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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B   

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https://dejure.org/2017,21842
LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B (https://dejure.org/2017,21842)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B (https://dejure.org/2017,21842)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - L 32 AS 345/17 B (https://dejure.org/2017,21842)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 172 Abs 1 SGG, § 172 Abs 3 SGG, § 192 Abs 3 SGG, § 192 Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 192 Abs 1 S 2 SGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 193 Abs 1 SGG, § 197a Abs 1 SGG
    Missbrauchskosten gegen Prozessbevollmächtigten - Beschwer - Statthaftigkeit Beschwerde - Kostenentscheidung - Streitwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung von so genannten Verschuldens- bzw. Missbrauchskosten; Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung oder -verteidigung; SGB-II-Leistungen; Auferlegung von Kosten; Prozessbevollmächtigter kein Adressat einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Auferlegung von Kosten; Prozessbevollmächtigter kein Adressat einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34 Abs. 2 ; SGG § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    SGB-II -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17
    - dass der Bevollmächtigte der Beschwerdeführerin erst vor kurzem in einem ähnlich gelagerten Fall als Bevollmächtigter eine im Wesentlichen inhaltlich und sprachlich gleiche, ebenfalls missbräuchliche Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. Juni 2004 - 1 BvR 915/04, Rdnr. 6, zitiert nach juris),.

    Da § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG - im Unterschied zum geltenden § 34 Abs. 2 BVerfG - den Adressaten einer solchen Missbrauchsgebühr ausdrücklich nennt, folgt hingegen daraus nicht, dass außer den Beteiligten auch Dritte Adressaten einer Missbrauchsgebühr sein könnten, zumal die Gesetzesbegründung selbst im Zusammenhang mit § 34 Abs. 2 BVerfGG (nur) einen "Beteiligten" anspricht und ansonsten nicht den geringsten Anhalt dafür bietet, dass ein Prozessbevollmächtigter Adressat einer Missbrauchgebühr sein könnte, die vom BVerfG, soweit ersichtlich, überhaupt erstmalig mit Nichtannahmebeschluss vom 09. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 einem Prozessbevollmächtigten auferlegt wurde.

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17
    Eine Ausnahme davon ist indes in den Fällen zu machen, in denen sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass die missbräuchliche Inanspruchnahme allein oder primär auf den Bevollmächtigten zurückzuführen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Dezember 2006 - 2 BvR 2357/06, Rdnr. 12, zitiert nach juris).

    - wenn der Bevollmächtigte über Jahre hinweg mit im Wesentlichen gleichen Klagezielen, in gleich gelagerten Fällen, anhand derselben einfach-rechtlichen Anknüpfung sowie mit nahezu identischen verfassungsrechtlichen Begründungen Verfassungsbeschwerden erhoben hatte, die ausnahmslos nicht zur Entscheidung angenommen worden waren und es ausgeschlossen erscheint, dass gleichsam zufällig verschiedene Beschwerdeführer mit nahezu identischen einfach-rechtlichen und verfassungsrechtlichen Begründungen ihre Verfassungsbeschwerden dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, so dass in der Gesamtschau die schriftlichen Einlassungen zeigen, dass letztlich ein Urheber, nämlich der Bevollmächtigte, die verschiedenen Verfahren mit den gleichen, ständig wiederkehrenden Begründungsansätzen auf eine nicht ordnungsgemäße Weise betrieben hat (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Dezember 2006 - 2 BvR 2357/06, Rdnr. 12 und 13, zitiert nach juris),.

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17
    - dass der Bevollmächtigten in der Verfassungsbeschwerdeschrift Angaben über den Zugang des angegriffenen Beschlusses gemacht hatte, die in hohem Maße geeignet waren, das Bundesverfassungsgericht über die entscheidungserhebliche Tatsache des Beginns der Verfassungsbeschwerdefrist in die Irre zu führen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01. Dezember 2008 - 2 BvR 2187/08, Rdnr. 9 zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 10 U 2682/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung im erfolgreichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17
    Diese Regelung schließt Gerichtskosten im Falle eines vollen Erfolges der Beschwerde aus, so dass eine Entscheidung über Gerichtskosten entfällt (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Januar 2012 - L 5 AS 228/11 B, Rdnr. 13, zitiert nach juris, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Juli 2009 - L 10 U 2682/09 B, Rdnr. 5, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.01.2012 - L 5 AS 228/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17
    Diese Regelung schließt Gerichtskosten im Falle eines vollen Erfolges der Beschwerde aus, so dass eine Entscheidung über Gerichtskosten entfällt (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Januar 2012 - L 5 AS 228/11 B, Rdnr. 13, zitiert nach juris, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Juli 2009 - L 10 U 2682/09 B, Rdnr. 5, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17
    - dass nach bereits drei vorangegangenen erfolglosen Verfassungsbeschwerden bei jetzt weitgehend identischem Vorbringen ohne Auseinandersetzung mit der ausführlichen gerichtlichen Begründung ein richterlicher Hinweis mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen worden war (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05, Rdnr. 3, zitiert nach juris),.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04

    Witwenrente; Sonderversorgung NVA; Vergleichsrente; Systementscheidung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17
    Soweit wegen des Hinweises in der Gesetzesbegründung auf § 34 Abs. 2 BVerfGG die Auffassung vertreten wird, dass deswegen nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG auch der Prozessbevollmächtigte als Adressat einer Missbrauchsgebühr in Betracht kommt (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. August 2010 - L 8 SO 159/10, Rdnr. 2, zitiert nach juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Februar 2012 - L 29 AS 1144/11, Rdnrn. 52, 53, 55 - 57, zitiert nach juris; ohne Begründung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Mai 2008 - L 8 RA 8/04, Rdnr. 56, zitiert nach juris; offen gelassen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2016 - L 34 AS 2443/15, Rdnr. 34, zitiert nach juris), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BSG, 28.10.2010 - B 13 R 229/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17
    Diese Vorschrift setzt voraus, dass vor Rücknahme der Klage ein Urteil ergangen ist (Meyer-Ladewig, a.a.O., § 192 Rdnr. 20a), wobei eine Änderung im Rechtsmittelverfahren auch nur in Betracht kommt, wenn ein zulässiges Rechtsmittel eingelegt worden ist (Bundessozialgericht - BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - B 13 R 229/10 B, Rdnr. 14, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-1500 § 192 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2010 - L 8 SO 159/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung auf den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17
    Soweit wegen des Hinweises in der Gesetzesbegründung auf § 34 Abs. 2 BVerfGG die Auffassung vertreten wird, dass deswegen nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG auch der Prozessbevollmächtigte als Adressat einer Missbrauchsgebühr in Betracht kommt (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. August 2010 - L 8 SO 159/10, Rdnr. 2, zitiert nach juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Februar 2012 - L 29 AS 1144/11, Rdnrn. 52, 53, 55 - 57, zitiert nach juris; ohne Begründung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Mai 2008 - L 8 RA 8/04, Rdnr. 56, zitiert nach juris; offen gelassen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2016 - L 34 AS 2443/15, Rdnr. 34, zitiert nach juris), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11

    Unstreitig unzulässige Berufung - Verschuldenskosten für Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17
    Soweit wegen des Hinweises in der Gesetzesbegründung auf § 34 Abs. 2 BVerfGG die Auffassung vertreten wird, dass deswegen nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG auch der Prozessbevollmächtigte als Adressat einer Missbrauchsgebühr in Betracht kommt (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. August 2010 - L 8 SO 159/10, Rdnr. 2, zitiert nach juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Februar 2012 - L 29 AS 1144/11, Rdnrn. 52, 53, 55 - 57, zitiert nach juris; ohne Begründung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Mai 2008 - L 8 RA 8/04, Rdnr. 56, zitiert nach juris; offen gelassen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2016 - L 34 AS 2443/15, Rdnr. 34, zitiert nach juris), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 11 AS 157/12

    Verschuldenskosten; Prozeßbevollmächtigter; Beschwerdebefugnis keien isolierte

  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die durch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 34 AS 2443/15

    Auferlegung von Verschuldenskosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - L 5 AS 1483/19

    Auferlegung von Verschuldenskosten ausschließlich Beteiligten des

    Für eine solche gesonderte, gegenüber einem "Dritten", mit der Hauptsache lediglich im Beschluss zusammen ergangene Entscheidung ist die Beschwerde nach § 172 Abs. 1 SGG eröffnet, da ein gesetzlich geregelter Ausschluss nicht ersichtlich ist (vgl. für eine Beschwerde gegen die Auferlegung von Kosten nach § 192 SGG auf einen Prozessbevollmächtigten in einem Urteil LSG Baden-Württemberg v. 30.11.2017 - L 4 P 4479/17 B - juris; LSG Berlin-Brandenburg v. 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B - juris, Rn. 15 ff.).

    Die systematische Anführung der Gleichstellung des Vertreters eines Beteiligten oder des "Bevollmächtigten" nach der Beschreibung der Kostentatbestände ("Verschulden des Beteiligten" an einer Vertagung, an der Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung [Verschuldenskosten, § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG], Fortführung des Rechtsstreits durch den Beteiligten trotz Darlegung der Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung [Missbräuchlichkeitskosten, § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG) spricht dafür, dass es sich bei der Regelung in § 192 Abs. 1 Satz 2 SGG um eine Zurechnungsvorschrift für das tatbestandlich geforderte Verhalten eines Beteiligten handelt (so LSG Baden-Württemberg v. 30.11.2017 - L 4 P 4479/17 B - juris; LSG Berlin-Brandenburg v. 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B - juris; B. Schmidt, a.a.O., § 192, Rn. 2, m.w.N.; von Kageneck in Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, Kostenrecht, SGG § 192, Rn. 3; Lowe, a.a.O.; Rn. 5), obgleich der Gesetzgeber in Satz 2 nicht wie in § 51 Abs. 2 ZPO oder § 85 Abs. 2 ZPO ausdrücklich (nur) das "Verschulden oder Verhalten" gleichgestellt hat.

    Gerade diesen Wortlaut des § 34 BVerfGG hat der Gesetzgeber im Rahmen des § 192 Abs. 1 SGG bei der Bestimmung des Adressatenkreise nicht übernommen, sondern diesen ausdrücklich bestimmt (wie hier LSG Baden-Württemberg v. 30.11.2017 - L 4 P 4479/17 B -, a.a.O., Rn. 17; LSG Berlin-Brandenburg v. 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B -, a.a.O., Rn. 49; a.A. LSG Berlin-Brandenburg v. 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11 - juris, m.w.N.; Loytved, a.a.O., m.w.N.).

    Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeführers waren der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B -, a.a.O., Rn. 55 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 1/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung gegenüber dem

    Ob Satz 1 die Auferlegung von Kosten nur gegenüber einem Beteiligten, zu denen der Prozessbevollmächtigte des Klägers - wie oben ausgeführt - nicht gehört, oder auch gegenüber einem Prozessbevollmächtigten erlaubt, ist umstritten (zum Streitstand vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Mai 2017 - L 32 AS 345/17 B -, juris; Loytved, jurisPR-SozR 9/2018 Anm. 3).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 57/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    Dies gilt nicht nur, soweit es sich um ausschließlich eine solche Kostenentscheidung enthaltende Beschlüsse (z. B. LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2017 - L 32 AS 345/17 B -, Rn. 15, juris; vgl. Krauß, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. Aufl. 2014, § 192 Rn. 63) oder Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (jüngst - nach Erhebung der Beschwerde des Beschwerdeführers zum LSG - auch LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Januar 2020 - L 5 AS 1483/19 B -, Rn. 10, juris) handelt, sondern auch für den Fall, dass - wie hier - die Gebühr im Sachurteil selbst neben einer dort ergangenen Kostengrundentscheidung ausgesprochen wird (LSG BW, Beschluss vom 30. November 2017 - L 4 P 4479/17 B -, Rn. 11, juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 58/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    Dies gilt nicht nur, soweit es sich um ausschließlich eine solche Kostenentscheidung enthaltende Beschlüsse (z. B. LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2017 - L 32 AS 345/17 B -, Rn. 15, juris; vgl. Krauß, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. Aufl. 2014, § 192 Rn. 63) oder Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (jüngst - nach Erhebung der Beschwerde des Beschwerdeführers zum LSG - auch LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Januar 2020 ​- L 5 AS 1483/19 B -, Rn. 10, juris) handelt, sondern auch für den Fall, dass - wie hier -die Gebühr im Sachurteil selbst neben einer dort ergangenen Kostengrundentscheidung ausgesprochen wird (LSG BW, Beschluss vom 30. November 2017 - L 4 P 4479/17 B - Rn. 11, juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 50/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    Dies gilt nicht nur, soweit es sich um ausschließlich eine solche Kostenentscheidung enthaltende Beschlüsse (z. B. LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2017 - L 32 AS 345/17 B -, Rn. 15, juris; vgl. Krauß, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. Aufl. 2014, § 192 Rn. 63) oder Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (jüngst - nach Erhebung der Beschwerde des Beschwerdeführers zum LSG - auch LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Januar 2020 - L 5 AS 1483/19 B -, Rn. 10, juris) handelt, sondern auch für den Fall, dass - wie hier - die Gebühr im Sachurteil selbst neben einer dort ergangenen Kostengrundentscheidung ausgesprochen wird.
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 51/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    Dies gilt nicht nur, soweit es sich um ausschließlich eine solche Kostenentscheidung enthaltende Beschlüsse (z. B. LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2017 ​- L 32 AS 345/17 B -,​Rn. 15, juris; vgl. Krauß, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. . 2014, § 192 Rn. 63) oder Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (jüngst - nach Erhebung der Beschwerde des Beschwerdeführers zum LSG - auch LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Januar 2020 ​- L 5 AS 1483/19 B -,​Rn. 10, juris) handelt, sondern auch für den Fall, dass - wie hier - die Gebühr im Sachurteil selbst neben einer dort ergangenen Kostengrundentscheidung ausgesprochen wird.
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 52/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    Dies gilt nicht nur, soweit es sich um ausschließlich eine solche Kostenentscheidung enthaltende Beschlüsse (z. B. LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2017 - L 32 AS 345/17 B -, Rn. 15, juris; vgl. Krauß, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. Aufl. 2014, § 192 Rn. 63) oder Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (jüngst - nach Erhebung der Beschwerde des Beschwerdeführers zum LSG - auch LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Januar 2020 - L 5 AS 1483/19 B -, Rn. 10, juris) handelt, sondern auch für den Fall, dass - wie hier - die Gebühr im Sachurteil selbst neben einer dort ergangenen Kostengrundentscheidung ausgesprochen wird.
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 53/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    Dies gilt nicht nur, soweit es sich um ausschließlich eine solche Kostenentscheidung enthaltende Beschlüsse (z. B. LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2017 - L 32 AS 345/17 B -, Rn. 15, juris; vgl. Krauß, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. . 2014, § 192 Rn. 63) oder Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (jüngst - nach Erhebung der Beschwerde des Beschwerdeführers zum LSG - auch LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Januar 2020  L 5 AS 1483/19 B -, Rn. 10, juris) handelt, sondern auch für den Fall, dass - wie hier - die Gebühr im Sachurteil selbst neben einer dort ergangenen Kostengrundentscheidung ausgesprochen wird (LSG BW, Beschluss vom 30. November 2017 ​- L 4 P 4479/17 B -,. 11, juris).
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