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   LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11   

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https://dejure.org/2013,22272
LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11 (https://dejure.org/2013,22272)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.06.2013 - L 3 U 5415/11 (https://dejure.org/2013,22272)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - L 3 U 5415/11 (https://dejure.org/2013,22272)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Umweg - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Feststellungslast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Umweg

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Umweg mit um 50% verlängerter Wegstrecke unversichert - keine besondere Verkehrssituation - Beweislast bei Wegeunfällen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Umweg - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Feststellungslast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Umweg

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11
    Aus privaten Gründen erfolgte Unterbrechungen sind ohne Rücksicht auf ihren Umfang nicht versichert (BSG, Urteil vom 19.03.1991 - 2 RU 45/90 - veröffentlicht in juris).

    Der Abweg beginnt mit dem Einschlagen der unversicherten Zielrichtung (Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 - veröffentlicht in juris), er endet, wenn sich der Betroffene wieder auf einer Wegstrecke befindet, die er auf seinem Weg vom oder zum Tätigkeitsort zurücklegen muss (BSG, Urteil vom 19.03.1991 - 2 RU 45/90 - veröffentlicht in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11
    Der Abweg beginnt mit dem Einschlagen der unversicherten Zielrichtung (Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 - veröffentlicht in juris), er endet, wenn sich der Betroffene wieder auf einer Wegstrecke befindet, die er auf seinem Weg vom oder zum Tätigkeitsort zurücklegen muss (BSG, Urteil vom 19.03.1991 - 2 RU 45/90 - veröffentlicht in juris).

    Kann er nicht den Nachweis dafür erbringen, dass seine Handlungstendenz trotz des bereits beschrittenen Abweges/Umweges ausschließlich auf das Erreichen des Tätigkeitsortes gerichtet ist, geht das non liquet zu seinen Lasten (Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 - veröffentlicht in juris).

  • BSG, 22.09.1966 - 2 RU 188/65

    Unfallversicherungsschutz - Weg zur Arbeit - Umweg zum Mittagessen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11
    Das BSG hat hierzu im Urteil vom 22.09.1966 - 2 RU 188/65 - (veröffentlicht in juris) entschieden, dass bei einer Wegstrecke von 5, 5 km bereits eine Verlängerung um 800 m nicht mehr als kurz zu bewerten ist.
  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 80/75

    Neugefaßte Vorschrift - Rückwirkung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11
    Dies ist z. B. der Fall, wenn er den Umweg einschlägt, um auf einer besseren Wegstrecke oder auf einer weniger verkehrsreichen Straße zu fahren (BSG, Urteil vom 25.02.1976 - 8 RU 80/75 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11
    Übertragen auf die Tätigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII, also das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit, bedeutet dies, dass als Arbeitsunfall der Weg nur dann versichert ist, wenn er zu oder von dem Ort der Tätigkeit nach der Handlungstendenz des Betroffenen der Aufnahme einer versicherten Tätigkeit oder der Heimkehr von derselben dient und dies durch die objektiven Umstände bestätigt wird (BSG, Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11
    Wählt der Versicherte statt des kürzesten Weges zur Arbeitsstelle eine nicht nur unbedeutend längere Wegstrecke, steht er während des sich dadurch ergebenden Umwegs unter Versicherungsschutz, wenn die Verlängerung der Wegstrecke nach der durch objektive Umstände gestützten Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges zum Tätigkeits- oder Wohnort dient (vgl. BSG, Urteil vom 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11
    Das SG hat die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage nach den §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (vgl. hierzu Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 02.12.2008 - B 2 U 26/06 - veröffentlicht in juris) zu Recht abgewiesen.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11
    Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände bestätigt wird (BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R - und vom 18.03.2008 - B 2 U 2707 R - jeweils veröffentlicht in juris).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 26/84

    Fahrschüler - Unfallgeschützter Heimweg - Unterrichtsende -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11
    Die Wahl der Wegstrecke steht dem Versicherten daher in gewissen Grenzen frei, ihm steht insoweit ein subjektiver Entscheidungsspielraum zu (BSG, u.a. Urteil vom 14.11.1984 - 9b RU 26/84 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5415/11
    Der Beschäftigte steht somit auf dem Weg zu oder von dem Ort der Tätigkeit so lange unter Versicherungsschutz, als seine Handlungstendenz auf das Erreichen dieses Ziels gerichtet ist (BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

  • SG Karlsruhe, 27.10.2015 - S 4 U 1189/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Ist demgegenüber der Antritt eines beschäftigungsmotivierten Wegs erwiesen, trägt der Versicherungsträger die Feststellungslast für die Behauptung, der Versicherte habe diese Strecke mit privater Handlungstendenz zurückgelegt, weil insofern eine anspruchsvernichtende Tatsache geltend gemacht wird (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R, juris, Rn. 27; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2013 - L 3 U 5415/11 -, Rn. 32, juris; Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 -, juris; veröffentlicht in juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. April 2014 - L 3 U 110/11 -, Rn. 50, juris; Schwerdtfeger, in Lauterbach, SGB VII, § 8 Rn. 497, Stand: April 2012).
  • SG Karlsruhe, 30.08.2016 - S 4 U 2601/15

    Arbeitnehmer trägt Beweislast dafür, dass ein Arbeitsunfall und kein (erneuter)

    Denn diese Gegenstände wären - jedenfalls hinsichtlich der Fahrzeugpapiere und der Arbeitsschuhe - für den Kläger bei der Erfüllung der Pflichten aus seinem Arbeitsverhältnis erforderlich gewesen, weswegen insoweit auch eine Umkehr nach Hause mit dem Ziel, danach vollständig ausgestattet am Arbeitsplatz zu erscheinen, einen versicherten Weg dargestellt hätte (vgl. Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 18. November 2014 - L 2 U 48/12 -, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2013 -L 3 U 5415/11 -, Rn. 34, juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. Februar 2008 - L 3 U 115/05 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2016 - L 9 U 5003/15
    Ist demgegenüber der Antritt eines beschäftigungsmotivierten Weges erwiesen, trägt der Versicherungsträger die Feststellungslast für die Behauptung, der Versicherte habe diese Strecke mit privater Handlungstendenz zurückgelegt, weil insofern eine anspruchsvernichtende Tatsache geltend gemacht wird (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R - ( juris Rdnr. 27); LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 12.06.2013 - L 3 U 5415/11 (juris; Rdnr. 32 ) und vom 24.11.2011 - L 6 U 5773/09 - Hessisches LSG, Urteil vom 29.04.2014 - L 3 U 110/11 - (juris, Rdnr. 50); Schwerdtfeger, in Lauterbach, SGB VII, § 8 Rdnr. 497, Stand April 2012).
  • LSG Hamburg, 28.03.2018 - L 2 U 13/17

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Sie hält den angefochtenen Gerichtsbescheid für richtig, nimmt auf diesen und auf die Begründung ihrer angefochtenen Bescheide Bezug sowie zur Erheblichkeit des Umwegs auf die Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 12. Juni 2013 - L 3 U 5415/11 - und des BSG vom 22. September 1966 - 2 RU 188/65.
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