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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09 WA   

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LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09 WA (https://dejure.org/2009,11942)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.10.2009 - L 33 R 290/09 WA (https://dejure.org/2009,11942)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - L 33 R 290/09 WA (https://dejure.org/2009,11942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Regelaltersrente einer ehemals in der DDR lebenden und keinem Sonderversorgungssystem angehörenden Person wegen weiterer zu berücksichtigender Beitragszeiten ; Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des rechtmäßigen Erwerbs bestehenden Höhe ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09
    2.1 das Eigentum des Klägers, das er in Form von Ansprüchen und Anwartschaften aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland mitgebracht hat, umfassend zu achten, die Ansprüche auf Rente aus der SV und auf Zusatzrente aus der FZR in Übereinstimmung mit dem Zahlbetragsschutz des EV, zum 31. Dezember 1991 erhöht um 6, 84 % und ab 1. Juli 1990 (zunächst fiktiv) angepasst wie die Löhne und Einkommen im Beitrittsgebiet, zu berücksichtigen und ab Rentenbeginn nach den gleichen Konditionen zu gewähren, wie sie vom EV für Bestandsrentner vorgesehen und vom BVerfG (BVerfGE 100, 1 ff.) bestätigt wurden;.

    2.3.der Bescheid über die Beitragsänderungen zum 1. April 2004 aufzuheben und die Anpassungen der Rente sowie die Rentenangleichung Ost an West zum 1. Juli 2003, 1. Juli 2004, 1. Juli 2005 sowie zum 1. Juli 2006 nach den verbindlichen Vorgaben des EV und des GG durchzuführen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anspruch auf die "Anpassung Ost" nach dem Leiturteil des BVerfG vom 28. April 1999 unter Eigentumsschutz steht (BVerfGE 100, 1 ).

    Abgesehen davon, dass die Beweisanträge bereits unsubstantiiert sind, da keine konkreten Tatsachenbehauptungen unter Beweis gestellt und Beweismittel benannt werden, ist der entscheidungserhebliche Sachverhalt geklärt; die mit den Anträgen aufgeworfenen Rechtsfragen sind höchstrichterlich entschieden (vgl. den auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ergangenen Beschluss des BSG vom 25. April 2003 - B 5 RJ 196/01 B - sowie BVerfG, Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 - Juris).

  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 4/99 R

    Vorbehaltsbescheid - Anpassungsbescheide - endgültiger Bescheid - Rückforderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09
    Im Hinblick auf die eindeutige Formulierung des Bescheides war nach dem Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten unzweifelhaft zu erkennen, dass es sich um eine vorläufige Regelung im Sinne einer Vorschussgewährung nach § 42 Abs. 1 Satz 1 SGB I handelte und über die Leistungshöhe abschließend erst in einem weiteren Bescheid entschieden werden sollte (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16. Juni 1999 - B 9 V 4/99 R - Juris RdNr. 14).

    Die Bindungswirkung gemäß § 77 SGG bzw. die Regelungswirkung im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG ist daher von vornherein auf den Zeitpunkt des Erlasses des endgültigen Verwaltungsakts begrenzt und entfällt sodann (vgl. BSG, Urteile vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 18/02 R - Juris RdNr. 16 und vom 16. Juni 1999, a.a.O., RdNr. 16).

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/02 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - vorläufiger Jahresausgleich für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn, wie hier, im Verlauf eines gerichtlichen Klageverfahrens ein vorläufiger Bescheid durch einen endgültigen Bescheid ersetzt wird, der in vollem Umfang den Zeitraum erfasst, der bereits vorläufig geregelt worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 18/02 R - Juris RdNr. 22 und vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 21/97 - Juris RdNr. 11; vgl. auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage 2005, § 96 RdNr. 9b bzw. ders. 9. Auflage 2008, § 96 RdNr. 9b).

    Die Bindungswirkung gemäß § 77 SGG bzw. die Regelungswirkung im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG ist daher von vornherein auf den Zeitpunkt des Erlasses des endgültigen Verwaltungsakts begrenzt und entfällt sodann (vgl. BSG, Urteile vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 18/02 R - Juris RdNr. 16 und vom 16. Juni 1999, a.a.O., RdNr. 16).

  • BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09
    Für eine die Fiktion der Klagerücknahme bzw. hier der Berufungsrücknahme auslösende Betreibensaufforderung ist nur Raum, wenn zum Zeitpunkt ihres Erlasses begründete Zweifel am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juli 2000 - 8 B 119/00 - Juris RdNr. 3 und vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 - Juris; BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 - Juris RdNr. 14; Roller in Lüdtke (Hrsg.), Sozialgerichtsgesetz, 3. Auflage 2008, R 102 RdNr. 18; Rennert in Eyermann (Hrsg.), VwGO, 12. Auflage 2006, § 92 RdNr. 16).

    Wenn am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses dagegen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können, verfehlt eine Aufforderung zum Betreiben des Verfahrens ihren Zweck und führt die Rechtsfolge der Rücknahmefiktion nicht herbei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000, a.a.O.).

  • EGMR, 25.09.2007 - 12923/03

    G. K gegen Deutschland

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits mehrfach entschieden, dass der deutsche Gesetzgeber bei den Fragen, die sich durch den Übergang von einem kommunistischen Regime zu einem demokratischen und marktwirtschaftlichen System zwangsläufig gestellt haben, über einen weiten Ermessensspielraum verfügte, ohne dass etwa in Bezug auf die Einführung der verschiedenen Stichtage für den Rentenüberleitungsschutz eine Verletzung der EMRK festzustellen gewesen wäre (vgl. EGMR, Entscheidung vom 25. September 2007 - 12923/03 - Juris).
  • LSG Hamburg, 18.03.2009 - L 1 R 9/09

    Erledigung des Verfahrens durch Fiktion der Berufungsrücknahme mangels Betreibens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09
    Dies ist nicht der Fall (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 18. März 2009 - L 1 R 9/09 - Juris RdNr. 14 m.w.N., Revision anhängig: BSG - B 5 R 58/09 R - a.A. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 156 RdNr. 1b).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn, wie hier, im Verlauf eines gerichtlichen Klageverfahrens ein vorläufiger Bescheid durch einen endgültigen Bescheid ersetzt wird, der in vollem Umfang den Zeitraum erfasst, der bereits vorläufig geregelt worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 18/02 R - Juris RdNr. 22 und vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 21/97 - Juris RdNr. 11; vgl. auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage 2005, § 96 RdNr. 9b bzw. ders. 9. Auflage 2008, § 96 RdNr. 9b).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09
    Für eine die Fiktion der Klagerücknahme bzw. hier der Berufungsrücknahme auslösende Betreibensaufforderung ist nur Raum, wenn zum Zeitpunkt ihres Erlasses begründete Zweifel am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juli 2000 - 8 B 119/00 - Juris RdNr. 3 und vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 - Juris; BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 - Juris RdNr. 14; Roller in Lüdtke (Hrsg.), Sozialgerichtsgesetz, 3. Auflage 2008, R 102 RdNr. 18; Rennert in Eyermann (Hrsg.), VwGO, 12. Auflage 2006, § 92 RdNr. 16).
  • BSG, 15.12.2008 - B 12 KR 60/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09
    37 Nach der Vorschrift des § 227 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), die gemäß § 202 SGG auch für das sozialgerichtliche Verfahren gilt (vgl. nur BSG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - B 12 KR 60/07 B - Juris RdNr. 8 und vom 13. November 2008 - B 13 R 277/08 B - Juris RdNr. 15), kann aus erheblichen Gründen ein Termin aufgehoben oder verlegt sowie eine Verhandlung vertagt werden.
  • BSG, 25.05.2009 - B 5 R 58/09 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09
    Dies ist nicht der Fall (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 18. März 2009 - L 1 R 9/09 - Juris RdNr. 14 m.w.N., Revision anhängig: BSG - B 5 R 58/09 R - a.A. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 156 RdNr. 1b).
  • BVerwG, 27.05.2008 - 4 B 42.07

    Zulassung einer Revision wegen unrichtiger Anwendung eines vom

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 14 AS 1005/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - fiktive Klagerücknahme - Betreibensaufforderung -

  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 277/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 7 ZB 06.3284

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags; Zulassung zur Prüfung; Rechtskraft;

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Schon von daher trifft die Ansicht des LSG nicht zu, aus den entsprechenden Vorschriften über das Berufungsverfahren ergebe sich "nichts anderes" iS des § 153 Abs. 1 SGG (aA auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.10.2009 - L 33 R 290/09 WA - Juris RdNr 32, ohne eigenständige Begründung unter Hinweis auf das hier angefochtene LSG-Urteil) .
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R

    Zulässigkeit einer fiktiven Berufungsrücknahme bei Nichtbetreiben des

    Schon von daher trifft die Ansicht des LSG nicht zu, aus den entsprechenden Vorschriften über das Berufungsverfahren ergebe sich "nichts anderes" iS des § 153 Abs. 1 SGG (aA auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.10.2009 - L 33 R 290/09 WA - Juris RdNr 32, ohne eigenständige Begründung unter Hinweis auf das im Parallelverfahren B 13 R 58/09 R aufgehobene Urteil des LSG Hamburg vom 18.3.2009 <L 1 R 9/09>) .
  • LSG Bayern, 12.07.2011 - L 11 AS 582/10

    Fristbeginn, Unterschrift, Klagerücknahmefiktion, Erledigung

    Eine die Fiktion der Klagerücknahme auslösende Betreibensaufforderung wäre nur in Betracht gekommen, wenn zum Zeitpunkt ihres Erlasses sachlich begründete Zweifel am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses der Klägerin bestanden hätten (vgl BVerfG, Beschluss vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95; BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.06.2010 - L 5 AS 217/10; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.10.2009 - L 33 R 290/09 WA - jeweils zitiert nach juris - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 9. Aufl, § 102 Rn 8a).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - L 33 R 1051/10

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Klagerücknahmefiktion - Wegfall des

    Es müssen sachlich begründete Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses vorliegen (vgl. Urteil des Senats vom 15. Oktober 2009 - L 33 R 290/09 WA - zitiert nach Juris m. w. Nachw., Roller in Lüdtke (Hrsg.), Sozialgerichtsgesetz, 3. Auflage 2008, § 102 RdNr. 18, Leitherer, a. a. O., § 102 RdNr.8a und Schaffhausen, ASR 2010, S. 112 ff.).
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