Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 3 KA 83/16 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 3 KA 83/16 B ER (https://dejure.org/2016,52305)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.12.2016 - L 3 KA 83/16 B ER (https://dejure.org/2016,52305)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - L 3 KA 83/16 B ER (https://dejure.org/2016,52305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufschiebende Wirkung einer Klage betreffend die Erteilung einer Genehmigung zur kontinuierlichen Betreuung von Dialysepatienten (Versorgungsauftrag); Vollzug des Versorgungsauftrags für einen Übergangszeitraumaus Gründen des Patientenschutzes; Ermittlung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschiebende Wirkung einer Klage betreffend die Erteilung einer Genehmigung zur kontinuierlichen Betreuung von Dialysepatienten (Versorgungsauftrag); Vollzug des Versorgungsauftrags für einen Übergangszeitraumaus Gründen des Patientenschutzes; Ermittlung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Erteilung eines zusätzlichen Versorgungsauftrags für Dialyseleistungen; Spezielle Bedarfsprüfung; Zusätzlicher Versorgungsauftrag bei Qualitätsmängeln

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung eines Versorgungsauftrags für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 3 KA 83/16
    Dabei sollten die Wirkungen der Aufhebung erst mit der erneuten Bescheidung, spätestens aber mit Ablauf des 30. Juni 2016 eintreten (vgl hierzu BSG SozR 4-5540 § 6 Nr. 2) .

    Zudem ist im Vorfeld zu klären, ob für die betroffenen Patienten zumutbare (und der Erteilung eines zusätzlichen Versorgungsauftrags entgegenstehende) Versorgungsalternativen bestehen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - B 6 KA 43/14 R = SozR 4-5540 § 6 Nr. 2) .

    Die Begründungspflicht dient als Korrektiv der in Anbetracht des weitgehenden Beurteilungsspielraums der Körperschaft eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung der Bescheide und damit dem Interesse des effektiven Rechtsschutzes (vgl hierzu BSG SozR 4-5540 § 6 Nr. 2 mwN) .

    Der erkennende Senat hat dazu bereits im Urteil vom 23. Juli 2014 (Az: L 3 KA 33/12) dargelegt, dass der Ast die von der Rechtsprechung für eine defensive Konkurrentenklage aufgestellten Voraussetzungen in vollem Umfang erfüllt (insoweit bestätigend BSG SozR 4-5540 § 6 Nr. 2) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 3 KA 33/12

    Rechtmäßigkeit einer Genehmigung zur kontinuierlichen Betreuung von bis zu 30

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 3 KA 83/16
    Der erkennende Senat hat dazu bereits im Urteil vom 23. Juli 2014 (Az: L 3 KA 33/12) dargelegt, dass der Ast die von der Rechtsprechung für eine defensive Konkurrentenklage aufgestellten Voraussetzungen in vollem Umfang erfüllt (insoweit bestätigend BSG SozR 4-5540 § 6 Nr. 2) .

    aaa) In dem Urteil hat das BSG zunächst die Rechtsauffassung des erkennenden Senats (aus dem Urteil vom 23. Juli 2014 - L 3 KA 33/12) bestätigt, wonach die Agin bei (möglichen) Qualitätsmängeln in einer Dialysepraxis und einer dadurch bedingten Gefährdung des Patientenwohls in erster Linie mit den im SGB V vorgesehenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und ggf sogar mit einer Zulassungsentziehung bzw dem Widerruf des Versorgungsauftrags zu reagieren hat.

    Der erkennende Senat hat dabei auf die Streitwertberechnung aus dem Verfahren L 3 KA 33/12 unter Reduzierung des Berechnungszeitraums auf ein Jahr (wie in vorläufigen Rechtsschutzverfahren üblich) zurückgegriffen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2004 - L 3 KA 238/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 3 KA 83/16
    Unabhängig davon entspricht es der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 16. November 2004 - L 3 KA 238/04 ER und L 3 KA 250/04 ER, ergangen zu psychotherapeutischen Behandlungen - und den Beschluss vom 7. September 2006 - L 3 KA 117/06 ER, zur planmäßigen Weiterbehandlung bei hämatologischen/onkologischen Systemerkrankungen) , bei einer derartigen Konstellation eine Auslauffrist zu gewähren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2006 - L 3 KA 117/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 3 KA 83/16
    Unabhängig davon entspricht es der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 16. November 2004 - L 3 KA 238/04 ER und L 3 KA 250/04 ER, ergangen zu psychotherapeutischen Behandlungen - und den Beschluss vom 7. September 2006 - L 3 KA 117/06 ER, zur planmäßigen Weiterbehandlung bei hämatologischen/onkologischen Systemerkrankungen) , bei einer derartigen Konstellation eine Auslauffrist zu gewähren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2004 - L 3 KA 250/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 3 KA 83/16
    Unabhängig davon entspricht es der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 16. November 2004 - L 3 KA 238/04 ER und L 3 KA 250/04 ER, ergangen zu psychotherapeutischen Behandlungen - und den Beschluss vom 7. September 2006 - L 3 KA 117/06 ER, zur planmäßigen Weiterbehandlung bei hämatologischen/onkologischen Systemerkrankungen) , bei einer derartigen Konstellation eine Auslauffrist zu gewähren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2012 - L 3 KA 48/12

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Widerruf der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 3 KA 83/16
    Es ist aber allgemein anerkannt ( vgl hierzu ua Keller in: aaO; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 86b Rn 114; sowie die stRspr des erkennenden Senats, vgl dazu ua den Beschluss vom 16. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER - juris ), dass zunächst - in formeller Hinsicht - zu prüfen ist, ob die behördliche Vollstreckungsanordnung hinreichend begründet worden ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2021 - L 11 KA 27/20

    Kein Anspruch auf gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Im Vordergrund der gerichtlichen Interessenabwägung steht im Rahmen des Antrags nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG vielmehr, ob die (vorläufige) gerichtliche Prüfung ergibt, dass die in der Hauptsache angefochtene Entscheidung offensichtlich rechtmäßig ist und für die sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes ein besonderes öffentliches Interesse besteht (vgl. Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 BvR 2395/09 - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - L 3 KA 83/16 B ER; Burkiczak, a.a.O., § 86b Rn. 178; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 809 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - L 7 AS 632/19

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage -

    Allerdings muss auch dann für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen, das über jenes hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23/73 u.a. - juris Rdnr. 55 - BVerfGE 35, 382 [402]; BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1974 - 1 BvR 75/74 - juris Rdnr. 24 - BVerfGE 38, 52 [58]; BVerfG, Beschluss vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - juris Rdnr. 19 - BVerfGE 69, 220 [228]; BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - juris Rdnr. 42 f.; BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 BvR 2395/09 - juris Rdnr. 7 - BVerfGK 16, 345 [347]; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - L 3 KA 83/16 B ER - juris Rdnr. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 30/17

    Vertragsarztrecht; Beschwerde; Streitwertfestsetzung in

    Zeitlicher Bemessungsfaktor für den Streitwert im Beschwerdeverfahren ist mithin "ein Jahr" (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.12.2016 - L 3 KA 83/16 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 31/17
    Zeitlicher Bemessungsfaktor für den Streitwert im Beschwerdeverfahren ist mithin "ein Jahr" (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.12.2016 - L 3 KA 83/16 B ER -).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2020 - L 7 AY 4273/19
    Es ist deshalb - wie vorliegend - möglich, dass das SG noch über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs entschieden hat, während im Beschwerdeverfahren dann über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage zu entscheiden ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - L 3 KA 83/16 B ER - juris Rdnrn. 6 ff.).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 3 KA 83/16   

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