Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 34 AS 2082/09 B ER, L 34 AS 2086/09 B PKH |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 19 SGB 2, §§ 19 ff SGB 2, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU 2004, Art 12 EG
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitssuche - Unionsbürger - Europarechtskonformität - Arbeitslosengeld II als Sozialhilfeleistung iS der EGRL 38/2004 - keine Verletzung des EuFürsAbk
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Freizügigkeitsgesetz; EU-Ausländer; Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche; Europäisches Fürsorgeabkommen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Arbeitslosengeld II im Wege des einstweiligen Rechtschutzes durch einen Arbeit suchenden ausländischen Unionsbürger; Einordnung der Regelleistung nach § 20 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) als Sozialleistung ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
SGG § 86b Abs. 2 S. 2, SGB II § 7 Abs. 1 S. 1, SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, FreizügG/EU § 5, EG Art. 18 Abs. 1, RL 2004/38/EG Art. 24 Abs. 2, EG Art. 39 Abs. 2, EG Art. 12, EFA Art. 1
SGB II, Unionsbürger, Großbritannien, vorläufiger Rechtsschutz, Unionsbürgerrichtlinie, Europäisches Fürsorgeabkommen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 20.11.2009 - S 124 AS 36421/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 34 AS 2082/09 B ER, L 34 AS 2086/09 B PKH
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 34 AS 2082/09
Nicht dazu zählen finanzielle Leistungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen (Urteil des EuGH vom 4. Juni 2009, Rs. C-22/08 und C-23/08, www.curia.eu, Tz. 45).Auch nach dem Ergebnis der Leistung (vgl. zu diesem Kriterium Urteil des EuGH vom 4. Juni 2009, a.a.O., Tz. 42) bezweckt diese nicht, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, sondern die Existenzsicherung.
24 Abs. 2 der Unionsbürgerrichtlinie ist mit höherrangigem Gemeinschaftsrecht, insbesondere mit Art. 39 Abs. 2 EG vereinbar (vgl. Urteil des EuGH vom 4. Juni 2009, a.a.O., Tz. 46).
Der Europäische Gerichtshof hat es mit Blick auf Art. 12 EG auch nicht beanstandet, dass Unionsbürger von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen werden, die Drittstaatsangehörigen etwa nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden (Urteil des EuGH vom 4. Juni 2009, a.a.O., Tz. 51 ff.).
- EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 34 AS 2082/09
In der Rechtssache Trojani hat der Europäische Gerichtshof (Urteil des EuGH vom 7. September 2004, C-456/02, Juris, Tz. 33) ausdrücklich festgestellt, dass zu den Beschränkungen und Bedingungen des Rechts des Unionsbürgers aus Art. 18 EG auch der Art. 1 der (seinerzeit geltenden) Richtlinie 90/364/EWG gehöre.Mangels ausreichender Existenzmittel bestehe daher ein Recht eines Unionsbürgers, der sich in einer Situation wie der des dortigen Klägers befindet, aus Art. 18 EG auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, nicht (Urteil des EuGH vom 7. September 2004, a.a.O., Tz. 36).
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann sich ein nicht wirtschaftlich aktiver Unionsbürger bei Leistungen der Sozialhilfe aber (nur) in den Fällen auf Art. 12 EG berufen, in denen er sich im Aufnahmestaat "für eine bestimmte Dauer rechtmäßig aufgehalten hat oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt" (Urteil des EuGH vom 7. September 2004, a.a.O., Tz. 43).
- BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 34 AS 2082/09
Die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Art. 19 Absatz 4 des Grundgesetzes darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - zitiert jeweils nach Juris). - OVG Berlin, 22.04.2003 - 6 S 9.03
Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Einreise "um zu"; EU-Angehörige; …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 34 AS 2082/09
Hierfür wäre nur dann Raum, wenn eine entsprechende ausdrückliche Regelung im EFA selbst enthalten wäre (Beschluss des OVG Berlin vom 22. April 2003 - 6 S 9.03 -, zitiert nach Juris, m. w. Nachw.). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 34 AS 2082/09
Die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Art. 19 Absatz 4 des Grundgesetzes darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - zitiert jeweils nach Juris).
- BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R
In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II
gg) Der Senat vermag schließlich auch keinen rechtlichen Ansatzpunkt dafür zu erkennen, das EFA nur auf diejenigen Ausländer anzuwenden, die sich zur Zeit des Eintritts der Hilfebedürftigkeit bereits in dem um Hilfe angegangenen Staat erlaubt aufhielten und mithin nicht auf diejenigen, die als bereits bedürftige Personen in einen Vertragsstaat einreisten (so aber LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 8.1.2010 - L 34 AS 2082/09 B ER, L 34 AS 2086/09 B PKH -, unter Verweis auf OVG Berlin Beschluss vom 22.4.2003 - 6 S 9.03 - FEVS 55, 186, 190). - LSG Baden-Württemberg, 31.07.2017 - L 7 SO 2557/17
(Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …
Es vermag dadurch direkte Rechte (und Pflichten) des Einzelnen zu begründen (BVerwG…, Urteil vom 14. März 1985 - 5 C 145/83 - BVerwGE 71, 139, 142 - juris Rdnr. 10; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2010 - L 34 AS 2082/09 B ER - juris; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand 05/17, § 23 Rdnrn. 24f). - LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - L 29 AS 2128/09
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Ausländer, hier polnische …
Vielmehr ist der Senat im Einvernehmen mit dem 34. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg der Ansicht, dass diese Regelung europarechtskonform ist, sofern sie nicht Leistungen betrifft, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, sondern Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern sollen (siehe Beschluss des 34. Senats vom 8. Januar 2010, L 34 AS 2082/09 B ER und L 34 AS 2086/09 B PKH, m.w.N., zit. nach Juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2010 - L 20 AS 1599/09 Der 34. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat hierzu in seinen Beschlüssen vom 8. Januar 2010 - L 34 AS 2082/09 B ER - und - L 34 AS 2086/09 B PKH - ausgeführt:.