Rechtsprechung
   LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 110/11   

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https://dejure.org/2014,27551
LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 110/11 (https://dejure.org/2014,27551)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.04.2014 - L 3 U 110/11 (https://dejure.org/2014,27551)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. April 2014 - L 3 U 110/11 (https://dejure.org/2014,27551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unfall auf dem Weg zur Betriebsversammlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall: Wann besteht Versicherungsschutz?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Die Klägerin war auf dem streitgegenständlichen Weg im Rahmen der Wegeunfallversicherung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII kraft Gesetzes versichert (vgl. BSG, Urteil vom 13.11.2012, B 2 U 19/11 R, juris, Rn. 21).

    Eine Unterbrechung des Weges liegt jedenfalls nicht für eine Dauer von mehr als zwei Stunden vor, sodass eine eventuelle Unterbrechung unschädlich wäre (vgl. BSG, Urteil vom 13.11.2012, B 2 U 19/11 R, juris, Rn. 25).

    Die Unfallversicherung des Zurücklegens des Weges nach und von dem Ort der (jeweiligen) versicherten Tätigkeit schützt nur gegen Gefahren für Gesundheit und Leben, die aus der Teilnahme am öffentlichen Verkehr, also aus eigenem oder fremden Verkehrsverhalten oder äußeren Einflüssen durch die Beschaffenheit des Verkehrsraumes hervorgehen (BSG, Urteil vom 13.11.2013, B 2 U 19/11 R, juris, Rn. 42, 45).

    So eröffnet eine Verkehrsgefahr, die sich erst und allein aus der unversicherten Tätigkeit des Alkoholgenusses ergibt, schon nicht den Schutz der Wegeunfallversicherung (BSG, Urteil vom 13.11.2012, B 2 U 19/11 R, juris, Rn. 49).

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Der Schutz der Wegeunfallversicherung tritt wieder ein, sobald die Handlungstendenz darauf gerichtet ist, wieder den versicherten Weg zurückzulegen (vgl. BSG, Urteil vom 04.07.2013, B 2 U 12/12 R, juris, Rn. 20).

    Die durch den Zusammenstoß mit dem anderen Kraftfahrzeug verursachten gesundheitlichen Einwirkungen auf den Körper der Klägerin traten auch im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII "infolge" des Zurücklegens des versicherten Weges auf und sind damit nach dem Schutzzweck der Norm der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 04.07.2013, B 2 U 12/12 R, juris, Rn. 15).

    Wenn ein Versicherter aus bloßer Unachtsamkeit die Fahrspur wechselt oder fahrlässig auf die Gegenfahrbahn gerät, beendet dies mithin nicht den Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 04.07.2012, B 2 U 12/12 R, juris, Rn. 20).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Die Unfallkausalität zwischen dem Zurücklegen eines versicherten Weges und dem Unfallereignis wird vermutet, weil oft kein Grund zu erkennen ist, warum sich ein Unfall gerade jetzt und so zugetragen hat (in diesem Sinne BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R, juris, Rn. 15).

    Kommt aber für einen auf einem grundsätzlich versicherten Weg erlittenen Verkehrsunfall eine andere Ursache als Mitursache in Betracht, trägt die Feststellungslast hierfür der Versicherungsträger (BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R, juris, Rn. 27; Schwerdtfeger, in: Lauterbach, SGB VII, § 8 Rn. 497, Stand: April 2012).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Für die tatsächlichen Grundlagen der Wertentscheidung über das Vorliegen des inneren Zusammenhanges ist grundsätzlich der volle Nachweis zu erbringen (BSG, Urteil vom 12.06.1990, 2 RU 58/89, juris, Rn. 13).

    Einer Gewährung von Beweiserleichterungen durch Reduzierung der Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung wegen unfallbedingter Erinnerungslücken und dadurch bedingtem Beweisnotstand (siehe BSG, Urteil vom 12.06.1990, 2 RU 58/89, juris, Rn. 19) der Klägerin bedarf es nicht.

  • BSG, 14.12.1995 - 2 BU 151/95

    Unfallversicherungsschutz für Verkehrsunfall - Wegstrecke zum ständigen

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Sinn und Zweck dieser Sonderregelung gestatten es nicht, strenge Anforderungen hinsichtlich des Beginns der Fahrt zur und von der Familienwohnung zu stellen (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.1995, 2 BU 151/95, juris, Rn. 10).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Nach den auch im Recht der Unfallversicherung anwendbaren Grundsätzen der Wahlfeststellung ist Versicherungsschutz zu bejahen, wenn der konkrete Unfallverlauf nicht aufgeklärt werden kann, jedoch alle möglichen Unfallverläufe und -zusammenhänge zu dem Ergebnis führen, dass eine versicherte Tätigkeit vorliegt, die eine rechtlich wesentliche Ursache für den Unfall war; eine bis ins einzelne gehende Sachaufklärung ist dann nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 20.01.1987, 2 RU 27/86, juris, Rn. 16).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 118/71
    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    So ist etwa das Fahren entgegen der zulässigen Fahrtrichtung auf einer Autobahn unter Nichtachtung von Verkehrs- und Warnzeichen als eine selbstgeschaffene Gefahr bewertet worden, die den Wegeunfallversicherungsschutz entfallen lässt (BSG, Urteil vom 31.10.1972, 2 RU 118/71, juris, Rn. 20).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Allein die Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs genügt dagegen nicht (BSG, Urteil vom 18.01.2011, B 2 U 5/10 R, juris, Rn. 21).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Ein Arbeitsunfall setzt voraus, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen länger andauernder Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(erst)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R, juris, Rn. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 17 U 313/14

    Verlassen der Wohnung durch ein Dachfenster wegen versperrter Wohnungstür mit

    Der Zusammenhang mit dem Betrieb kann gelöst werden, wenn der Versicherte durch sein Verhalten einen besonderen, mit seiner betrieblichen Tätigkeit nicht zusammenhängenden Gefahrenbereich schafft, mithin betriebsfremde Motive erheblich eingewirkt haben und das Verhalten des Versicherten völlig unvernünftig und sinnwidrig war (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.04.2014, L 3 U 110/11, juris-Rn. 46).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 110/11   

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https://dejure.org/2013,15727
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 110/11 (https://dejure.org/2013,15727)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.06.2013 - L 3 U 110/11 (https://dejure.org/2013,15727)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - L 3 U 110/11 (https://dejure.org/2013,15727)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Berufskrankheit gemäß BKV Anl. 1 Nr. 1301 in der gesetzlichen Unfallversicherung nach der Einwirkung aromatischer Amine

  • rechtsportal.de

    BKV Anl. 1 Nr. 1301; SGB VII § 9 Abs. 1
    Anerkennung einer Berufskrankheit gemäß BKV Anl. 1 Nr. 1301 in der gesetzlichen Unfallversicherung nach der Einwirkung aromatischer Amine

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 110/11
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Notwendigkeit ( BSG aaO; SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 ).
  • BSG, 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - weiteres Gutachten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 110/11
    Die Einholung weiterer Gutachten bzw gutachterlicher Stellungnahmen - hier: vom staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover bzw von Prof. Dr. L. - ist nur erforderlich, wenn die bislang eingeholten Gutachten ungenügend sind (BSG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - B 13 R 333/12 B - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 289/09

    BK 1301 - Blasenkrebs - Schlosser und Schweißer in der LKW-Reparatur in der DDR -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 110/11
    b) Ob die Arbeit von Weiß ua zur Dosis-Wirkungs-Beurteilung bei aromatischen Aminen dem aktuellen anerkannten Stand des Erfahrungswissens entspricht, ist aber zweifelhaft ( so wohl auch Mehrtens/Brandenburg aaO, Rn 2; aA: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2012 - L 3 U 289/09 - juris ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 3 U 99/13
    Zudem kommen aromatische Amine nicht nur in der Arbeitswelt, sondern allgemein in der Umwelt (ubiquitär) vor, etwa durch die Nahrungsaufnahme oder durch Passivrauchen (Gutachten Dr. Dr. O. vom 30. September 2014, S 23 f; Triebig/Kentner/Schiele, Arbeitsmedizin, 3. Aufl 2011, S 140; Urteil des erkennenden Senats vom 19. Juni 2013 - L 3 U 110/11, juris Rn 30 mwN); ferner weist Dr. Dr. O. nachvollziehbar auf genetische Dispositionen und individuell unterschiedlich ausfallende Empfindlichkeiten im Zusammenhang mit der Entstehung von Krebserkrankungen hin (Gutachten S 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 3 U 181/16
    Der Senat hat in vergleichbaren Fällen hieraus in st Rspr (vgl Urteil vom 19. Juni 2013 - L 3 U 110/11 - und vom 14. Dezember 2016 - L 3 U 99/13) den Schluss gezogen, dass zur Bejahung eines Kausalzusammenhangs eine Exposition gegenüber aromatischen Aminen vorliegen muss, die jedenfalls von erheblichem Umfang ist.
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - L 3 U 110/11   

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https://dejure.org/2014,25432
LSG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - L 3 U 110/11 (https://dejure.org/2014,25432)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.04.2014 - L 3 U 110/11 (https://dejure.org/2014,25432)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. April 2014 - L 3 U 110/11 (https://dejure.org/2014,25432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Die Klägerin war auf dem streitgegenständlichen Weg im Rahmen der Wegeunfallversicherung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII kraft Gesetzes versichert (vgl. BSG, Urteil vom 13.11.2012, B 2 U 19/11 R , juris, Rn. 21).

    Eine Unterbrechung des Weges liegt jedenfalls nicht für eine Dauer von mehr als zwei Stunden vor, sodass eine eventuelle Unterbrechung unschädlich wäre (vgl. BSG, Urteil vom 13.11.2012, B 2 U 19/11 R , juris, Rn. 25).

    Die Unfallversicherung des Zurücklegens des Weges nach und von dem Ort der (jeweiligen) versicherten Tätigkeit schützt nur gegen Gefahren für Gesundheit und Leben, die aus der Teilnahme am öffentlichen Verkehr, also aus eigenem oder fremden Verkehrsverhalten oder äußeren Einflüssen durch die Beschaffenheit des Verkehrsraumes hervorgehen (BSG, Urteil vom 13.11.2013, B 2 U 19/11 R, juris, Rn. 42, 45).

    So eröffnet eine Verkehrsgefahr, die sich erst und allein aus der unversicherten Tätigkeit des Alkoholgenusses ergibt, schon nicht den Schutz der Wegeunfallversicherung ( BSG, Urteil vom 13.11.2012, B 2 U 19/11 R , juris, Rn. 49).

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Der Schutz der Wegeunfallversicherung tritt wieder ein, sobald die Handlungstendenz darauf gerichtet ist, wieder den versicherten Weg zurückzulegen (vgl. BSG, Urteil vom 04.07.2013, B 2 U 12/12 R , juris, Rn. 20).

    Die durch den Zusammenstoß mit dem anderen Kraftfahrzeug verursachten gesundheitlichen Einwirkungen auf den Körper der Klägerin traten auch im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII "infolge" des Zurücklegens des versicherten Weges auf und sind damit nach dem Schutzzweck der Norm der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 04.07.2013, B 2 U 12/12 R , juris, Rn. 15).

    Wenn ein Versicherter aus bloßer Unachtsamkeit die Fahrspur wechselt oder fahrlässig auf die Gegenfahrbahn gerät, beendet dies mithin nicht den Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 04.07.2012, B 2 U 12/12 R, juris, Rn. 20).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Die Unfallkausalität zwischen dem Zurücklegen eines versicherten Weges und dem Unfallereignis wird vermutet, weil oft kein Grund zu erkennen ist, warum sich ein Unfall gerade jetzt und so zugetragen hat (in diesem Sinne BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R , juris, Rn. 15).

    Kommt aber für einen auf einem grundsätzlich versicherten Weg erlittenen Verkehrsunfall eine andere Ursache als Mitursache in Betracht, trägt die Feststellungslast hierfür der Versicherungsträger ( BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R , juris, Rn. 27; Schwerdtfeger, in: Lauterbach, SGB VII, § 8 Rn. 497, Stand: April 2012).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Für die tatsächlichen Grundlagen der Wertentscheidung über das Vorliegen des inneren Zusammenhanges ist grundsätzlich der volle Nachweis zu erbringen ( BSG, Urteil vom 12.06.1990, 2 RU 58/89 , juris, Rn. 13).

    Einer Gewährung von Beweiserleichterungen durch Reduzierung der Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung wegen unfallbedingter Erinnerungslücken und dadurch bedingtem Beweisnotstand (siehe BSG, Urteil vom 12.06.1990, 2 RU 58/89 , juris, Rn. 19) der Klägerin bedarf es nicht.

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Nach den auch im Recht der Unfallversicherung anwendbaren Grundsätzen der Wahlfeststellung ist Versicherungsschutz zu bejahen, wenn der konkrete Unfallverlauf nicht aufgeklärt werden kann, jedoch alle möglichen Unfallverläufe und -zusammenhänge zu dem Ergebnis führen, dass eine versicherte Tätigkeit vorliegt, die eine rechtlich wesentliche Ursache für den Unfall war; eine bis ins einzelne gehende Sachaufklärung ist dann nicht erforderlich ( BSG, Urteil vom 20.01.1987, 2 RU 27/86 , juris, Rn. 16).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 118/71
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    So ist etwa das Fahren entgegen der zulässigen Fahrtrichtung auf einer Autobahn unter Nichtachtung von Verkehrs- und Warnzeichen als eine selbstgeschaffene Gefahr bewertet worden, die den Wegeunfallversicherungsschutz entfallen lässt (BSG, Urteil vom 31.10.1972, 2 RU 118/71, juris, Rn. 20).
  • BSG, 14.12.1995 - 2 BU 151/95

    Unfallversicherungsschutz für Verkehrsunfall - Wegstrecke zum ständigen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Sinn und Zweck dieser Sonderregelung gestatten es nicht, strenge Anforderungen hinsichtlich des Beginns der Fahrt zur und von der Familienwohnung zu stellen (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.1995, 2 BU 151/95 , juris, Rn. 10).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Ein Arbeitsunfall setzt voraus, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen länger andauernder Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(erst)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente ( BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R , juris, Rn. 10).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - L 3 U 110/11
    Allein die Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs genügt dagegen nicht ( BSG, Urteil vom 18.01.2011, B 2 U 5/10 R , juris, Rn. 21).
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