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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - L 32 B 858/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,8513
LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - L 32 B 858/08 AS ER (https://dejure.org/2008,8513)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2008 - L 32 B 858/08 AS ER (https://dejure.org/2008,8513)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - L 32 B 858/08 AS ER (https://dejure.org/2008,8513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Berücksichtigung von Kindergeld bei der Ermittlung angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung von BaföG-Empfängern; Zulässigkeit einer Mischung aus abstrakter und konkreter Berechnung bei der Ermittlung einer Bedarfsdeckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung, Ermittlung des Bedarfs

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Berlin, 23.03.2007 - S 37 AS 2804/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Auszubildender -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - L 32 B 858/08
    23 Nach Auffassung des Senats kann dabei allerdings der Bedarf nur durch Einnahmen im Sinne des § 22 Abs. 7 SGB II "gedeckt" sein, die dem Antragsteller tatsächlich zufließen (andere Auffassung wohl 14. Senat, Beschluss vom 7.2.2008 - L 14 B 133/08 AS ER Rdnr. 8; offen gelassen von Berlit in LPG - SGB II 2. Auflage 2007 § 22 Rdnr. 130: " von dem (...) Bedarf sind abzusetzen die Leistungen, die in die Bedarfsermittlung (...) eingeflossen sind bzw. gewährt werden."; wie hier -im Rahmen einer Berechnung rein nach dem SGB II-: SG Berlin Beschluss vom 23.3.2007 - S 37 AS 2804/07 ER und hierauf Bezug nehmend Lang/Link in Eicher/Spellbrink SGB II § 22 Rdnr. 123).

    Zum selben Ergebnis gelangt man auch bei einer Berechnung nach SGB II (eine solche Berechnung hält das SG Berlin, Beschluss vom 23.3.2007 - S 37 AS 2804/07 ER- für zwingend geboten; ebenso LSG Baden-Württemberg a. a.O.; Frank in Hohn GK-SGB II § 22 Rdnr. 84 und - ohne Begründung- Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II § 22 Rdnr. 22 ):.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 7 AS 403/08

    Zuschuss gem § 22 Abs 7 SGB 2 - Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - L 32 B 858/08
    Es ist danach bei einer konkreten Sichtweise auch nicht ein Kostenbeitrag zu den Unterkunftskosten in Höhe von 197,-- EUR von vornherein als gedeckt anzusehen, weil nur konkrete Einnahmen zu berücksichtigen sind (a.A. 14. Senat, a.a.O -im Ergebnis aber gleich wegen der Nichtberücksichtigung des Kindergeldes, dazu unten 6., Hessischer LSG, B. v. 2.08.2007 -L 9 AS 215/07 ER; LSG Baden-Württemberg, B. v. 21.02.08 -L 7 AS 403/08 ER-B; wie hier -wohl- Piepenstock in Schlegel/Voelzke SGB II, 2.A.2007 § 22 Rdnr. 156).
  • LSG Hessen, 02.08.2007 - L 9 AS 215/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - L 32 B 858/08
    Es ist danach bei einer konkreten Sichtweise auch nicht ein Kostenbeitrag zu den Unterkunftskosten in Höhe von 197,-- EUR von vornherein als gedeckt anzusehen, weil nur konkrete Einnahmen zu berücksichtigen sind (a.A. 14. Senat, a.a.O -im Ergebnis aber gleich wegen der Nichtberücksichtigung des Kindergeldes, dazu unten 6., Hessischer LSG, B. v. 2.08.2007 -L 9 AS 215/07 ER; LSG Baden-Württemberg, B. v. 21.02.08 -L 7 AS 403/08 ER-B; wie hier -wohl- Piepenstock in Schlegel/Voelzke SGB II, 2.A.2007 § 22 Rdnr. 156).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2008 - L 14 B 133/08

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung - Zuschuss gem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - L 32 B 858/08
    23 Nach Auffassung des Senats kann dabei allerdings der Bedarf nur durch Einnahmen im Sinne des § 22 Abs. 7 SGB II "gedeckt" sein, die dem Antragsteller tatsächlich zufließen (andere Auffassung wohl 14. Senat, Beschluss vom 7.2.2008 - L 14 B 133/08 AS ER Rdnr. 8; offen gelassen von Berlit in LPG - SGB II 2. Auflage 2007 § 22 Rdnr. 130: " von dem (...) Bedarf sind abzusetzen die Leistungen, die in die Bedarfsermittlung (...) eingeflossen sind bzw. gewährt werden."; wie hier -im Rahmen einer Berechnung rein nach dem SGB II-: SG Berlin Beschluss vom 23.3.2007 - S 37 AS 2804/07 ER und hierauf Bezug nehmend Lang/Link in Eicher/Spellbrink SGB II § 22 Rdnr. 123).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - L 1 AS 3286/09
    In seiner Entscheidung vom 28. Mai 2008 (L 32 B 858/08 AS ER) hat der 32. Senat des LSG Berlin-Brandenburg eine Festlegung offen gelassen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2010 - L 15 AS 1080/09

    Geltendmachung einer Gewährung von vorläufig ungedeckten Unterkunftskosten ohne

    Dies gilt umso mehr, weil es sich bei dem Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II in der Sache um eine Leistung der Ausbildungsförderung und nicht der Grundsicherung für Arbeitssuchende handelt (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Mai 2008 - L 32 B 858/08 AS ER, Rn 20; Wrackmeyer, NDV 2008, 355, 357; i.E. wohl ebenso: Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, K § 22 Rn 166).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 2323/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beginn der Klagefrist - abgeänderter

    Überdies hat der BaföG-Gesetzgeber zwar die frühere ausdrückliche Zuordnung zu den zu berücksichtigenden Einnahmen gestrichen, das Kindergeld aber nicht ausdrücklich umgekehrt dem Katalog der nicht zu berücksichtigenden Einnahmearten zugeordnet (vgl. § 21 Abs. 3 und 4 BaföG, so bereits Beschluss des Senats vom 28. Mai 2008 - L 32 B 858/08 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2009 - L 19 AS 79/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der Senat folgt nicht der vom Sozialgericht und der Beklagten vertretenen Auffassung, dass zur Berechnung des Zuschusses nach § 22 Abs. 7 SGB II der fiktive Gesamtbedarf eines Antragstellers nach dem SGB II (Regelleistung nach § 20 SGB II+ Mehrbedarf nach § 21 SGB II + Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II) zu ermitteln und diesem als zu berücksichtigender Gesamtbedarf des Antragstellers das vorhandene, nach den Maßstäben des SGB II bereinigte Gesamteinkommen und Vermögen gegenüber zu stellen ist (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2008, L 28 B 819/08 AS ER; offengelassen im Beschluss vom 28.05.2008, L 32 B 858/08 AS ER; Berlit in LPK-SGB II., 2 Aufl., § 22 Rdz. 130f; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rdz. 125).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - L 16 AL 308/06

    Berücksichtigung von Kindergeld bei Vorausleistung von Berufsausbildungsbeihilfe;

    Der Gesetzgeber hat zwar die frühere ausdrückliche Zuordnung zum Einkommen gestrichen, das Kindergeld aber auch nicht den ausdrücklich nicht zu berücksichtigenden Einnahmen zugeordnet (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Mai 2008 - L 32 B 858/08 AS ER -, veröffentlicht in juris).
  • SG Oldenburg, 16.03.2009 - S 46 AS 143/09
    Da Kindergeld grundsätzlich ein Anspruch der Eltern ist, handelt es sich im Regelfall auch um die Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung, wenn die Eltern das Kindergeld an den Auszubildenden weiterreichen (Beschluss des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.05.2008 - L 32 B 858/08 AS).
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