Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 30 SF 56/09 B E   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • SG Frankfurt/Oder, 12.02.2009 - S 23 SF 87/07
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 30 SF 56/09 B E



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Wird zitiert von ... (3)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 20 SO 424/11  

    Sozialhilfe

    Die Gegenauffassung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.01.2010 - OVG 5 L 56.09; Beschluss vom 13.05.2008 - OVG 10 L 1.08; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2010 - L 30 SF 56/09 B E; vgl. zu § 68 GKG auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.08.2011 - 1 E 684/11und - die Rechtsfrage offen lassend - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2010 - OVG 3 L 67.10), die die Umsatzsteuer unberücksichtigt lassen will, weil sie (als "Durchlaufposten") wirtschaftlich nicht bei den Bevollmächtigten verbleibe, überzeugt nicht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2012 - 6 Ta 27/12  

    Unzulässige Beschwerde gegen Vergütungsfestsetzung bei unzureichendem

    Sie liegt damit unter der gesetzlichen Grenze von 200 EUR, wobei offenbleiben kann, ob bei der Differenzwertermittlung die anteilige Umsatzsteuer außer Acht zu lassen ist (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.2.2010 L 30 SF 56/09 B E).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2012 - 6 Ta 26/12  

    Unzulässige Beschwerde gegen Vergütungsfestsetzung bei unzureichendem

    Sie liegt damit unter der gesetzlichen Grenze von 200 EUR, wobei offenbleiben kann, ob bei der Differenzwertermittlung die anteilige Umsatzsteuer außer Acht zu lassen ist (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.2.2010 L 30 SF 56/09 B E).
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