten im Basisjahr 1990 auf durchschnittlich 81, 5 Ärzte 1995 bzw. von durchschnittlich 8.752,75 Fällen je Quartal 1990 auf 25.586,25 Fälle je Quartal 1995; Grundlage: Statistische Angaben der Beklagten in der Anlage des Schriftsatzes vom 06. August 2002) sind für sich genommen zwar noch nicht ohne weiteres aussagekräftig (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 zu Neuzulassungen).

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 58/98 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Ausgleich -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 449/03
    Wie das BSG bereits entschieden hat (SozR 3-2500 § 85 Nr. 34), spricht gegen die geltend gemachte Verpflichtung zur einheitlichen Honorarverteilung bereits, dass die Verhandlungen über die Vergütungsverträge zwischen Krankenkassen und KVen nach § 82 Abs. 2 Satz 2 SGB V getrennt oder gemeinsam geführt werden können.
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 449/03
    Der erforderliche Ausgleich zwischen dem hiermit verfolgten besonders hochrangigen Ziel der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen vertragsärztlichen Versorgung und dem Ziel der Gewährung angemessener Vergütungen erlaubt einen Anspruch der Ärzte auf höheres Honorar bzw. eine Honorarstützung aus dem Gesichtspunkt angemessener Vergütung erst dann, wenn in einem - fachlichen und/oder örtlichen - Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht, vertragsärztlich tätig zu werden, und dadurch in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 12 m.w.N. a.d.Rspr.).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 51/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Vergütung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 449/03
    Diese so genannte "Prämienlösung" (zu deren Zulässigkeit: BSG-Urteil vom 03. März 1999 - B 6 KA 51/97 R) führt - im Gegensatz zu der bis 1994 von der Beklagten angewandten "Separationslösung" (zu den Unterschieden vgl. im Einzelnen BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 10) - zu einer honorarmäßigen Besserstellung der Operations- und Anästhesieleistungen gegenüber den anderen ärztlichen Leistungen, wobei die vom Gesetzgeber gewünschte Mengenausweitung durch Verlagerung von Operationen aus dem stationären in den ambulanten Bereich damit (auch) aus dem allgemeinen Vergütungsaufkommen für die vertragsärztliche Versorgung finanziert wird (BSG a.a.O.).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 449/03
    Sie hat sie zu ändern bzw. weiterzuentwickeln, wenn sich herausstellt, dass der Zweck der Regelung ganz oder teilweise nicht erreicht oder sogar verfehlt wird (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12) oder wenn andere Umstände als von den Vertragsärzten selbst verursachte Leistungsausweitungen, z.B. gesetzliche Leistungsausweitungen, vorliegen, die sich nur bei einzelnen Arztgruppen auswirken und nur dort zu einem deutlichen Abfall des Punktwertes führen (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 und Nr. 24).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 449/03
    Dabei beschränkt sie sich - in zulässiger Weise, vgl. BSG SozR 4-1500 § 92 Nr. 2 - auf die Anfechtung der Teile der Honorarbescheide, die die Vergütung der PK-Fälle betreffen.
  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 449/03
    Der KV als Satzungsgeberin bleibt jedoch ein Spielraum für sachlich gerechtfertigte Abweichungen von diesem Grundsatz, der es ihr ermöglicht, ihrem Sicherstellungsauftrag und ihren sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen gerecht zu werden (ständige BSG-Rechtsprechung, vgl. nur SozR 3-2500 § 85 Nr. 4, Nr. 23 und Nr. 24).
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