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   LSG Hamburg, 16.04.2012 - L 3 R 19/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,5884
LSG Hamburg, 16.04.2012 - L 3 R 19/12 B ER (https://dejure.org/2012,5884)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.2012 - L 3 R 19/12 B ER (https://dejure.org/2012,5884)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 2012 - L 3 R 19/12 B ER (https://dejure.org/2012,5884)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 86a Abs 2 Nr 1 SGG, § 86a Abs 3 S 1 SGG, § 86a Abs 3 S 2 SGG, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 SGB 4
    Beitragsnachforderung der Rentenversicherungsträger nach einer Betriebsprüfung - sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei Anforderungsbescheiden - Anwendbarkeit des § 7a Abs 7 S 1 SGB 4 auf Anfrageverfahren beschränkt - Reiseleiter - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Anforderungsbescheiden wegen Beitragsnachforderungen der Rentenversicherungsträger nach einer Betriebsprüfung; Abhängige Beschäftigung eines Busfahrers und Reiseleiters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Anforderungsbescheiden wegen Beitragsnachforderungen der Rentenversicherungsträger nach einer Betriebsprüfung; abhängige Beschäftigung eines Busfahrers und Reiseleiters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Hamburg, 25.10.2000 - L 3 B 80/00
    Auszug aus LSG Hamburg, 16.04.2012 - L 3 R 19/12
    Soweit der beschließende Senat (vgl. Beschl. vom 25. Oktober 2000 - L 3 B 80/00 ER) hierzu in der Vergangenheit eine abweichende Auffassung vertreten hat, hält er hieran nach erneuter Überprüfung mit Blick auf Wortlaut und Systematik des Gesetzes nicht mehr fest.

    Unter Hinweis auf die Begründung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit (BT-Drucks. 14/1855, Seite 8: "Die Vorschrift gilt nicht nur für Statusentscheidungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, sondern auch für Statusentscheidungen der übrigen Sozialversicherungsträger außerhalb des Antragsverfahrens") wird allerdings vertreten, dass die Vorschrift auch außerhalb des Anfrageverfahrens und hier namentlich auf Statusentscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV Anwendung findet (vgl. Senatsbeschl. vom 25. Oktober 2000 - L 3 B 80/00 ER; Hessisches Landessozialgericht, Beschl. vom 12. Januar 2005 - L 8 /14 KR 110/04 ER; SG Landshut, Beschl. vom 25. Mai 2010 - S 7 R 5024/10 ER; Keller in: Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86a Rn. 5, 13b).

    Soweit der beschließende Senat (vgl. Beschl. vom 25. Oktober 2000 - L 3 B 80/00 ER) hierzu in der Vergangenheit eine abweichende Auffassung vertreten hat, hält er hieran nach erneuter Überprüfung mit Blick auf Wortlaut und Systematik des Gesetzes nicht mehr fest.

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.04.2012 - L 3 R 19/12
    Sie stimmt überein mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urt. v. 09.03.2005 - 5 AZR 493/04), wonach Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist und wonach sich die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation insbesondere darin zeigt, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht seines Vertragspartners unterliegt, welches Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betrifft und wonach für die Abgrenzung in erster Linie die tatsächlichen Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, von Bedeutung sind und wonach schließlich eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat.
  • LSG Bayern, 16.03.2010 - L 5 R 21/10

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - keine aufschiebende Wirkung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.04.2012 - L 3 R 19/12
    Bei einem im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 SGB IV durch den Rentenversicherungsträger festgestellten Verdacht auf Verletzung der Meldepflichten nach § 28a SGB IV ist für eine derartige beitragsrechtliche Honorierung des in der Regel zumindest fahrlässig handelnden Arbeitgebers daher schlechterdings kein Raum (wie hier: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 5. November 2008 - L 16 B 7/08 R ER; Bayerisches LSG, Beschl. vom 16. März 2010 - L 5 R 21/10 B ER sowie in Abweichung zur Vorauflage Keller in: Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 86a Rn. 13b).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2008 - L 16 B 7/08

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Statusverfahren nach § 7a Abs 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.04.2012 - L 3 R 19/12
    Bei einem im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 SGB IV durch den Rentenversicherungsträger festgestellten Verdacht auf Verletzung der Meldepflichten nach § 28a SGB IV ist für eine derartige beitragsrechtliche Honorierung des in der Regel zumindest fahrlässig handelnden Arbeitgebers daher schlechterdings kein Raum (wie hier: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 5. November 2008 - L 16 B 7/08 R ER; Bayerisches LSG, Beschl. vom 16. März 2010 - L 5 R 21/10 B ER sowie in Abweichung zur Vorauflage Keller in: Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 86a Rn. 13b).
  • LSG Hessen, 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage über Statusentscheidungen

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.04.2012 - L 3 R 19/12
    Unter Hinweis auf die Begründung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit (BT-Drucks. 14/1855, Seite 8: "Die Vorschrift gilt nicht nur für Statusentscheidungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, sondern auch für Statusentscheidungen der übrigen Sozialversicherungsträger außerhalb des Antragsverfahrens") wird allerdings vertreten, dass die Vorschrift auch außerhalb des Anfrageverfahrens und hier namentlich auf Statusentscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV Anwendung findet (vgl. Senatsbeschl. vom 25. Oktober 2000 - L 3 B 80/00 ER; Hessisches Landessozialgericht, Beschl. vom 12. Januar 2005 - L 8 /14 KR 110/04 ER; SG Landshut, Beschl. vom 25. Mai 2010 - S 7 R 5024/10 ER; Keller in: Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86a Rn. 5, 13b).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.04.2012 - L 3 R 19/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, siehe etwa Urt. vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R) setzt danach eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • SG Landshut, 25.05.2010 - S 7 R 5024/10

    Betriebsprüfungsverfahren - Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach §

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.04.2012 - L 3 R 19/12
    Unter Hinweis auf die Begründung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit (BT-Drucks. 14/1855, Seite 8: "Die Vorschrift gilt nicht nur für Statusentscheidungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, sondern auch für Statusentscheidungen der übrigen Sozialversicherungsträger außerhalb des Antragsverfahrens") wird allerdings vertreten, dass die Vorschrift auch außerhalb des Anfrageverfahrens und hier namentlich auf Statusentscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV Anwendung findet (vgl. Senatsbeschl. vom 25. Oktober 2000 - L 3 B 80/00 ER; Hessisches Landessozialgericht, Beschl. vom 12. Januar 2005 - L 8 /14 KR 110/04 ER; SG Landshut, Beschl. vom 25. Mai 2010 - S 7 R 5024/10 ER; Keller in: Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86a Rn. 5, 13b).
  • LSG Hessen, 24.11.2016 - L 1 KR 157/16

    Ein Busfahrer ohne eigenen Bus ist als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig

    Diese Gesichtspunkte treten jedoch im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung hinter den erstgenannten Merkmalen der abhängigen Beschäftigung als Fahrer ohne eigenes Fahrzeug zurück (vgl. aus der gleichlautenden Judikatur Sächsisches LSG, Urteil vom 4. März 2014 - L 5 R 425/12; Bayer. LSG, Beschluss vom 13. Januar 2014 - L 5 R 911/13 B ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Juli 2013 - L 11 R 1083/12; LSG Hamburg, Beschluss vom 16. April 2012 - L 3 R 19/12 B ER, Rn 7 - zitiert nach juris; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01. Juni 2012 - L 8 R 150/12 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - L 8 R 361/13
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch nicht aus § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB IV. Rechtsbehelfe gegen Beitragsbescheide prüfender Rentenversicherungsträger nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV haben weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung des § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB IV aufschiebende Wirkung (im Ergebnis wie hier: Bayerisches LSG, Beschluss v. 16.3.2010, L 5 R 21/10 B ER; LSG Hamburg, Beschluss v. 16.4.2012, L 3 R 19/12 B ER; mit ausführlicher Begründung Senat Beschluss v. 20.12.2012, L 8 R 565/12 B ER, jeweils juris).
  • LSG Sachsen, 30.08.2013 - L 1 KR 129/13
    § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG wurden durch das 6. SGG-Änderungsgesetz vom 17. August 2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung vom 2. Januar 2002 eingeführt, um die Funktionsfähigkeit der Sozialleistungsträger zu sichern (LSG Hamburg, Beschluss vom 16. April 2012 - L 3 R 19/12 B ER - juris Rn. 2).

    Das Anfrageverfahren nach § 7a Abs. 1 SGB IV ist aufgrund der systematischen Zusammenhänge durch eine Betrachtung ex ante geprägt und somit grundsätzlich nur zu Beginn einer Beschäftigung eröffnet (LSG Hamburg, Beschluss vom 16. April 2012 - L 3 R 19/12 B ER - juris Rn. 3; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. November 2008 - L 16 B 7/08 R ER - juris Rn. 18).

    Für eine beitragsrechtliche Honorierung des in der Regel wenigstens fahrlässig handelnden Arbeitgebers ist kein Raum (LSG Hamburg, Beschluss vom 16. April 2012 - L 3 R 19/12 B ER - juris Rn. 3; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. November 2008 - L 16 B 7/08 R ER - juris Rn. 18; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - L 8 R 565/12 B ER - juris Rn. 12, und Bayerisches LSG, Beschluss vom 16. März 2010 - L 5 R 21/10 B ER - juris Rn. 13).

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