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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07 ERS   

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https://dejure.org/2007,5321
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07 ERS (https://dejure.org/2007,5321)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.11.2007 - L 3 KA 69/07 ERS (https://dejure.org/2007,5321)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. November 2007 - L 3 KA 69/07 ERS (https://dejure.org/2007,5321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsende bei Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren - keine aufschiebende Wirkung der Klage - keine Verlängerung bei lokaler Unterversorgung in einem Teil des maßgeblichen Planungsbereichs - kein Verstoß gegen Verfassungs- und ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 12 Abs. 1 GG; § ... 8 AGG; § 10 AGG; § 95 Abs. 7 S. 3, 4, 8 SGB V; § 100 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 104 Abs. 1 SGB V; § 86b Abs. 2 S. 1 SGG; § 123 SGG; § 12 Abs. 3 S. 2 Ärzte-ZV; § 16 Ärzte-ZV; § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HKG NI
    Verlängerung einer vertragsärztlichen Zulassung aufgrund einer mangelhaften Versorgungslage ohne entsprechende Feststellung des zuständigen Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen; Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Altersgrenzen als subjektive ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung einer vertragsärztlichen Zulassung aufgrund einer mangelhaften Versorgungslage ohne entsprechende Feststellung des zuständigen Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen; Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Altersgrenzen als subjektive ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • medizinrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Erneute Bestätigung der Altersgrenze von 68

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ende der Zulassung bei Erreichen der Altersgrenze in der vertragsärztlichen Versorgung, aufschiebende Wirkung der Klage, lokale Unterversorgung, Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtskonformität

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 3 KA 27/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07
    Dieser Rechtsprechung, der im Ergebnis auch das Bundessozialgericht (BSG) folgt (SozR 3-2500 § 95 Nr. 18), ist der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung beigetreten (vgl. Urteil vom 31. März 2004 - L 3 KA 4/03 - und zuletzt: Beschluss vom 21. Juni 2007 - L 3 KA 27/07 ER).

    Der erkennende Senat, der entsprechende Ausführungen bereits in seinem Beschluss vom 21. Juni 2007 (aaO) gemacht hat, schließt sich dieser überzeugenden Rechtsprechung an.

    Der Senat hat aber schon wiederholt bezweifelt, dass hiermit auch Benachteiligungen im Rahmen des sozialrechtlichen Leistungserbringungsrechts gemeint sind (Beschlüsse vom 01. Dezember 2006 - L 3 KA 135/06 ER; vom 21. Juni 2007 - L 3 KA 27/07 ER; ebenso Rixen, ZESAR 2007, 345, 347 ff).

  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93

    Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07
    Das BVerfG hat bereits mit Beschluss vom 31. März 1998 (SozR 3-2500 § 95 Nr. 17) entschieden, dass die dort geregelte Altersgrenze mit Artikel 12 Abs. 1 GG in Übereinstimmung steht.

    Auch insoweit ist auf die Ausführungen des BVerfG zu verweisen, wonach die Altersgrenze zur Sicherung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit der Vertragsärzte geeignet, erforderlich und auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist (BVerfG SozR 3-2500 § 95 Nr. 17).

  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für die Teilnahme von Ärzten an der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07
    Das BVerfG hat vielmehr mit Beschluss vom 07. August 2007 (1 BvR 1941/07) an seiner ursprünglichen Einschätzung festgehalten und insbesondere ausgeführt, dass keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich seien, die Annahme, nach der allgemeinen Lebenserfahrung werde die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter größer, könne nicht mehr zutreffend sein.

    Dies ist unter Hinweis auf die Beschlüsse des BVerfG vom 31. März 1998 bzw vom 07. August 2007 (aaO) bereits dargelegt worden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 11 B 12/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07
    Darüber hinaus ist auch keine Regelung im AGG ersichtlich, die als Rechtsfolge die Unanwendbarkeit des § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V vorsieht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Juni 2007 - L 11 B 12/07 KA ER; Rixen aaO S. 349), weil in den §§ 13ff AGG lediglich Beschwerde- und Leistungsverweigerungsrechte bzw. Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche vorgesehen sind.

    In europarechtlicher Hinsicht kann nichts anderes gelten; insbesondere sind keine strengeren Maßstäbe an die Prüfung von Angemessenheit und Erforderlichkeit zu stellen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Juni 2007 - L 11 B 12/07 KA ER), zumal der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 16. Oktober 2007 (Palacios de la Villa, C-411/05) betont hat, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Festlegung der Maßnahmen zur Erreichung von arbeits- und sozialpolitischen Zielen über einen weiten Ermessensspielraum verfügen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2006 - L 3 KA 112/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07
    Weitere Ausnahmefälle sieht das Gesetz nicht vor; insbesondere fehlt es dort an einer allgemeinen Härtefallregelung (Senatsbeschluss vom 06. September 2006 - L 3 KA 112/06 ER).

    Der Senat hat bereits zu der vor Inkrafttreten des AGG bestehenden Rechtslage (mit Beschluss vom 06. September 2006 - L 3 KA 112/06 ER) und dabei im Anschluss an das Hessische LSG (Urteil vom 15. März 2006 - L 4 KA 32/05) dargelegt, dass § 97 Abs. 7 Satz 3 SGB V nicht gegen die genannte Richtlinie verstößt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2006 - L 3 KA 135/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07
    Der Antragsgegner ist dem unter Hinweis auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 1. Dezember 2006 (L 3 KA 135/06 ER) entgegengetreten.

    Der Senat hat aber schon wiederholt bezweifelt, dass hiermit auch Benachteiligungen im Rahmen des sozialrechtlichen Leistungserbringungsrechts gemeint sind (Beschlüsse vom 01. Dezember 2006 - L 3 KA 135/06 ER; vom 21. Juni 2007 - L 3 KA 27/07 ER; ebenso Rixen, ZESAR 2007, 345, 347 ff).

  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92

    Zuständigkeit - Aufteilung - Antrag - Befreiung - Notfalldienst - Kassenarzt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07
    Diese Verpflichtung folgt allein daraus, dass er weiterhin privatärztlich tätig ist und deshalb wie alle anderen Privatärzte zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet ist (§ 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe ); dabei ist die gemeinsame Organisation des Notdienstes für Privat- und Kassenpatienten zulässig (BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 32/05

    Vertragszahnarzt - Beendigung der Zulassung mit Vollendung des 68. Lebensjahres -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07
    Der Senat hat bereits zu der vor Inkrafttreten des AGG bestehenden Rechtslage (mit Beschluss vom 06. September 2006 - L 3 KA 112/06 ER) und dabei im Anschluss an das Hessische LSG (Urteil vom 15. März 2006 - L 4 KA 32/05) dargelegt, dass § 97 Abs. 7 Satz 3 SGB V nicht gegen die genannte Richtlinie verstößt.
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R

    Rechtsstreit - Bestehen - Zulassungsstatus - Zuständigkeit - Zulassungsgremien -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07
    Dieser Rechtsprechung, der im Ergebnis auch das Bundessozialgericht (BSG) folgt (SozR 3-2500 § 95 Nr. 18), ist der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung beigetreten (vgl. Urteil vom 31. März 2004 - L 3 KA 4/03 - und zuletzt: Beschluss vom 21. Juni 2007 - L 3 KA 27/07 ER).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07
    Denn eine Vorlagepflicht besteht in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht, wenn sich ein ordentliches Verfahren anschließen kann, in dem die vorläufige Entscheidung überprüft werden kann (BVerfG NJW 2007, 1521, 1522; Geiger in: EUV/EGV, 4. Auflage, Artikel 234 EGV, RdNr. 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 4/03
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

  • LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 B 835/06

    Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bei feststellenden Verwaltungsakten im

  • LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsausschuss - Ende der Zulassung wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2005 - L 10 B 10/04

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Entscheidung des Zulassungsausschuss

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 29/09

    Rechtmäßigkeit der Beendigung der Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen

    Zur Begründung hat es auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 9. November 2007 in dem vom Kläger angestrengten Eilverfahren L 3 KA 69/07 ER und den Beschluss des BSG vom 06. Februar 2008 - B 6 KA 58/07 B - verwiesen.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, auf die beigezogene Verwaltungsakte des Beklagten sowie auf die ebenfalls beigezogene Archivakte zum abgeschlossenen Eilverfahren (erstinstanzlich: S 24 KA 249/07 ER, Beschwerdeverfahren: L 3 KA 69/07 ER) verwiesen.

    Der Senat hat bereits in seinem das Eilverfahren L 3 KA 69/07 ER beendenden Beschluss vom 9. November 2007 dargelegt, dass unter "einem bestimmten Gebiet eines Zulassungsbezirks" der gesamte Landkreis H. zu verstehen ist.

    Zugrunde zu legen waren dabei die Einnahmen des Klägers aus den zuletzt abgerechneten Quartalen II/2006 bis I/2007, die nach Angaben der Beigeladenen zu 1. im abgeschlossenen Eilverfahren L 3 KA 69/07 ER 144.911,92 EUR betrugen.

    Hiervon waren Betriebskosten iHv von 57, 9 % abzuziehen (vgl Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 im Verfahren L 3 KA 69/07 ER).

  • VG Frankfurt/Main, 29.03.2010 - 9 K 3854/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht - Vorlage an EuGH

    Insoweit unterscheidet sich die Lage des Antragstellers und der weiteren ohne Rücksicht auf ihre konkrete Tätigkeit sowie damit verbundenen Anforderungen von der genannten Altersgrenzenregelung erfassten Beamten, Beamtinnen von der Beschäftigung des Cockpitpersonals in Verkehrsflugzeugen, für die im Hinblick auf die erheblichen gesundheitlichen Anforderungen für Ausübung des jeweiligen Berufs und die besonderen Folgen eines altersbedingt steigenden Risikos eines Fehlverhaltens womöglich eine pauschalierende - durch entsprechende Sachverhaltsfeststellungen abzusichernde - Annahme in Betracht kommen mag, wonach die Überschreitung eines bestimmten höheren Lebensalters die nötige Eignung für die konkrete berufliche Tätigkeit entfallen lässt (vgl. zur vertragsärztlichen Tätigkeit HessLSG U. v. 15.3.2006 - L 4 KA 32/05 - juris Rn. 39; anders dagegen HessLAG U. v. 13.10.2008 - 17 Sa 532/08 - juris 39 ff.; LAG Köln U. v. 28.2.2008 - 10 Sa 663/07 - juris Rn. 43, die übereinstimmend ausschließlich § 10 AGG heranziehen; ebenso LSG Bremen B. v. 9.11.2007 - L 3 KA 69/07 ER - juris Rn. 37 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 06.08.2009 - 9 L 1887/09

    Vereinbarkeit von beamtenrechtlichen Altersgrenzen mit Europarecht

    Insoweit unterscheidet sich die Lage des Antragstellers und der weiteren ohne Rücksicht auf ihre konkrete Tätigkeit sowie damit verbundenen Anforderungen von der genannten Altersgrenzenregelung erfassten Beamten, Beamtinnen von der Beschäftigung des Cockpitpersonals in Verkehrsflugzeugen, für die im Hinblick auf die erheblichen gesundheitlichen Anforderungen für die Ausübung des jeweiligen Berufs und die besonderen Folgen eines altersbedingt steigenden Risikos eines Fehlverhaltens womöglich eine pauschalierende - durch entsprechende Sachverhaltsfeststellungen abzusichernde - Annahme in Betracht kommen mag, wonach die Überschreitung eines bestimmten höheren Lebensalters die nötige Eignung für die konkrete berufliche Tätigkeit entfallen lässt (vgl. zur vertragsärztlichen Tätigkeit HessLSG U. v. 15.3.2006 - L 4 KA 32/05 - juris Rn. 39; anders dagegen HessLAG U. v. 13.10.2008 - 17 Sa 532/08 - juris 39 ff.; LAG Köln U. v. 28.2.2008 - 10 Sa 663/07 - juris Rn. 43, die übereinstimmend ausschließlich § 10 AGG heranziehen; ebenso LSG Bremen B. v. 9.11.2007 - L 3 KA 69/07 ER - juris Rn. 37 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07

    Vertragsärztliche Versorgung - 68-Jahres-Altersgrenze für Vertragsärzte -

    21 b.) Dasselbe würde für den Antrag gelten, die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen die Feststellung der Beendigung der Zulassung festzustellen, weil das Ende der vertragsärztlichen Zulassung nach § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V eintritt, ohne dass es eines behördlichen Entscheidungsaktes bedürfte (so auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 9. November 2007, - L 3 KA 69/07 ER -, zitiert nach juris).
  • SG Marburg, 14.05.2008 - S 12 KA 172/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsende bei Erreichen der Altersgrenze von

    auch nach Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Vertragszahnärzte durch das GKV-WSG und der Einfügung der Ausnahmeregelungen in § 95 Abs. 7 Satz 8 SGB V durch das VÄndG sowie im Hinblick auf die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie (vgl. Art. 1 und 6 EGRL 78/2000) die Altersgrenze weiterhin einhellig als rechtmäßig an (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 09.11.2007 - L 3 KA 69/07 ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg v. 28.11.2007 - L 7 B 153/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; SG Reutlingen, Urt. v. 27.06.2007 - S 1 KA 2556/05 - LSG Nordrhein-Westfalen v. 18.09.2007 - L 11 B 17/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.06.2007 - L 11 B 12/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.09.2007 - L 11 B 17/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.10.2007 - L 4 B 583/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Schleswig-Holstein.
  • VG Oldenburg, 31.10.2008 - 7 B 2870/08

    Alter; Altersdiskriminierung; Altersgrenze; Beruf; Berufsfreiheit; Beschäftigung;

    Das Gericht braucht daher auch nicht zu prüfen, ob das AGG die RL vollständig umgesetzt hat mit der Folge, dass es möglicherweise einen europarechtlichen Anwendungsvorrang der RL nicht mehr gibt (s. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 9. Nov. 2007 - L 3 KA 69/07 ER -, zitiert nach Juris).
  • SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 284/08

    Vertragszahnärztliche Versorgung - 68-Jahres-Altersgrenze ist rechtmäßig -

    auch nach Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Vertragszahnärzte durch das GKV-WSG und der Einfügung der Ausnahmeregelungen in § 95 Abs. 7 Satz 8 SGB V durch das VÄndG sowie im Hinblick auf die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie (vgl. Art. 1 und 6 EGRL 78/2000) die Altersgrenze weiterhin fast einhellig als rechtmäßig an (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 09.11.2007 - L 3 KA 69/07 ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg v. 28.11.2007 - L 7 B 153/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; SG Reutlingen, Urt. v. 27.06.2007 - S 1 KA 2556/05 - LSG Nordrhein-Westfalen v. 18.09.2007 - L 11 B 17/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.06.2007 - L 11 B 12/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.09.2007 - L 11 B 17/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.10.2007 - L 4 B 583/07 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Schleswig-Holstein.
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