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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 255/13 EK U   

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https://dejure.org/2014,26456
LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 255/13 EK U (https://dejure.org/2014,26456)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2014 - L 37 SF 255/13 EK U (https://dejure.org/2014,26456)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2014 - L 37 SF 255/13 EK U (https://dejure.org/2014,26456)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungsklage bei überlanger Verfahrensdauer

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 23 S 2 ÜberlVfRSchG, § 198 Abs 1 S 1 GVG, § 198 Abs 3 S 1 GVG, § 198 Abs 4 GVG
    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Altfall - keine unverzügliche Erhebung einer Verzögerungsrüge - Präklusion des Entschädigungsanspruchs und der Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer - sozialgerichtliches Verfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    §§ 198 ff ÜberlVfRSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahren; Versäumung rechtzeitiger Verzögerungsrüge durch den Entschädigungskläger; Präklusionswirkung für den Entschädigungsprozess; Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer im sozialgerichtlichen Verfahren; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer im sozialgerichtlichen Verfahren; Präklusion des Entschädigungsanspruchs bei nicht rechtzeitiger Erhebung einer Verzögerungsrüge; Berücksichtigung bei der Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer im sozialgerichtlichen Verfahren; Präklusion des Entschädigungsanspruchs bei nicht rechtzeitiger Erhebung einer Verzögerungsrüge; Berücksichtigung bei der Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 879
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 37 SF 274/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Altfall - Verzögerungsrüge - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 255/13
    Wird eine unverzüglich erforderliche Verzögerungsrüge nicht rechtzeitig erhoben, ist ein Entschädigungsanspruch bis zum Zeitpunkt der Erhebung der Verzögerungsrüge präkludiert (so schon LSG Berlin-Potsdam vom 2.8.2013 - L 37 SF 252/12 EK AL = juris RdNr 37 sowie L 37 SF 274/12 EK AS = juris RdNr 54).

    Der Senat ist in zwei Urteilen vom 02. August 2013 (L 37 SF 252/12 EK AL, juris, Rn. 28 ff., und L 37 SF 274/12 EK AS, juris, Rn. 43 ff.) unter ausführlicher Begründung davon ausgegangen, dass nur eine innerhalb eines Monats ab Inkrafttreten des Gesetzes erhobene Verzögerungsrüge als unverzüglich anzusehen ist.

    Dies hat zur Folge, dass ein Entschädigungsanspruch bis zum Zeitpunkt der Erhebung der Verzögerungsrüge als präkludiert anzusehen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 02.08.2013 - L 37 SF 252/12 EK AL - Rn. 37 sowie - L 37 SF 274/12 EK AS - Rn. 54, jeweils zitiert nach juris, so auch BGH, a.a.O., Rn. 27 f.).

    Angesichts der bis zum Zeitpunkt der Erhebung der Verzögerungsrüge eingetretenen Präklusion, die sich nicht nur auf den Entschädigungsanspruch, sondern auch auf eine mögliche Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer erstreckt (BGH, a.a.O., Rn. 35, anders noch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.08.2013 - L 37 SF 274/12 EK AS - juris, Rn. 56), bedarf es schließlich keiner Klärung, ob der Senat auch ohne dahingehenden ausdrücklichen Antrag des Klägers ggf. eine Überlänge der Verfahrensdauer von Amts wegen feststellen könnte.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 37 SF 252/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Altfall - Verzögerungsrüge - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 255/13
    Wird eine unverzüglich erforderliche Verzögerungsrüge nicht rechtzeitig erhoben, ist ein Entschädigungsanspruch bis zum Zeitpunkt der Erhebung der Verzögerungsrüge präkludiert (so schon LSG Berlin-Potsdam vom 2.8.2013 - L 37 SF 252/12 EK AL = juris RdNr 37 sowie L 37 SF 274/12 EK AS = juris RdNr 54).

    Der Senat ist in zwei Urteilen vom 02. August 2013 (L 37 SF 252/12 EK AL, juris, Rn. 28 ff., und L 37 SF 274/12 EK AS, juris, Rn. 43 ff.) unter ausführlicher Begründung davon ausgegangen, dass nur eine innerhalb eines Monats ab Inkrafttreten des Gesetzes erhobene Verzögerungsrüge als unverzüglich anzusehen ist.

    Dies hat zur Folge, dass ein Entschädigungsanspruch bis zum Zeitpunkt der Erhebung der Verzögerungsrüge als präkludiert anzusehen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 02.08.2013 - L 37 SF 252/12 EK AL - Rn. 37 sowie - L 37 SF 274/12 EK AS - Rn. 54, jeweils zitiert nach juris, so auch BGH, a.a.O., Rn. 27 f.).

  • BGH, 10.04.2014 - III ZR 335/13

    Entschädigung für eine unangemessene Verfahrensdauer in einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 255/13
    Die Präklusion erstreckt sich nicht nur auf den Entschädigungsanspruch, sondern auch auf eine mögliche Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer (Anschluss an BGH vom 10.4.2014 - III ZR 335/13 = AnwBl 2014, 658 - RdNr 35).

    Inzwischen haben sowohl der Bundesfinanzhof (Urteil vom 07.11.2013 - X K 13/12 - juris, Rn. 31 ff.) als auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10.04.2014 - III ZR 335/13 - juris, Rn. 23 ff.) angenommen, dass eine Verzögerungsrüge solange als unverzüglich anzusehen ist, wie sie innerhalb von drei Monaten ab Inkrafttreten des GRüGV erhoben wird.

  • BFH, 07.11.2013 - X K 13/12

    Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 255/13
    Inzwischen haben sowohl der Bundesfinanzhof (Urteil vom 07.11.2013 - X K 13/12 - juris, Rn. 31 ff.) als auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10.04.2014 - III ZR 335/13 - juris, Rn. 23 ff.) angenommen, dass eine Verzögerungsrüge solange als unverzüglich anzusehen ist, wie sie innerhalb von drei Monaten ab Inkrafttreten des GRüGV erhoben wird.
  • OLG Hamburg, 21.04.2005 - 10 U 52/04

    Auslegung der Übernahme "sämtlicher Bauleistungen"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 255/13
    Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen S 10 U 52/04 registriert.
  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 255/13
    Insbesondere durfte diese Übertragung durch eine Verwaltungsanweisung vorgenommen werden; ein Gesetz war nicht erforderlich (so BFH, Urteil vom 17.04.2013 - X K 3/12 - zitiert nach juris, Rn. 30 ff. für eine entsprechende Anordnung über die Vertretung des Landes Berlin im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz vom 20.09.2007, Amtsblatt Berlin 2007, 2641).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2013 - L 3 U 189/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 255/13
    Am 31. August 2012 legte der Kläger gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein, die unter dem Aktenzeichen L 3 U 189/12 registriert wurde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2014 - L 37 SF 129/14

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Altfall - Verzögerungsrüge -

    Ist damit erstmals in dem am 02. August 2013 eingegangenen Schriftsatz des Klägers eine Verzögerungsrüge zu sehen, ist damit nicht nur ein Entschädigungsanspruch bis zum Zeitpunkt der Erhebung der Verzögerungsrüge als präkludiert anzusehen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 02.08.2013 - L 37 SF 252/12 EK AL - Rn. 37 sowie - L 37 SF 274/12 EK AS - Rn. 54, jeweils zitiert nach juris, BGH, Urteil vom 10.04.2014 - III ZR 335/13 - juris, Rn. 27 f., BFH, Urteil vom 20.08.2014 - X K 9/13 - juris, Rn. 24), sondern auch eine mögliche Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer bis zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 10.04.2014 - III ZR 335/13 - juris, Rn. 35, BFH, Urteil vom 20.08.2014 - X K 9/13 - juris, Rn. 25, Urteil des Senats vom 20.08.2014 - L 37 SF 255/13 EK U -, juris, Rn. 36 unter Aufgabe seiner Rechtsprechung im Urteil vom 02.08.2013 - L 37 SF 274/12 EK AS - juris, Rn. 56).

    Richterliche Verhaltensweisen, die zu Beginn eines Verfahrens grundrechtlich gesehen noch unbedenklich, wenn auch möglicherweise verfahrensökonomisch nicht optimal erscheinen mögen, können bei zunehmender Verfahrensdauer in Konflikt mit dem Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit geraten (BSG, Urteil vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R - juris, Rn. 44; in diesem Sinne auch schon: Urteile des Senats vom 02.08.2013 - L 37 SF 274/12 EK AS - Rn. 41, vom 04.09.2013 - L 37 SF 65/12 EK U - Rn. 38, vom 20.12.2013 - L 37 SF 82/12 EK R - Rn. 51 und vom 20.08.2014 - L 37 SF 255/13 EK U - Rn. 35, alle zitiert nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 2 SF 4550/14
    Gemäß Art. 23 Satz 2 ÜGG führt die verspätete Verzögerungsrüge dazu, dass Entschädigungsansprüche wegen überlanger Verfahrensdauer nicht nur bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, sondern bis zum tatsächlichen Rügezeitpunkt präkludiert sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014, a.a.O.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2014 - L 37 SF 255/13 EKU, veröffentlicht in Juris).
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