Rechtsprechung
LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 247/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unfallversicherung
- rabüro.de
Zur Frage des Vorliegens eines Arbeitsunfalls eines früheren Profifußballers und nunmehrigen Marketingunternehmer als Spieler an einem Benefizspiel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 6 ; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
Kein Versicherungsschutz eines ehemaligen Bundesliga-Profifußballers als Marketingunternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Teilnahme an einem Benefiz-Fußballspiel - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ex-Bundesligafußballer mit Marketingunternehmen erhält keine Entschädigung nach Beinbruch bei Benefizspiel
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für ehemaligen - jetzt freiwillig versicherten - Profi-Fußballer bei Teilnahme an einem Benefizspiel
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ex-Bundesligafußballer mit Marketingunternehmen hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach Beinbruch bei Benefizspiel - Fußballspielen ist kein Marketing
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 07.12.2016 - S 23 U 6/16
- LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 247/16
- BSG, 19.07.2018 - B 2 U 50/18 B
Papierfundstellen
- NZS 2018, 587
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige …
Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 247/16
Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis erforderlich (BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 2/07 R -, juris Rn. 16 m.w.N.; BSG…, Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 und juris Rn. 14).Maßgeblich für die Beurteilung des inneren bzw. sachlichen Zusammenhangs einer konkreten Verrichtung mit einer versicherten Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII ist - auch bei selbstständigen Unternehmern (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 2/07 R -, SozR 4-2700 § 6 Nr. 1 und juris Rn. 19) - die objektive Handlungstendenz, ob also der Betroffene eine versicherte Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl. BSG…, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R -, juris Rn. 20; BSG…, Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 und juris Rn. 14).
Insoweit ist vielmehr - auch in Übereinstimmung mit dem Vorbringen des Klägers - die konkret verrichtete Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall zu betrachten und zu beurteilen, ob eine durch objektive Umstände gestützte Handlungstendenz des Versicherten bestand, eine seinem Unternehmen dienende Verrichtung auszuüben (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2008, B 2 U 2/07 R, juris).
- BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige …
Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 247/16
Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis erforderlich (BSG…, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 2/07 R -, juris Rn. 16 m.w.N.; BSG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 und juris Rn. 14).Maßgeblich für die Beurteilung des inneren bzw. sachlichen Zusammenhangs einer konkreten Verrichtung mit einer versicherten Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII ist - auch bei selbstständigen Unternehmern (vgl. BSG…, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 2/07 R -, SozR 4-2700 § 6 Nr. 1 und juris Rn. 19) - die objektive Handlungstendenz, ob also der Betroffene eine versicherte Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl. BSG…, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R -, juris Rn. 20; BSG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 und juris Rn. 14).
- BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher …
Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 247/16
Maßgeblich für die Beurteilung des inneren bzw. sachlichen Zusammenhangs einer konkreten Verrichtung mit einer versicherten Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII ist - auch bei selbstständigen Unternehmern (vgl. BSG…, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 2/07 R -, SozR 4-2700 § 6 Nr. 1 und juris Rn. 19) - die objektive Handlungstendenz, ob also der Betroffene eine versicherte Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R -, juris Rn. 20; BSG…, Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 und juris Rn. 14). - BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - …
Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 247/16
Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 31 und juris Rn. 9 m.w.N.). - BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus - …
Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 247/16
Für die Nachweise der Ursachenzusammenhänge zwischen Verrichtung und Unfallereignis sowie zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden gilt der Beweismaßstab der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit; die bloße Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 R - juris Rn. 16).