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   LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08 KA ER   

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https://dejure.org/2008,3007
LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08 KA ER (https://dejure.org/2008,3007)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.07.2008 - L 4 B 405/08 KA ER (https://dejure.org/2008,3007)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - L 4 B 405/08 KA ER (https://dejure.org/2008,3007)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Ermächtigung zur Ausübung einer vertragszahnärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort in einer Zweigpraxis; Übertragen der unmittelbar nur die Entfernung zwischen Hauptpraxis und Wohnsitz betreffenden Grundsätze auf die Tätigkeit von Belegärzten bezogen auf ...

  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung eines Zahnarztes und Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgens zur Ausübung seiner vertragszahnärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort in Zweigpraxis; Verletzung der Residenzpflicht eines Zahnarztes bei Nichtbestehen der Möglichkeit des Erreichens der eigenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Keine Residenzpflicht bei Zweigpraxis?

  • IWW (Kurzinformation)

    Arzt- und Berufsrecht - Keine Zweigpraxis auf Sylt

  • arztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Ermächtigung zur Führung einer zahnärztlichen Zweigpraxis auf Sylt

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 530
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - L 4 B 663/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Zweigpraxis - Auslegung des Tatbestandsmerkmals

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Die rechtlichen Maßstäbe, nach denen über die hier allein in Betracht kommende Regelungsanordnung nach § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG betreffend die vorläufige Erteilung einer Ermächtigung zum Betrieb einer Zweigpraxis zu entscheiden ist, hat das Sozialgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschl. v. 13. Februar 2008 - L 4 B 663/07 KA ER) dargelegt.

    Soweit deren Auslegung im Einzelnen bisher umstritten ist, insbesondere bezogen auf die Frage, inwieweit Bedarfsgesichtspunkte dabei berücksichtigt werden dürfen (vgl. Beschl. des Senats vom 13. Februar 2008 a. a. O.; Wollersheim, Genehmigung von Zweigpraxen, GesR 2008, 281 jeweils mit w. Nachw.), dürften hier allerdings Bedarfgesichtspunkte der Annahme einer Verbesserung der Versorgung schon deshalb nicht entgegenstehen, weil es nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Beteiligten zurzeit keinen MKG-Chirurgen auf Sylt gibt.

  • LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Im Übrigen hat sich der Antragsteller auf den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. November 2007 (L 4 KA 56/07 ER) bezogen.
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Die Ermächtigung zur Tätigkeit in einer Zweigpraxis betrifft nicht die stärker geschützte Freiheit der Berufswahl, sondern lediglich die Berufsausübung, und die Beschränkung wirkt sich darüber hinaus sehr viel weniger einschneidend aus als andere Ausübungsregelungen wie z. B. Zulassungssperren nach §§ 99 ff SGB V, §§ 12 ff. Ärzte-ZV (vgl. dazu BSG, Urt. v. 18. März 1998 - B 6 KA 37/96 R, BSGE 82, 41 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.1999 - L 5 KA 3006/98

    Nähe zwischen Wohnung, Praxis und Krankenhaus nach § 39 Abs 4 Nr 3 BMV-Ä

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    So hat das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 14. Juli 1999 (L 5 KA 3006/98, MedR 2000, 385-387, veröffentl. in juris) im Hinblick auf die erforderliche postoperative Nachsorge eine Fahrzeit von insgesamt 40 Minuten für die Hin- und Rückfahrt zwischen Praxis und Belegkrankenhaus als zu lang angesehen.
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 13/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst - Stellen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urt. v. 6. Februar 2008 - B 6 KA 13/06 R, insbesondere Rz. 13) folge aus dem Zulassungsstatus eine grundsätzliche Verpflichtung zur "Dienstbereitschaft rund um die Uhr".
  • SG Marburg, 27.08.2007 - S 12 KA 346/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulassung - Residenzpflicht - keine

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Nach dem von der Beigeladenen zu 1) zitierten Beschluss des Sozialgerichts Marburg vom 27. August 2007 (S 12 KA 346/07 ER) sei fraglich, ob die Ermächtigung zur Tätigkeit in Zweigpraxis bei einer Fahrtzeit zwischen Haupt- und Zweigpraxis von mehr als maximal 45 Minuten nicht von vornherein ausgeschlossen sei.
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Auflage - Entfernung der Wohnung von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Vielmehr sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen wie z. B. das Ausmaß der Patientenbezogenheit der Tätigkeit, und ob ein Arzt in einer Einzelpraxis oder in einer größeren Gemeinschaftspraxis tätig ist, soweit in einer solchen Gemeinschaftspraxis sichergestellt ist, dass zu den angekündigten Sprechstundenzeiten immer ein Arzt oder mehrere Ärzte in der Praxis den Patienten tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. BSG, Urt. v. 5. November 2003 - B 6 KA 2/03, SozR 4-5520 § 24 Nr. 1, juris Rz. 32).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Nach Ansicht des BSG sei es zulässig, dass ein Vertragszahnarzt nicht mehr als 13 Wochenstunden, d. h. 55 Stunden monatlich, an weiteren Orten tätig sei (unter Hinweis auf das Urteil vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 20/01 R).
  • BSG, 03.02.2000 - B 6 KA 53/99 B

    Geltung der Beschränkungen des Vertragsarztrechtes auch für Belegärzte,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Das BSG hat die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen und u. a. dargelegt, wenn § 39 Abs. 4 Nr. 3 BMV-Ä ausspreche, dass Wohnung und Praxis des Belegarztes so nahe am Krankenhaus liegen müssten, dass die unverzügliche und ordnungsgemäße Versorgung der ambulant und stationär zu betreuenden Versicherten gewährleistet sei, würden darin nur im Vertragsarztrecht ohnehin allgemein geltende Pflichten präzisiert wie für die Versorgung der Versicherten in erforderlichem Maße zur Verfügung zu stehen (§ 20 Abs. 1 Ärzte-ZV), den Wohnsitz im Nahbereich des Vertragsarztsitzes zu nehmen (§ 24 Abs. 2 Ärzte-ZV), Leistungen persönlich zu erbringen (§ 32 Abs. 1 Ärzte-ZV) (BSG, Beschl. v. 3. Februar 2000 - B 6 KA 53/99 B, juris Rz. 7).
  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 36/90

    Krankenversicherung - Gemeinschaftspraxis - Beendigung - Feststellung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2008 - L 4 B 405/08
    Im Hinblick auf die damit verbundenen Einschränkungen des Gebots der persönlichen Leistungserbringung (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 19. August 1992 - 6 RKa 36/90) könne die Versorgung der Versicherten am Vertragzahnarztsitz daher auch durch seine Ehefrau erfolgen.
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Andererseits steht außer Frage, dass ungeachtet der damit verbundenen Erweiterung der Möglichkeiten der Arztwahl nicht bereits das bloße Hinzutreten eines weiteren Behandlers eine Verbesserung der Versorgung darstellt; dies folgt bereits daraus, dass es andernfalls der einschränkenden Voraussetzung "Verbesserung" nicht bedurft hätte (ganz hM: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 10.7.2008 - L 4 B 405/08 KA ER - NZS 2009, 530 = MedR 2008, 683 = Breith 2008, 833 = GesR 2008, 551; SG Dortmund, Beschluss vom 22.1.2008 - S 16 KA 171/07 ER -, MedR 2008, 242; SG Marburg, Urteil vom 7.3.2007 - S 12 KA 701/06 - juris RdNr 54, ebenso Urteil vom 10.12.2008 - S 12 KA 115/08 - juris RdNr 22; Wollersheim, GesR 2008, 281, 283; Pawlita aaO, § 95 RdNr 239; unklar Orlowski/Halbe/Karch, Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, aaO, S 97, 98).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit vom eigentlichen Vertragsarztsitz (§ 18 Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV) hin auf einen weiteren Ort in Form einer Zweigpraxis (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Ärzte-ZV) ist für die Verwirklichung des Grundrechts aus Art. 12 GG nicht von zentraler Bedeutung (zutreffend LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.07.2008 - L 4 B 405/08 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit vom eigentlichen Vertragsarztsitz (§ 18 Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV) hin auf einen weiteren Ort in Form einer Zweigpraxis (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Ärzte-ZV) ist für die Verwirklichung des Grundrechts aus Art. 12 GG nicht von zentraler Bedeutung (zutreffend LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.07.2008 - L 4 B 405/08 KA ER -).
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 160/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Zweigpraxis - Beeinträchtigung der

    Nach LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 10.07.2008 - L 4 B 405/08 KA ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de verletzt der Vertragsarzt die sog. Residenzpflicht, wenn er seine Praxis regelmäßig nicht von seiner Wohnung aus innerhalb angemessener Zeit erreichen kann; es spricht im Grundsatz dafür, die hierfür geltenden Maßstäbe auch auf die Entfernung zwischen Vertrags(zahn)arztsitz und Zweigpraxis zu übertragen; dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass eine Ermächtigung bereits an der Entfernung zwischen seinem Vertragsarztsitz und dem beabsichtigten Sitz der Zweigpraxis von mehreren hundert Kilometern scheitern müsste; es spricht einiges dafür, dass das VÄndG bezogen auf den Betrieb einer Zweigpraxis eine Einschränkung der Residenzpflicht beinhaltet.
  • SG Düsseldorf, 27.08.2008 - S 2 KA 141/07

    Vertragsärztliche Versorgung, Bedarfsprüfung bei der Genehmigung einer

    Auch wenn die Regelungen der § 6 Abs. 6 BMV-Z, § 8a Abs. 1 EKV-Z ihre Grundlage in der allgemeinen Kompetenz der Partner der Bundesmantelverträge zur vertraglichen Regelung der vertragszahnärztlichen Versorgung gemäß § 72 Abs. 2 i.V.m. § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB V finden und insofern die Vorgaben des § 24 Abs. 3 Satz 1 Zahnärzte-ZV konkretisieren sollten (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.07.2008 - L 4 B 405/06 KA ER - Harney/Müller, Bedarfsprüfung bei der ärztlichen Zweigpraxis?, NZS 2008, 286, 289), handelt es sich bei ihnen jedenfalls nicht um abschließende Norminterpretationen des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Zahnärzte-ZV (Hessisches LSG, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER -).
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