Rechtsprechung
LSG Hessen, 03.06.2008 - L 3 U 254/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - objektive Beweislast - Unterbrechung des Weges aus eigenwirtschaftlichen Gründen - alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eigenwirtschaftliche Handlungstendenz als Ausschlussgrund für die Annahme eines Arbeitsunfalles auf dem Weg von der Arbeitstelle zur Wohnung des Arbeitnehmers; Verlust des Unfallversicherungsschutzes durch die zeitnahe vorherige Einnahme von Alkohol; Arbeitsunfälle als ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall - Berufsgenossenschaft muss bei ungeklärter Ursache entschädigen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Heimweg von der Arbeitsstätte - Nichtfeststellbarkeit einer Unterbrechung aus eigenwirtschaftlichen Gründen - Nichterweislichkeit alkoholbedingter Verkehrsuntüchtigkeit - Beweislast beim UV-Träger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Unfallversicherung: Von S-Bahn auf dem Heimweg erfasst
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Berufsgenossenschaft muss Arbeitsunfall im Zweifel entschädigen
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Ungeklärte Handlungsmotivation eines Arbeitnehmers auf dem Heimweg geht bei Unfall mit anfahrender S-Bahn zulasten der Unfallversicherung
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Wann die Berufsgenossenschaft zahlen muss
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Berufsgenossenschaft muss Arbeitsunfall bei ungeklärter Ursache entschädigen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Trotz unklarer Ursache muss Versicherung zahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Berufsgenossenschaft muss Arbeitsunfall bei ungeklärter Ursache entschädigen
- hessen.de (Pressemitteilung)
Unfallversicherung: Von S-Bahn auf dem Heimweg erfasst
- juraforum.de (Kurzinformation)
Berufsgenossenschaft muss Arbeitsunfall bei ungeklärter Ursache entschädigen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Berufsgenossenschaft muss Arbeitsunfall bei ungeklärter Ursache entschädigen
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 08.09.2005 - S 1 U 3076/01
- LSG Hessen, 03.06.2008 - L 3 U 254/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 23.05.2005 - 3 U 262/04
Verfahrensfehler wegen einer unterlassenen Heranziehung von Krankenunterlagen; …
Auszug aus LSG Hessen, 03.06.2008 - L 3 U 254/05
Denn die Beklagte trägt die objektive Beweislast dafür, dass die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine private Tätigkeit unterbrochen oder beendet wurde (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R -, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 2/06 R - und Urteil des Senats vom 22. Januar 2008 - L 3 U 262/04 -). - BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Hessen, 03.06.2008 - L 3 U 254/05
Denn die Beklagte trägt die objektive Beweislast dafür, dass die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine private Tätigkeit unterbrochen oder beendet wurde (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R -, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 2/06 R - und Urteil des Senats vom 22. Januar 2008 - L 3 U 262/04 -). - BSG, 29.06.1967 - 2 RU 198/64
Unfallversicherungsschutz - Mitverschulden - Radfahren unter Alkoholeinfluß - …
Auszug aus LSG Hessen, 03.06.2008 - L 3 U 254/05
Ob dies der Fall ist, ist anhand einer Prüfung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (BSGE 27, 40). - BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung: …
Auszug aus LSG Hessen, 03.06.2008 - L 3 U 254/05
Ebenso wie beim Arbeitsunfall im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII beurteilt sich die Entschädigungswürdigkeit eines Wegeunfalls nach Maßgabe der finalen Handlungstendenz des Versicherten, wie sie durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (Bundessozialgericht BSG , Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 -).