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   LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 199/11   

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https://dejure.org/2012,39323
LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 199/11 (https://dejure.org/2012,39323)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.10.2012 - L 3 U 199/11 (https://dejure.org/2012,39323)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - L 3 U 199/11 (https://dejure.org/2012,39323)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Entschädigung für Mobbing am Arbeitsplatz // Unfallkasse muss gesundheitliche Folgen nicht als Berufskrankheit entschädigen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mobbing ist kein Arbeitsunfall

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mobbingfolgen können nicht als Berufskrankheit gelten

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Mobbing ist keine Berufskrankheit und auch kein Arbeitsunfall

  • heise.de (Pressebericht, 29.01.2013)

    Mobbing ist kein Arbeitsunfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mobbing als Berufskrankheit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Krank durch Mobbing - keine Entschädigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung für Mobbing am Arbeitsplatz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mobbing-Folgen sind keine Berufskrankheit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mobbingfolgen keine Berufskrankheit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Entschädigung für Mobbing am Arbeitsplatz

  • spiegel.de (Pressemeldung, 23.12.2012)

    Mobbing-Folgen sind keine Berufskrankheit

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsschäden durch Mobbing gelten nicht als Berufskrankheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mobbing ist keine Berufskrankheit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung für Mobbing am Arbeitsplatz!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Krankheit durch Mobbing - Kein Entschädigungsanspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mobbing - Kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Entschädigung durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Krankheit durch Mobbing?

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Entschädigung für Mobbing am Arbeitsplatz // Unfallkasse muss gesundheitliche Folgen nicht als Berufskrankheit entschädigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mobbing - Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine Entschädigung?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Probleme nach Mobbing sind keine Berufskrankheit

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mobbing weder Berufskrankheit noch Arbeitsunfall

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 30/08

    Für psychische Erkrankungen durch Mobbing am Arbeitsplatz gibt es keine Rente aus

    Auszug aus LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 199/11
    Schäden durch wiederholte, auf mehrere Arbeitsschichten verteilte Einwirkungen sind nur dann Folge eines Unfalles, wenn sich eine einzelne Einwirkung derart aus der Gesamtheit hervorhebt, dass sie nicht nur als letzte von mehreren für den Erfolg gleichwertigen Ursachen erscheint (Urteil des Senats vom 28. Juni 2011 - L 3 U 30/08 - sowie Urteile des LSG Baden-Württemberg in Breithaupt 1974, 843 sowie 2002, 435, 438; BSG in Sozialgerichtsbarkeit 1981, 484, 485).

    Die Besonderheit der als Mobbing bezeichneten tatsächlichen Erscheinungen - der fortgesetzten, aufeinander aufbauenden oder ineinander übergreifenden, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienenden Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (so die Definition des Thüringer Arbeitsgerichts im Urteil vom 15. Februar 2001 - 5 Fa 102/00 - LAGE BGB § 626 Nr. 133) - liegt darin, dass nicht einzelne, abgrenzbare Handlungen, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte in einem Prozess zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers führen kann (vgl. in Juris: Urteil des Senats vom 28. Juni 2011 - L 3 U 30/08 - m.w.N.).

  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus LSG Hessen, 23.10.2012 - L 3 U 199/11
    Die Körperschädigung kann durch körperlich gegenständliche Einwirkung aber auch durch geistig-seelische Einwirkung in einem begrenzten Zeitraum verursacht sein (BSGE 18, 173, 175, 61, 113, 116; 94, 279, 269, 271; BSG in SozR 3-2200 § 539 Reichsversicherungsordnung - RVO - Nr. 39).
  • LSG Bayern, 12.05.2021 - L 3 U 11/20

    Unfallversicherung: Mobbing keine Berufskrankheit

    Entsprechend hat auch das Hessische Landessozialgericht in den Urteilen vom 23.10.2012 (Az. L 3 U 199/11, insb. juris Rn. 22) und vom 28.6.2011 (Az. L 3 U 30/08, insb. juris Rn. 24) die Anerkennung von Mobbing am Arbeitsplatz und seine gesundheitlichen Folgen "wie" eine Berufskrankheit verneint.
  • SG Gelsenkirchen, 20.05.2021 - S 37 U 246/19
    Die Besonderheit der als Mobbing bezeichneten tatsächlichen Erscheinungen - der fortgesetzten, aufeinander aufbauenden oder ineinander übergreifenden, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienenden Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (so die Definition des Thüringer Arbeitsgerichts im Urteil vom 15. Februar 2001 - 5 Fa 102/00 - LAGE BGB § 626 Nr. 133 ) - liegt darin, dass nicht einzelne, abgrenzbare Handlungen, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte in einem Prozess zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers führen kann (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Oktober 2012 - L 3 U 199/11, Rdnr. 24, juris; Hessisches LSG, Urteil vom 28. Juni 2011 - L 3 U 30/08 - juris, m.w.N.).
  • SG München, 16.03.2023 - S 9 U 396/20

    Gespräch mit dem Vorgesetzten als Arbeitsunfall?

    Selbst wenn man das Problem der Anerkennung von "Mobbing" außer Acht lässt, stellt aber auch das Ereignis vom 06.08.2018 nach Überzeugung des Gerichts keinen Arbeitsunfall dar (vgl. LSG Hessen Urt. v. 23.10.2012, L 3 U 199/11, BeckRS 2012, 76289).
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