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   LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 46/02   

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https://dejure.org/2002,16782
LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 46/02 (https://dejure.org/2002,16782)
LSG Berlin, Entscheidung vom 07.11.2002 - L 3 U 46/02 (https://dejure.org/2002,16782)
LSG Berlin, Entscheidung vom 07. November 2002 - L 3 U 46/02 (https://dejure.org/2002,16782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trägerschaft der gesetzlichen Unfallversicherung hinsichtlich der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit nach Unternehmenskauf; Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung; Mitgliedschaft bei einem Unfallversicherungsträger nach Betriebsübergang; Notwendigkeit ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zuständiger UV-Träger - Betriebsübergang - zur Frage der Überweisung von einem UV-Träger zu einem anderen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 11/98 R

    Berufsgenossenschaft - sachliche Zuständigkeit - Ausgliederung -

    Auszug aus LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 46/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 11/98 R - SozR 3 - 2200 § 664 Nr. 2 m.w.N.) beantwortet sich die Frage nach einem Betriebsübergang danach, ob Einrichtungsgegenstände (Betriebsanlagen und -geräte), Materialien (Rohstoffe, Halb- und Fertigprodukte), der Kundenstamm und Personal übernommen werden.
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90

    Anforderungen an Zweck und Gegenstand eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens

    Auszug aus LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 46/02
    Die Aufnahme eines bereits bei einem anderen Unfallversicherungsträger formell als Mitglied angenommenen Unternehmers ist unzulässig und ein trotzdem erteilter Aufnahmebescheid wegen der auszuschließenden Doppelmitgliedschaft nichtig (BSGE 68, 217, 218 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1; SozR-2200 § 664 Nr. 2 m.w.N.).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R

    Zuständige Berufsgenossenschaft - Unternehmerwechsel - nachträgliche Änderung -

    Auszug aus LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 46/02
    Bei einem - wie hier - unverändert bestehenden Unternehmen bedarf es keiner erneuten förmlichen Aufnahme im Sinne des § 136 Abs. 1 Satz 1 SGB VII, sondern die Mitgliedschaft setzt sich fort (BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 31/97 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 51/04

    Erörterung des zuständigen Unfallversicherungsträgers für einen regionalen

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Aufnahme eines bereits bei einem anderen Unfallversicherungsträger formell als Mitglied aufgenommenen Unternehmens unzulässig und ein trotzdem erteilter Aufnahmebescheid wegen der auszuschließenden Doppelmitgliedschaft nichtig (BSGE 68, 217, 218 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1; SozR 3-2200 § 664 Nr. 2 mwN.; vgl. auch LSG Berlin, Urteil vom 07. November 2002 - L 3 U 46/02 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Aufnahme eines bereits bei einem anderen Unfallversicherungsträger formell als Mitglied aufgenommenen Unternehmens unzulässig und ein trotzdem erteilter Aufnahmebescheid wegen der auszuschließenden Doppelmitgliedschaft nichtig (BSGE 68, 217, 218 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1; SozR 3-2200 § 664 Nr. 2 mwN.; vgl. auch LSG Berlin, Urteil vom 07. November 2002 - L 3 U 46/02 -).
  • SG Berlin, 18.03.2004 - S 25 U 819/02

    Übernahme in die Zuständigkeit eines anderen Unfallversicherungsträgers; Prinzip

    Trotz Fehlens ausdrücklicher Zuständigkeits- bzw. Aufnahmebescheide der Klägerin zu 2. für die neun Krankenhäuser in der Vergangenheit bedürfte es dann nach dem Prinzip der Katasterstetigkeit keiner erneuten förmlichen Aufnahme im Sinne des § 136 Abs. 1 Satz 1 SGB VII (vgl. dazu LSG Berlin, Urteil vom 7. November 2002 - L 3 U 46/02 unter Bezug auf das Urteil des BSG vom 4. Mai 1999 aaO).
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