Rechtsprechung
| LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 85 IV SGB V, § 85 IVa SGB V, § 89 I Satz 1 SGB V, Ziff. 6.3 hess. HVV 2005, Ziff. 7.5 hess. HVV 2005
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Auslegung der Ausnahmeregelung nach Ziff 6.3 des Honorarverteilungsvertrages - Ausnahme vom Regelleistungsvolumen unter Berücksichtigung der Honorarverteilungsgerechtigkeit - Rechtswidrigkeit des Honorarverteilungsvertrages als Normsetzungsvertrag - keine notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Verbände der Ersatzkassen - Vorliegen einer echten Spezialisierung - Anknüpfung an BSG-Rechtsprechung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Honorarverteilung durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen; Erforderlichkeit einer allgemein gehaltenen Härteregelung für Ausnahmen vom Regelleistungsvolumen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Honorarverteilungsgerechtigkeit
Verfahrensgang
- SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 83/07
- SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 83/07
- LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Vereinbarkeit des …
Von einer Sicherstellung der ärztlichen Versorgung kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats jedoch nur ausgegangen werden, wenn es für die Versicherten unter Berücksichtigung der festgestellten Nachfrage nach den streitgegenständlichen Leistungen entweder im Planungsbereich selbst oder zumindest in den unmittelbar angrenzenden Planungsbereichen eine in zumutbarer Zeit erreichbare ausreichende Zahl von Behandlern gibt, die in der Lage wären, die notwendige Versorgung - im vorliegenden Fall mit schmerztherapeutischen Leistungen - zeitnah sicherzustellen (vgl. HLSG, Urteile des erkennenden Senats vom 17. März 2010, L 4 KA 25/08, L 4 KA 28/08, L 4 KA 29/08 - jeweils Revision anhängig).Danach erfordert Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG eine Ausnahme vom Regelleistungsvolumen außer für den im HVV 2005 geregelten Fall einer Sicherstellungsproblematik auch dort, wo sich innerhalb einer Arztgruppe bereits vor Inkrafttreten der Regelungen über die Regelleistungsvolumina Ärzte mit Leistungen in zulässiger Weise spezialisiert hatten und dieses spezifische Leistungsangebot durch das Regelleistungsvolumen der Fachgruppe, der sie zugeordnet sind, nicht leistungsangemessen abgedeckt wird (vgl. im Einzelnen HLSG, Urteile des erkennenden Senats vom 17. März 2010, a. a. O.).
Das Fehlen einer Härtefallregelung ist auch weder im Hinblick auf Ziff. 7.5 HVV noch unter dem Gesichtspunkt einer Anfangs- und Erprobungsregelung unbeachtlich (vgl. hierzu im Einzelnen Urteile des Senats vom 17. März 2010, a.a.O.), zumal im vorliegenden Fall Ziff. 7.5 unmittelbar auch keine Anwendung finden konnte.
- SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 513/07
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Bindung der …
Der Kammer fällt allerdings auf, dass Praxen anderer Fachgruppen mit einem phlebologischen Schwerpunkt durchaus einem Regelleistungsvolumen unterliegen (vgl. Urteil der Kammer vom 30.01.2008 - S 12 KA 237/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris; vom 30.01.2008 - 12 KA 83/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig LSG Hessen: L 4 KA 25/08). - LSG Hessen, 02.02.2011 - L 4 KA 36/09
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - eigenständige Klärung von Vorfragen mit …
Es ist daher auch ausgeschlossen, das Fehlen einer generalklauselartigen Härtefallregelung im Wege ergänzender Auslegung in den HVV hineinzuinterpretieren (vgl. Urteile des Senats vom 17.3.2010, L 4 KA 25/08 u. a. - Revision anhängig -).
- LSG Hessen, 17.11.2011 - L 4 KA 74/10
Festsetzung des vertragsärztlichen Honorars unter Berücksichtigung einer …
27 Die dem zu Grunde liegenden Vorgaben im Beschluss des Bewertungsausschusses gemäß § 85 Abs. 4 a SGB V in seiner 93. Sitzung vom 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung vom 1. Januar 2005 (DÄ 2004, 101 (46), A - 3129) sind nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. u. a. HLSG, Urteil vom 17. März 2010, L 4 KA 25/08, Juris Rdnr. 24 mit zahlreichen Nachweisen zur bislang ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats). - SG Berlin, 30.11.2011 - S 83 KA 199/10
Vertragsärztliche Vergütung - Honorarverteilungsvertrag (HVV) der …
Es sei mit dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit unvereinbar, wenn eine ursprünglich zulässige und entsprechend honorierte Tätigkeit bei der Umstellung auf das System der RLV nicht oder nur mit einem Abschlag von 30 % berücksichtigt werde, wenn die Spezialisierung sich nicht als unwirtschaftlich darstelle (Verweis auf die Urteile des Hessischen LSG vom 17.03.2010 - L 4 KA 25/08 und L 4 KA 29/08).
Sie betreiben juristische Internetseiten?