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   LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 38/13   

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LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 38/13 (https://dejure.org/2015,7306)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 17.02.2015 - L 3 U 38/13 (https://dejure.org/2015,7306)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - L 3 U 38/13 (https://dejure.org/2015,7306)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 38/13
    Soweit das BSG in seiner Entscheidung B 2 U 12/11 R dies anders gesehen habe, habe dort ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen.

    Denn ein Bescheid wird nur demgegenüber wirksam (§ 37 SGB X), dem er bekanntgegeben wurde (§ 39 Abs. 1 SGB X), und nur derjenige kann Widerspruch erheben, demgegenüber der Bescheid wirksam ist (vgl. auch BSG, Urt. vom 31.01.2012 - B 2 U 12/11 R - Rn. 46).

    Die Entscheidung des BSG vom 31.01.2012 (B 2 U 12/11 R) steht dem nicht entgegen.

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 26/96

    Prozeßführungsbefugnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 38/13
    Hierbei sei sie - die Beklagte - entsprechend den Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) 9 b RU 68/82 und 2 RU 26/96 davon ausgegangen, dass der Klägerin ein eigenes Recht auf Beteiligung am Verwaltungsverfahren nach § 12 Abs. 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) zugestanden habe.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urt. vom 01.07.1997 - 2 RU 26/96; vom 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R) ist der Träger der Unfallversicherung mit Blick auf den Direktanspruch des Geschädigten berechtigt, Feststellungen nach § 108 SGB VII auch gegenüber dem Haftpflichtversicherer zu treffen.

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R

    Haftungsprivilegierte Person - Schadensersatz - Feststellungsbefugnis -

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 38/13
    Im Wege dieser gesetzlichen Prozeßstandschaft durfte sie nur tätig werden, wenn und solange (vgl. BSG, Urt. vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R) nicht der Beigeladene zu 1 dies selbst tat.

    Da ihr jedoch der Bescheid vom 14. November 2005 nicht bekannt gegeben wurde, fehlte ihr die Berechtigung, insoweit einen Rechtsbehelf einzulegen (zu dem entsprechenden Begriff der Rechtsmittelberechtigung vgl. BSG, Urt. vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R - Rn. 14), d.h. Widerspruch zu erheben.

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 38/13
    Sie stimmt überein mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil v. 09.03.2005 - 5 AZR 493/04), wonach Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist und wonach sich die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation insbesondere darin zeigt, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht seines Vertragspartners unterliegt, welches Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betrifft und wonach für die Abgrenzung in erster Linie die tatsächlichen Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, von Bedeutung sind und wonach schließlich eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat.
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 38/13
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag, soweit (vgl. BSG, Urt. vom 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R, vom 28.09.2011 - B 12 KR 17709 R sowie zuletzt vom 29.08.2012 - B 12 KR 14/10 R und 25/10 R) die Abweichung im Rahmen des rechtlich Zulässigen erfolgt.
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 38/13
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag, soweit (vgl. BSG, Urt. vom 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R, vom 28.09.2011 - B 12 KR 17709 R sowie zuletzt vom 29.08.2012 - B 12 KR 14/10 R und 25/10 R) die Abweichung im Rahmen des rechtlich Zulässigen erfolgt.
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 KR 10/09 R

    Arbeitgebereigenschaft der verfassten Studentenschaft einer Hochschule

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 38/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (siehe zuletzt Urteil v. 27.07.2011 - B 12 KR 10/09 R) setzt danach eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 13/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - zu Unrecht entrichtete Beiträge - Entstehung

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 38/13
    Denn hierauf kommt es mit Blick auf das Entstehungsprinzip (vgl. BSG, Urt. vom 21.05.1996 - 12 RK 64/94, vom 7. Februar 2002 - B 12 KR 13/01 R - sowie vom 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R) nicht an.
  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82

    Haftungsprivileg des Unternehmers - Dienstunfall - Versicherungsfreiheit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 38/13
    Hierbei sei sie - die Beklagte - entsprechend den Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) 9 b RU 68/82 und 2 RU 26/96 davon ausgegangen, dass der Klägerin ein eigenes Recht auf Beteiligung am Verwaltungsverfahren nach § 12 Abs. 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) zugestanden habe.
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 64/94

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Vertragsstrafe nach Arbeitsvertrag

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 38/13
    Denn hierauf kommt es mit Blick auf das Entstehungsprinzip (vgl. BSG, Urt. vom 21.05.1996 - 12 RK 64/94, vom 7. Februar 2002 - B 12 KR 13/01 R - sowie vom 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R) nicht an.
  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

  • OLG Hamm, 21.05.2019 - 9 U 56/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Die Klage der Beklagten zu 3 hatte in allen drei Instanzen keinen Erfolg (SG Hamburg v. 19.06.2013 - S 40 U 128/11; LSG Hamburg v. 17.02.2015 - L 3 U 38/13; BSG v. 09.09.2015 - B 2 U 102/15 B).
  • BSG, 09.09.2015 - B 2 U 102/15 B
    L 3 U 38/13 (LSG Hamburg).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2017 - L 14 U 91/13
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag, soweit die Abweichung im Rahmen des rechtlich Zulässigen erfolgt (vgl. so auch Landessozialgericht - LSG - Hamburg, Urteil vom 17. Februar 2015 - L 3 U 38/13 - m. w. N., zitiert nach Juris).
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