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   LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 4 B 497/08 KA ER   

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LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 4 B 497/08 KA ER (https://dejure.org/2008,4300)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.10.2008 - L 4 B 497/08 KA ER (https://dejure.org/2008,4300)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - L 4 B 497/08 KA ER (https://dejure.org/2008,4300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Eintragung in das Zahnarztregister im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Zulassung als Vertragszahnarzt wegen fehlender Eintragung in das Zahnarztregister; Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Erlass einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Tätigkeit beim Privatzahnarzt zählt nicht für Vorbereitungszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorbereitungszeit für die Eintragung in das Zahnarztregister, Anrechnung einer Tätigkeit bei privatrechtlich tätigem Arzt, Verfassungs- und Europarechtskonformität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 6/88

    Vorbereitungszeit von zwei Jahren als Zulassungsvoraussetzung für Kassenzahnärzte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 4 B 497/08
    Dass von dem Antragsteller eine zweijährige Vorbereitungszeit verlangt wird, während die Zahnärzte, die in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat ein nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anerkanntes Diplom erworben haben, ohne eine solche Vorbereitungszeit zur Berufsausübung zugelassen sind, verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, weil die Vorschrift nicht an die Staatsangehörigkeit anknüpft (vgl. BSG, Urt. v. 18. Mai 1989 - 6 RKa 6/88, BSGE 65, 89 = SozR 5525 § 3 Nr. 1).

    Von der Zweckmäßigkeit und Zumutbarkeit und damit von der grundsätzlichen Vereinbarkeit der zweijährigen Vorbereitungszeit nach § 95 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB V i.V.m. § 3 Abs. 3 Zahnärzte-ZV mit Art. 12 Abs. 1 GG geht auch das Bundessozialgericht aus (vgl. BSG, Urt. v. 18. Mai 1989, a.a.O., juris Rz. 23).

    Davon geht auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 18. Mai 1989 (a.a.O., juris Rz. 23) aus.

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 29/95

    Anrechenbarkeit der Zeit einer Tätigkeit als ermächtigter Zahnarzt auf die für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 4 B 497/08
    Zwar hat Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 8. Mai 1996 (6 RKa 29/95, SozR 3-2500 § 95 Nr. 10) die Regelung des § 3 Abs. 3 Satz 1 Zahnärzte-ZV insofern erweiternd ausgelegt, als es eine mindestens 2-jährige Tätigkeit als ermächtigter Zahnarzt einer dreimonatigen Tätigkeit als Assistent eines zugelassenen Vertragszahnarztes gleichgestellt hat.

    Dagegen soll mit der Vorbereitung nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Zahnärzte-ZV im Umfang von 6 bzw. 3 Monaten sichergestellt werden, dass der Zahnarzt die Bedingungen und Erfordernisse der Erbringung vertragszahnärztlicher Leistungen in eigener Tätigkeit in der Praxis eines niedergelassenen Vertragszahnarztes kennengelernt hat, ehe er selbst als Vertragszahnarzt in eigener Praxis zugelassen werden kann (BSG, Urt. v. 8. Mai 1996 - 6 RKa 29/95, SozR 3-2500 § 95 Nr. 10, juris Rz. 14 ff.).

  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R

    Vertragsarzt - Zulassung - Eintragung in das Arztregister durch Kassenärztliche

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 4 B 497/08
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die seit 1994 geltenden Regelungen des § 95a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 SGB V, die für jegliche vertragsärztliche Tätigkeit eine spezifische Weiterbildung fordern, mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 12 GG vereinbar (vgl. BSG, Urt. v. 13. Dezember 2000 - B 6 KA 26/00 R, SozR 3-2500 § 95a Nr. 2; BSG, Urt. v. 25. November 1998 - B 6 KA 58/97 R, SozR 3-2500 § 95 Nr. 19).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 58/97 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Zulassung als Arzt ohne Gebietsbezeichnung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 4 B 497/08
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die seit 1994 geltenden Regelungen des § 95a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 SGB V, die für jegliche vertragsärztliche Tätigkeit eine spezifische Weiterbildung fordern, mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 12 GG vereinbar (vgl. BSG, Urt. v. 13. Dezember 2000 - B 6 KA 26/00 R, SozR 3-2500 § 95a Nr. 2; BSG, Urt. v. 25. November 1998 - B 6 KA 58/97 R, SozR 3-2500 § 95 Nr. 19).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 37/06 R

    Zahnarzt für Kieferorthopädie - keine Behandlung von Versicherten nach dem

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 4 B 497/08
    Zugelassene Ärzte unterliegen neben den für alle Ärzte geltenden Vorschriften Wirtschaftlichkeitsprüfungen und bei pflichtwidrigem Verhalten auch der Disziplinargewalt der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (vgl. BSG, Urt. v. 27. Juni 2007 - B 6 KA 37/06 R, zur Veröffentlichung vorgesehen für BSGE und SozR, juris Rz 31).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 4 B 497/08
    Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enthält keine Vorschrift, die die vom Antragsteller angestrebte Rechtsfolge - die Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit diskriminierender nationaler Gesetze - anordnen würde, und die Vorschriften des AGG gehen im Übrigen nicht anderen Bundesgesetzen im Rang vor (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.August 2007 - 1 BvR 1941/07, NZS 2008, 311; BSG, Urt. v. 6. Februar 2008 - B 6 KA 40/06 R, GesR 2008, 429, zur Veröffentlichung vorgesehen für SozR 4).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R

    Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 4 B 497/08
    Im Übrigen geht das Bundessozialgericht (Urt. v. 16. Juli 2003 - B 6 KA 49/02 R, BSGE 91, 164 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 1; BSG, Urt. v. 5. November 2003 - B 6 KA 2/03 R, SozR 4-5520 § 24 Nr. 1) davon aus, dass die Ärzte-ZV auch bezogen auf solche Regelungen, die der Gesetzgeber nicht im Rahmen des Gesundheitsreformgesetzes vom 20. Dezember 1988 geändert hat, sondern unverändert gelassen hat, in seinen Willen aufgenommen hat und dass die Ärzte-ZV damit seit dem 1. Januar 1989 insgesamt im Rang eines formellen Gesetzes steht.
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 4 B 497/08
    Bei einem nicht grenzüberschreitenden Sachverhalt wie dem vorliegenden verstößt das Erfordernis der Vorbereitungszeit nicht gegen Gemeinschaftsrecht (vgl. BSG, Beschl. v. 20. Mai 1992 - USK 92200, juris Rz. 13; zur Zulassung von Psychotherapeuten vgl. BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 42/02 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 4; zur Altersgrenze für die Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit vgl. BSG, Beschl. v. 27. April 2005 - B 6 KA 38/04 B).
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Auflage - Entfernung der Wohnung von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 4 B 497/08
    Im Übrigen geht das Bundessozialgericht (Urt. v. 16. Juli 2003 - B 6 KA 49/02 R, BSGE 91, 164 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 1; BSG, Urt. v. 5. November 2003 - B 6 KA 2/03 R, SozR 4-5520 § 24 Nr. 1) davon aus, dass die Ärzte-ZV auch bezogen auf solche Regelungen, die der Gesetzgeber nicht im Rahmen des Gesundheitsreformgesetzes vom 20. Dezember 1988 geändert hat, sondern unverändert gelassen hat, in seinen Willen aufgenommen hat und dass die Ärzte-ZV damit seit dem 1. Januar 1989 insgesamt im Rang eines formellen Gesetzes steht.
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für die Teilnahme von Ärzten an der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 4 B 497/08
    Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enthält keine Vorschrift, die die vom Antragsteller angestrebte Rechtsfolge - die Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit diskriminierender nationaler Gesetze - anordnen würde, und die Vorschriften des AGG gehen im Übrigen nicht anderen Bundesgesetzen im Rang vor (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.August 2007 - 1 BvR 1941/07, NZS 2008, 311; BSG, Urt. v. 6. Februar 2008 - B 6 KA 40/06 R, GesR 2008, 429, zur Veröffentlichung vorgesehen für SozR 4).
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 44/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung eines Pathologen -

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 38/04 B

    Beendigung der Zulassung im Vertragszahnarztrecht, Verstoß gegen

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 572/17

    Krankenversicherungsrecht, Vertragsarztrecht

    Lediglich die Zeit einer Tätigkeit als angestellter Zahnarzt bei einem privatärztlich tätigen, nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassenen Zahnarzt kann nicht auf die vor der Eintragung in das Zahnarztregister abzuleistende Vorbereitungszeit angerechnet werden (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 06.10.2008 - L 4 B 497/08 KA ER - juris Rdnr. 23).
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