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   LSG Saarland, 01.04.1998 - L 3 Ka 19/96   

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https://dejure.org/1998,18063
LSG Saarland, 01.04.1998 - L 3 Ka 19/96 (https://dejure.org/1998,18063)
LSG Saarland, Entscheidung vom 01.04.1998 - L 3 Ka 19/96 (https://dejure.org/1998,18063)
LSG Saarland, Entscheidung vom 01. April 1998 - L 3 Ka 19/96 (https://dejure.org/1998,18063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Vertragsarzt; Offenbarung von Patientendaten; Übermittlungspflicht von Befundberichten; Ärztliche Schweigepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83

    Verpflichtung eines Kassen-und Vertragsarztes - Vorlage von Röntgenaufnahmen -

    Auszug aus LSG Saarland, 01.04.1998 - L 3 Ka 19/96
    Sie erinnerte ihn zunächst mit Schreiben vom 10. März 1994, dann mit Schreiben vom 4. Mai 1994, in dem sie ihn hinwies, auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. November 1985 (6 RKa 14/83), wonach die ärztliche Schweigepflicht die Offenbarung von Patientendaten im Rahmen von Überprüfungen innerhalb des kassenärztlichen Versorgungssystems nicht verbiete; darüber hinaus sei die kassenärztliche Vereinigung auf der Grundlage von § 75 Abs. 1 und 2 SGB V berechtigt, nach von ihr aufzustellenden Regeln eine Überprüfung am Ort der Leistungserbringung durchzuführen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 69/12

    Vertragsarzt - Disziplinarmaßnahme - Datenschutz - Patientenunterlagen

    Das ist angenommen worden aber bei der Anforderung von Unterlagen für 653 Patienten (LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 19. Januar 2005 - L 4 KA 7/04 - juris Rn. 24), nicht aber, wenn 44 Patienten betroffen waren (LSG für das Saarland, Urt. v. 1. April 1998 - L 3 Ka 19/96 - juris Rn. 43).

    Auch die (weitere) Durchführung eines Disziplinarverfahrens wird dadurch nicht ausgeschlossen, weil dieses andere Ziele verfolgt als die Korrektur der Abrechnung (LSG für das Saarland, Urt. v. 1. April 1998 - L 3 Ka 19/96 - juris Rn. 44).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Eine solche Offenbarungsbefugnis iSd § 203 Abs. 1 StGB ist aber konkludent der Vorschrift des § 298 SGB V zu entnehmen ( LSG Saarland, Urteil vom 1. April 1998 - L 3 Ka 19/96 - juris; Hess in: Kasseler Kommentar, Stand: Juli 2017, § 298 Rn 3 ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.01.2005 - L 4 KA 7/04

    Zulässigkeit von Disziplinarverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung,

    In einer Entscheidung des LSG für das Saarland hatte sich ein Arzt geweigert, Befundberichte und Unterlagen über 44 namentlich benannte Patienten vorzulegen, nachdem ein Prüfbericht umfangreiche Beanstandungen ergeben hatte (Urteil vom 1. April 1998 - L 3 KA 19/96).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 3 KA 105/12
    Nach der Vorschrift des § 298 SGB V, die ausdrücklich bei einer Prüfung im Einzelfall offen lässt, ob eine Wirtschaftlichkeits- oder Qualitätsprüfung durchgeführt wird, kann kein Zweifel bestehen, dass der Kläger die zuvor bei den Patientinnen eingeleiteten nicht-medikamentösen Maßnahmen ohne Verstoß gegen die ihm obliegende Schweigepflicht substantiiert darlegen konnte (vgl LSG für das Saarland, Urteil vom 1. April 1998 - L 3 KA 19/96 - juris).
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