Rechtsprechung
   LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 33/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25349
LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 33/11 (https://dejure.org/2013,25349)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.09.2013 - L 3 U 33/11 (https://dejure.org/2013,25349)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. September 2013 - L 3 U 33/11 (https://dejure.org/2013,25349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,25349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Hessen
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Unterbrechung einer versicherten Tätigkeit durch eine private Verrichtung (hier: Durchführung eines privaten Telefongesprächs)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - privates Telefonat mit Ehefrau - Verlassen des Arbeitsplatzes - erhebliche Unterbrechung der versicherten Tätigkeit - keine "Geringfügigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Unterbrechung einer versicherten Tätigkeit durch eine private Verrichtung; Durchführung eines privaten Telefongesprächs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Privates Telefonieren während der Arbeitszeit ist nicht gesetzlich unfallversichert

  • heise.de (Pressebericht, 30.10.2013)

    Private Telefonate am Arbeitsplatz gefährden den Unfallschutz

  • zeit.de (Pressemeldung, 25.09.2013)

    Private Telefonate am Arbeitsplatz können Unfallschutz kosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Telefonieren während der Arbeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Privates Telefonieren während der Arbeitszeit - Kein Unfallversicherungsschutz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Sturz nach privatem Telefonat kein Arbeitsunfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Unfallversicherungsschutz bei privaten Telefonaten während der Arbeitszeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Privates Telefonieren während der Arbeitszeit ist nicht gesetzlich unfallversichert

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Private Telefonate während der Arbeitszeit gefährden Unfallversicherungsschutz

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Übersicht der Arag - Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Entfernen vom Arbeitsplatz - Private Telefonate können Unfallschutz kosten

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Privatgespräche unterbrechen den Unfallversicherungsschutz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Privates Telefonieren am Arbeitsplatz - nicht unfallversichert

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Privates Telefonieren während der Arbeitszeit ist nicht gesetzlich unfallversichert

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verletzungen bei privaten Telefonaten sind kein Arbeitsunfall!

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 33/11
    Gibt der Versicherte für sein Handeln sowohl versicherte als auch private Gründe an (gemischte Motivationslage oder gespaltene Handlungstendenz), ist zur Beurteilung des sachlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ebenso wie bei einer gemischten Tätigkeit darauf abzustellen, ob die Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die privaten Gründe des Handelns nicht vorgelegen hätten (BSG Urteil vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 33).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 33/11
    Versicherungsschutz wegen einer besonderen Betriebsgefahr nimmt das BSG in ständiger Rechtsprechung nur an, wenn auf den mit einer privaten Verrichtung befassten Versicherten im räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes eine solche Gefahr (z.B. Explosion in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes während eines privaten Telefongesprächs) einwirkt, ohne dass diese private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hat (BSG, Urteil vom 19.1.1995 - 2 RU 3/94 - in SozR 3-2200 § 548 Nr. 22; BSG, Urteil vom 7.9.2004 - B 2 U 25/03 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 6 Rdnr. 18 m.w.N.).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 33/11
    Letztlich handelt es sich um Fallgestaltungen, in denen die versicherte Verrichtung und die private Verrichtung als tatsächliches Geschehen nur sehr schwer voneinander zu trennen sind (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R in BSGE 94, 262 - 268).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 25/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Pleuraasbestose -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 33/11
    Versicherungsschutz wegen einer besonderen Betriebsgefahr nimmt das BSG in ständiger Rechtsprechung nur an, wenn auf den mit einer privaten Verrichtung befassten Versicherten im räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes eine solche Gefahr (z.B. Explosion in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes während eines privaten Telefongesprächs) einwirkt, ohne dass diese private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hat (BSG, Urteil vom 19.1.1995 - 2 RU 3/94 - in SozR 3-2200 § 548 Nr. 22; BSG, Urteil vom 7.9.2004 - B 2 U 25/03 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 6 Rdnr. 18 m.w.N.).
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 33/11
    Versicherungsschutz wegen einer besonderen Betriebsgefahr nimmt das BSG in ständiger Rechtsprechung nur an, wenn auf den mit einer privaten Verrichtung befassten Versicherten im räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes eine solche Gefahr (z.B. Explosion in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes während eines privaten Telefongesprächs) einwirkt, ohne dass diese private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hat (BSG, Urteil vom 19.1.1995 - 2 RU 3/94 - in SozR 3-2200 § 548 Nr. 22; BSG, Urteil vom 7.9.2004 - B 2 U 25/03 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 6 Rdnr. 18 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 131/18

    1. Die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führende Infektion mit einem

    Die Annahme eines Arbeitsunfalls kommt dabei in Betracht, wenn eine besondere Betriebsgefahr auf den mit einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit befassten Versicherten im räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes einwirkt (z. B. Explosion in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes während einer dort ausgeübten privaten Verrichtung, vgl. BSG, Urteil vom 22. Januar 1976 - 2 RU 101/75 - juris Rn. 21; auch BSG, Urteil vom18. November 2008 - B 2 U 27/07 R - juris Rn. 25; Urteil vom 12. Mai 2009 - B 2 U 12/08 R - juris Rn. 30), ohne dass diese private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hat (etwa BSG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 2 RU 3/94 - juris Rn. 24; Urteil vom 12. Mai 2009 - B 2 U 12/08 - juris Rn. 30 f.; HLSG, Urteil vom 17. September 2013 - L 3 U 33/11 - juris Rn. 21 ).
  • LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15

    Der Weg zurück zum Hoftor ist unfallversichert

    Der erkennende Senat hat hierzu mit Urteil vom 17. September 2013 (L 3 U 33/11 - juris) ein privates Telefonat als erhebliche Unterbrechung gewertet, das sich in räumlicher Hinsicht mindestens 20 Meter vom Arbeitsplatz entfernt abspielte und eine Dauer von 2 - 3 Minuten hatte.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2017 - L 3 U 4821/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Abgrenzung: Wegeunfall von Betriebsweg -

    Die Unterbrechung der versicherten Tätigkeit hätte bei natürlicher Betrachtung nicht mit dem Ende des "Schnappens frischer Luft" beziehungsweise Versorgens des Fahrrades geendet, sondern erst mit der Rückkehr zu dem zuvor verlassenen Arbeitsplatz, so dass das Unfallereignis auf dem Rückweg nicht der versicherten Tätigkeit zugerechnet werden kann (Keller in Hauck/Noftz, SGB, Stand 05/2015, § 8 SGB VII Rn. 37a; Hessisches LSG, Urteil vom 17.09.2013 - L 3 U 33/11 - juris).
  • LSG Hessen, 02.02.2016 - L 6 U 12/12

    SGB VII

    Der erkennende Senat hat hierzu mit Urteil vom 17. September 2013 (L 3 U 33/11 - juris) ein privates Telefonat als erhebliche Unterbrechung gewertet, das sich in räumlicher Hinsicht mindestens 20 Meter vom Arbeitsplatz entfernt abspielte und eine Dauer von 2 - 3 Minuten hatte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht